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Wien. In keiner anderen Branche waren die Kartellwächter in den vergangenen Jahren so aktiv wie im Lebensmitteleinzelhandel. Zahlreiche Händler und Lieferanten mussten wegen Absprachen Strafe zahlen. Einzig der Salzburger Einzelhändler Spar ließ sich auf ein Gerichtsverfahren ein und wollte die Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) entkräften. Der Fall liegt nun beim Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht, weil Spar gegen das Urteil des Kartellgerichtes - drei Millionen Euro Strafe wegen Absprachen mit Lieferanten zu Preisen für Molkereiprodukte - Rekurs erhoben hat.

Nun habe die BWB weitere Beweise, sagt ein Sprecher der Behörde: "Wir sind dabei, Bußgeldanträge zu einigen anderen Produktgruppen vorzubereiten." Für den Bußgeldantrag zu vermuteten Absprachen bei 16 weiteren Produktgruppen - darunter etwa Bier - hatte die BWB bisher keine Beweise vorgelegt.

Ob Spar sich im Fall von weiteren Bußgeldanträgen wieder auf Gerichtsverfahren einlassen würde, könne man nicht sagen, meint Spar-Sprecherin Nicole Berkmann. Es sei jedenfalls bisher kein neuer Bußgeldantrag zugestellt worden.

"Es laufen auch Ermittlungen gegen andere Lebensmitteleinzelhändler", sagt der BWB-Sprecher, ohne Details zu nennen. Die Händler Rewe (unter anderem Billa, Merkur), der Vorarlberger Lebensmittelhändler Sutterlüty, an dem Rewe beteiligt ist, der Tiroler Händler Mpreis sowie der Getränkehändler AFS haben Strafzahlungen wegen Preisabsprachen akzeptiert. Ebenso fassten zahlreiche Lieferanten Strafen aus, zuletzt der Mineralwasserproduzent Vöslauer.

Bußgeldantrag gegen Fahrradhersteller KTM


Fündig geworden sind die Kartellwächter auch während der Hausdurchsuchungen beim oberösterreichischen Hersteller KTM Fahrrad GmbH und dessen Tochtergesellschaft BTM Bike Trading GmbH. Die BWB hat beim Kartellgericht einen Bußgeldantrag gegen KTM gestellt, bestätigt der Sprecher des Kartellgerichts.

Der Antrag wurde nach Mattighofen zugestellt, die Frist für eine Äußerung läuft. Die Ermittler hatten die Razzia 2014 durchgeführt, weil sie eine Wettbewerbs-Einschränkung im Onlinehandel mit Fahrrädern vermuteten. Der OGH hatte die Razzia angeordnet. Begründung: "Die Vertriebsrichtlinien von KTM erlauben keinen Verkauf in Innsbruck" auf der Bikestore.cc-Website könne vertretbar und nachvollziehbar der Verdacht einer Marktaufteilung abgeleitet werden.