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Unter Kontrolle

Von Jan Michael Marchart

Wirtschaft
© fotolia/Sergey Nivens

Mit dem neuen Jahr tritt das Energieeffizienzgesetz in Kraft. Was bedeutet das für Unternehmen?


Wien. Im Juli dieses Jahres wurde das Energieeffizienzgesetz im Nationalrat beschlossen. In Kraft treten wird es mit 1. Jänner 2015. Österreich setzt damit eine EU-Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz um. Bis 2020 muss das Land nämlich seine um 20 Prozent steigern, um die Forderungen der Europäischen Union zu erfüllen. So weit, so logisch. Aber was heißt das konkret für die Unternehmen? Welche Art von Betrieben betrifft das neue Gesetz? Und welche Fristen müssen eingehalten werden?

Zwei Möglichkeiten

Per Gesetz setzt man von 2015 bis 2020 auf eine Melange aus strategischen Maßnahmen und einem Verpflichtungssystem. Große Unternehmen müssen entweder alle vier Jahre ein externes Energieaudit - eine Energieprüfung - durchführen. Oder ein zertifiziertes oder innerstaatlich als gleichwertig anerkanntes Energie- oder Umweltsystem mit einer internen sowie externen Überprüfung kombinieren. Die Einführung des Managementsystems oder die Durchführung einer Energieprüfung muss vom Unternehmen unverzüglich der nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle gemeldet werden. Das betrifft freilich auch die gewonnenen Ergebnisse.

In der Pflicht stehen rund 1200 Unternehmen in Österreich. Konkret jene Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Oder einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben. Kleinere und mittlere Betriebe sind von der Regelung ausgenommen.

Die großen Unternehmen müssen jedenfalls bis 31. Jänner 2015 melden, ob sie sich für eine externe Energieprüfung entschieden haben oder für ein zertifiziertes Energie- und Umweltmanagementsystem. Bis Ende November nächsten Jahres muss dann auch die externe Energieprüfung oder die Zertifizierung des Managementsystems abgeschlossen sein.

Hinzu kommt der Nachweis der internen Überprüfung, der ebenfalls bis zu diesem Termin fällig ist. Diese ist äußerst wichtig für die Ist-Analyse der energetischen Ausgangssituation. Durchführen darf so eine interne Energieprüfung nur ein fachlich kompetenter Energieauditor nach Paragraf 17 des Energieeffizienzgesetzes.

Was wird es kosten?

Bei zusätzlichen Verpflichtungen stellt sich natürlich immer die Frage nach den Kosten für Betriebe. Die soll es laut Stephan Schwarzer von der Wirtschaftskammer-Abteilung Umwelt- und Energiepolitik geben. Konkrete Zahlen für die anfallenden Kosten gibt es aber keine. Das liegt vor allem daran, dass große, energieintensive Unternehmen meistens schon ein Energiemanagement haben und der Aufwand deshalb variabel, aber eher gering ausfallen wird. Aber durch eine effizientere Nutzung der Energie würde sich das für Unternehmen auf lange Sicht sogar rentieren. Das investierte Geld würde man damit wieder hereinholen.

Lieferanten prüfen individuell

Das Energieeffizienzgesetz betrifft auch Energielieferanten - beispielsweise Stromanbieter und Tankstellen. So müssen Lieferanten, die Endkunden in Österreich im Vorjahr entgeltlich beliefert haben und zu keinen Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet sind, diese 2015 bis 2020 in jedem Kalenderjahr individuell nachweisen: bei sich selbst, ihren Endkunden und anderen Energieverbrauchern.

Die durch die Energieeffizienz entstehenden Einsparungen müssen zumindest 0,6 Prozent ihrer Energieabsätze an ihre Endkunden in Österreich ausmachen. Zusammengefasst sind das 159 Petajoule bis zum Jahr 2020. Werden die Ziele verfehlt, müssen die Energielieferanten eine Ausgleichszahlung in der Höhe von 20 Cent pro Kilowattstunde leisten. Die Einnahmen daraus fließen direkt in die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen.

Daran stößt sich Stephan Schwarzer von der Wirtschaftskammer. Einen Monat vor dem Beschluss des Gesetzes sagte er, dass es für Energielieferanten unzumutbar wäre, Effizienzmaßnahmen bei den Verbrauchern finanziell zu fördern. Barbara Schmidt von Österreichs Energie warnte davor, dass es "in den kommenden sechs Jahren zu einer Belastung der Stromkunden von bis zu 500 Millionen Euro jährlich kommen" wird. Letztendlich handelt es sich aber um eine EU-Richtlinie. Österreich muss und wird sich daran halten, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.