Zum Hauptinhalt springen

Viren gehen nicht auf Urlaub

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft
Ein Glück, wenn es nur ein Schnupfen ist: Auf Reisen ist man schnell einmal "unpässlich". Wer ernsthaft erkrankt, kann auch im Urlaub in Krankenstand gehen.
© Seb Oliver/cultura/Corbis

Endlich Auszeit und dann krank. Tröstlich: Man kann Urlaubstage nachholen.


Wien. Viren und Bakterien machen keinen Urlaub - das musste schon so mancher Berufstätige, der wochenlang der schönsten Zeit des Jahres entgegenfieberte, leidvoll erfahren. Durchfall, Erkältungen, Lebensmittelvergiftungen, aber auch Unfälle während des Urlaubs sind keine Seltenheit. Kein Wunder, dass die Stimmung dann auf den Tiefpunkt sinkt. Doch es gibt ein kleines Trostpflaster: Die krank verbrachten Urlaubstage können unter bestimmten Voraussetzungen später nachgeholt werden. Keineswegs kann man sie aber einfach "hinten anhängen", also länger in Urlaub bleiben, als ausgemacht war, sagt Jasmin Haindl von der Arbeiterkammer (AK) Wien.

Aber alles der Reihe nach: Angenommen, ein Angestellter tritt seinen zweiwöchigen Urlaub an und wird krank. Dann sollte er einen Arzt aufsuchen oder kommen lassen und dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit melden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Dann nämlich werden die Tage, die man krank verbracht hat, dem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet. Voraussetzung ist aber, dass die Arbeitsunfähigkeit spätestens nach drei Tagen gemeldet wird. Dann wird der Urlaub unterbrochen.

Bei Wiederantritt des Dienstes muss in der Firma auf Verlangen eine Krankenstandsbestätigung vorgelegt werden. Bei einer Erkrankung im Ausland muss neben dem ärztlichen Zeugnis auch eine Bestätigung darüber, dass das Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde, vorgelegt werden. Dies entfällt, wenn die Behandlung in einer öffentlichen Krankenanstalt durchgeführt wurde.

Wer kurz davor steht, in den Urlaub aufzubrechen, sollte auch vorsorgen, dass er im Fall der Fälle ohne lästige Formalitäten zum Arzt gehen kann, so die Arbeiterkammer. Je nach Reiseziel gelten dafür andere Regeln. Mit im Urlaubsgepäck sollte auf jeden Fall die E-Card sein. Bezüglich der Verwendung der E-Card beziehungsweise der Europäischen Krankenversicherungskarte - sie befindet sich auf der Rückseite - im Ausland herrscht noch große Unwissenheit. "Innerhalb der EU müssen nur Ärzte, die einen Vertrag mit einer Krankenkasse haben, die E-Card akzeptieren. Zu jeder Reisevorbereitung gehört es daher, Informationen über die medizinische Versorgung im Urlaubsland einzuholen, um vor hohen finanziellen Forderungen geschützt zu sein", sagt Josef Fraunbaum, Sozialrechtsexperte der Arbeiterkammer Niederösterreich.

Auch im Ausland gibt es Kassen- und Wahlärzte

Mitglieder der AK NÖ berichteten nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub, dass auch Vertragsärzte und sogar Spitäler eine "Sicherheitsleistung", also einen bestimmten Geldbetrag, gefordert hätten. "Dabei sollte man behandelt werden wie ein Inländer", so Fraunbaum.

Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Sie gilt jedoch nicht im beliebten Urlaubsland Türkei sowie in Serbien, Bosnien und Montenegro.

Die AK NÖ empfiehlt, sich am Urlaubsort so rasch wie möglich zu erkundigen, welche Ärzte die E-Card akzeptieren, denn in der Hektik eines Unfalles oder einer plötzlichen Erkrankung denkt man nicht mehr daran. Auch im Ausland gibt es - wie in Österreich - Kassen- und Wahlärzte.

Reisebüros sollten schon bei der Buchung auf etwaige Mängel in der Gesundheitsversorgung aufmerksam machen. Fährt man in ein Land, wo es wenige Kassenärzte gibt oder die E-Card nicht gilt, sollte man eine Reiseversicherung abschließen.