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Versicherer unter strenger Aufsicht

Von Andrea Möchel

Wirtschaft
Strenger gestaltet wird künftig das Risikomanagement für Versicherungen. Damit will der Gesetzgeber die Versicherungskunden besser vor den Branchenrisiken schützen.
© fotolia/kebox

Die Umsetzung der EU-Richtlinie Solvency II stellt die Versicherungsbranche vor immense Herausforderungen.


Wien. Der heimischen Versicherungsbranche stehen gravierende gesetzliche Änderungen ins Haus. Mit Inkrafttreten des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 (VAG 2016) sollen die Versicherer nicht nur stärker unter Aufsicht gestellt werden, auch das Risikomanagement wird strenger gestaltet. Auf diese Weise will der Gesetzgeber die Versicherungskunden besser vor den Branchenrisiken schützen und so den Anforderungen der EU-Richtlinie Solvency II (EU-Richtlinie 2009/138/EG) entsprechen. Deren Ziel ist es, in allen Mitgliedstaaten eine einheitliche und grundlegende Neuausrichtung des Eigenmittel-Regimes und eine Änderung der aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zu installieren.

In Österreich ist mit dem VAG 2016 die Einrichtung eines Governance-Systems geplant, ferner die Aufstellung einer zusätzlichen Bilanz für Solvenz-Zwecke, eine risikoorientierte Ermittlung der Eigenmittel-Ausstattung, und Maßnahmen zur Vermeidung künstlicher Volatilität. Als Aufsichtsorgan wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) fungieren. Diese wird das Führungssystem von Versicherungen und ihre Fähigkeit, Risiken zu bewältigen, mit einem standardisierten Verfahren prüfen und allenfalls Kapitalaufschläge festsetzen. Da in der Versicherungsbranche immer häufiger zentral organisierte, internationale Unternehmensgruppen in Erscheinung treten, verstärkt die FMA zudem die Gruppenaufsicht. Umgesetzt werden muss die EU-Richtlinie bis 31. März 2015, ab Anfang 2016 sind die neuen Vorschriften verpflichtend anzuwenden.

Überraschend kommt das für die heimischen Versicherungen nicht. "Das Regelwerk Solvency II beschäftigt die europäische und österreichische Versicherungsindustrie seit vielen Jahren", sagt Dagmar Straif, Sprecherin des Versicherungsverbandes Österreich (VVO). "Im Zentrum der Überlegungen, wie das neue Regelwerk für Versicherer auszusehen hätte, stand der Sicherheitsaspekt - insbesondere im Sinne der Kunden." Das soll durch neue Eigenmittelvorschriften und die höheren Anforderungen an das interne Risikomanagement der Versicherer sichergestellt werden. Straif: "Die heimische Assekuranzen sind gut darauf vorbereitet."

Regulierungsflut

Wirklich glücklich ist die Branche mit so mancher Neuerung freilich nicht. So müssen Assekuranzen nun zusätzlich zu ihren Jahresabschlüssen unter anderem jährlich Auskunft über ihre Solvenz (Zahlungsfähigkeit) geben. Zudem werden Eigenmittelbedarf und Anforderungen für die Solvenz künftig risikoorientiert berechnet.

"Auf die europäische Finanzwelt, und ganz besonders auf die Versicherungsbranche, trifft seit einigen Jahren eine umfangreiche Regulierungsflut. Diese regulatorischen Maßnahmen stellen für die Branche eine große Herausforderung dar", betont Gerhard Müllner, Sprecher der Generali-Versicherung. Insbesondere die Solvency-II-Rahmenrichtlinie, die das Finanzsystem durch Harmonisierung der Vorgaben stabilisieren soll, sorge für eine Revolution des bisherigen Versicherungsrechts. "Schieflagen von Unternehmen können so rechtzeitig erkannt und Maßnahmen ergriffen werden. Das hilft nicht nur den Konsumenten, sondern auch den wirtschaftlich stabilen Unternehmen in der Branche", räumt Müllner ein. Aber: "Es gilt jedoch, eine überbordende Bürokratie zu vermeiden."

"Ein nachvollziehbares Berichtswesen, das die Transparenz erhöht und die Vergleichbarkeit der Unternehmen fördert, ist sicherlich zu begrüßen", betont auch Kurt Svoboda, Chief-Risk-Officer der Uniqa Insurance Group AG. "Nach den neuen Regelungen müssen Versicherungen ab 2015 einen deutlich umfangreicheren Bericht als bisher einmal jährlich an die Aufsicht liefern. Vom Umfang wird es etwa dem eines Geschäftsberichts entsprechen." Dazu komme noch der sogenannte "Solvency and Financial Condition Report", ein dem Aufsichtsbericht ähnlicher, sehr detaillierter Bericht für die Allgemeinheit.

Verdrängungsgefahr

Ein Aufwand, der die Verdrängungsgefahr für kleine und mittlere Unternehmen noch verstärken könnte. "Das Ausmaß der Anforderungen ist enorm und hat einen Umfang angenommen, bei dem viele Gesellschaften an ihre Grenzen stoßen", gibt Generali-Sprecher Müllner zu bedenken. "Kleinere Gesellschaften sind von den Auswirkungen der neuen Gesetze und Verordnungen deutlich massiver betroffen als größere." Eine Einschätzung, die man bei der Uniqa teilt: "Die neuen Regelungen führen zeitgemäße Standards für das Risikomanagement ein. Das macht grundsätzlich Sinn. In den vergangenen Jahren ist die Messlatte für Finanzkonzerne gestiegen - und das ist gut so", erklärt Kurt Svoboda. "Für kleinere Versicherungen kann der Mehraufwand, der hier entsteht, aber tatsächlich zu einer überproportional großen Belastung werden, und das trotz des geltenden Proportionalitätsprinzips."

Drastische Mehrkosten

Was alle in der Branche schmerzt: Durch die neuen Anforderungen fallen nicht unerhebliche Mehrkosten an. "Die Kosten für die Erfüllung aller aktuellen und noch auf die Versicherungswirtschaft zukommenden Gesetze und Verordnungen beeinflussen die Kostenstruktur der Gesellschaften in der Zwischenzeit nachhaltig", beklagt Generali-Sprecher Müllner. "Das ist diametral zu den Bestrebungen der Versicherer, für ihre Kunden kostengünstige Versicherungslösungen zu kreieren und maßgeschneiderte Produkte zur Verfügung zu stellen."

"Wir hatten allein für die Vorbereitung auf Solvency II Mehrkosten von rund 20 Millionen Euro zu schultern", gewährt Uniqa-Chief-Risk-Officer Svoboda Einblick in die Kostendimension. "Zudem sind bei uns in der Gruppe rund 50 Mitarbeiter ausschließlich mit der Umsetzung und dem Betrieb von Solvency II beschäftigt." Trotz dieser Mehrbelastungen habe das Unternehmen es geschafft, die Kostenquote im Konzern, die im Jahr 2012 bei 25 Prozent lag, auf aktuell 22,3 Prozent zu senken, betont Svoboda. "Wir sparen an anderer Stelle, um diese Belastungen nicht an den Kunden weitergeben zu müssen."