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Erste Hilfe für die Generation Praktikum

Von Andrea Möchel

Wirtschaft
Reinschnuppern oder Kenntnisse vertiefen: Viele Jugendliche machen ein Praktikum.
© Bob Daemmrich/Corbis

EU-Kommission will junge Menschen vor Ausbeutung schützen.


Wien. Sie arbeitet meist unbezahlt, oft am Rande der (Selbst)- Ausbeutung und ohne soziale Absicherung - die "Generation Praktikum". Sie wird häufig als "Billiglöhner" missbraucht, was seit Jahren für negative Schlagzeilen sorgt. Doch nun gibt es endlich gute Nachrichten, und die kommen aus Brüssel. "Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass den Praktikanten und Praktikantinnen wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt werden, mit denen sie einen Arbeitsplatz finden können", macht sich László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, für die Berufseinsteiger stark. "Es kann nicht hingenommen werden, dass manche Praktikanten derzeit als unbezahlte oder billige Arbeitskräfte ausgebeutet werden."

Beitrag im Kampf gegen hohe Jugendarbeitslosigkeit

Mit Hilfe neuer Qualitätsstandards für Praktika will die Kommission mit den Missständen aufräumen, aber auch einen Beitrag im Kampf gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit leisten. "Wir sind nicht bereit, die Zahl von 5,7 Millionen arbeitslosen Jugendlichen zu akzeptieren. Deshalb suchen EU-Kommission und Mitgliedsstaaten gemeinsam nach einer Lösung", so der Arbeitskommissar Andor.

Praktika sind ein zentrales Element der sogenannten "Jugendgarantie", die der EU-Ministerrat im April 2013 verabschiedet hat. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle, eine Weiterbildungsmaßnahme oder ein Ausbildungs- beziehungsweise Praktikumsplatz angeboten wird. Doch derzeit ersetzen Praktika, die in den vergangenen 20 Jahren zu einer wichtigen Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt geworden sind, immer öfter reguläre Arbeitsverhältnisse.

Laut einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage entspricht jedes dritte Praktikum im Hinblick auf Arbeitsbedingungen oder Lerninhalte nicht einmal den Mindeststandards. Sechs von zehn befragten Praktikanten gaben an, kein Entgelt zu erhalten, und 23 Prozent wurde nach Ende des Praktikums lediglich ein weiteres Praktikum, aber kein richtiger Arbeitsplatz angeboten.

Die EU-Kommission reagiert auf diese Entwicklung nun mit folgenden Verbesserungen:

  • Die Praktikumsdauer darf eine Zeit von sechs Monaten nicht überschreiten.

  • Eine schriftliche Praktikumsvereinbarung als Basis für das befristete Arbeitsverhältnis ist künftig ein Muss. Laut Eurobarometer sehen derzeit 35 Prozent der Praktikumsanbieter keine schriftliche Vereinbarung vor.

  • Im Praktikumsvertrag müssen die Lerninhalte und -ziele sowie Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, die geforderten Aufgaben sowie die Höhe einer vereinbarten Vergütung detailliert angeführt werden.

  • Der Arbeitgeber muss bereits bei der Ausschreibung einer Praktikumsstelle angeben, ob es sich um einen bezahlten oder unbezahlten Praktikumsplatz handelt.

Vorläufig nur Empfehlungen

Doch Vorsicht: Der vorgeschlagene Qualitätsrahmen gilt nicht für Praktika, die Teil eines Hochschulabschlusses oder für den Zugang bestimmter Berufe obligatorisch sind. Und: Die Standards sind nicht bindend, sondern lediglich Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten.

Eine positive Reaktion zu den Leitlinien der Kommission gibt es seitens der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Zwar müsse bei der Umsetzung der Empfehlung sichergestellt werden, dass es für Unternehmen attraktiv bleibt, Praktika anzubieten, da die Produktivität von Praktikanten nicht mit der eines Arbeitnehmers zu vergleichen sei, gibt die Wirtschaftskammer zu bedenken. Aber: "Der von der EU-Kommission vorgelegte Rahmen schafft Transparenz und ist flexibel genug, um den Mitgliedstaaten, die bereits funktionierende Systeme haben, keine Steine in den Weg zu legen", zeigt sich Michael Landertshammer, Leiter der Abteilung für Bildungspolitik in der WKO, zufrieden. "Gerade bei grenzüberschreitenden Praktika besteht spezieller Regelungsbedarf, und hier unterstützt der Qualitätsrahmen mit konkreten Empfehlungen die Qualitätssicherung."

Martin Gleitsmann, Abteilungsleiter für Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer, begrüßt überdies, dass Praktikumsplätze in das europäische Jobportal Eures aufgenommen werden, um so grenzüberschreitende Praktika zu erleichtern. "Damit können Jugendliche aus Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit zusätzliche Erfahrungen im EU-Ausland erwerben und so ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern, was bei der späteren Arbeitsaufnahme in ihrem Heimatland ein Vorteil sein kann."