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Von Karl Leban

Wirtschaft

Im Kampf gegen Arbeitslosigkeit wird die Regierung auch das Thema flexiblere Arbeitszeiten auf Agenda setzen.


Wien. Ende Juni waren hierzulande knapp 382.000 Menschen ohne Job. Die Arbeitslosigkeit steigt und steigt. Ein Arbeitsmarktgipfel der Regierung ist seit Langem geplant, soll nun allerdings erst Anfang September stattfinden. Dabei wird es unter anderem auch um das von Gewerkschaftern vielfach kritisch gesehene Thema flexiblere Arbeitszeiten gehen, wie zu hören ist. Mit flexibleren Arbeitszeiten könnten Unternehmen Auftragsschwankungen besser abfedern - ohne zu Personalabbau gezwungen zu sein.

Da und dort gibt es in der hiesigen Wirtschaftswelt bereits entsprechende Arbeitsmodelle, aber nur auf freiwilliger Basis. Bei dem zur Umdasch-Gruppe gehörenden Schalungstechnik-Spezialisten Doka etwa werden in produktionsintensiven Zeiten die Überstunden der Mitarbeiter im Werk in Amstetten (Niederösterreich) auf einem "Vorsorgekonto" gesammelt. In schlechten Zeiten kann Doka die Mitarbeiter verpflichten, ihre Überstunden abzubauen. Die Regelung gilt seit März.

Die Mitarbeiter können sich ihren Überstundenzuschlag ausbezahlen oder am Konto gutschreiben lassen. Erklärtes Ziel ist es, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Jahr lang eine Drei-Tage-Woche fahren zu können. "Dieses Instrument ermöglicht, Produktionsspitzen in beide Richtungen abzufedern und flexibel auf kurzfristige Schwankungen reagieren zu können", heißt es bei Doka. Das Geschäft der Firma unterliegt traditionell starken Schwankungen in der Baubranche.

Kurzarbeit nur imFall einer Krise möglich

Die Überstunden pro Mitarbeiter sind per Betriebsvereinbarung auf 680 Stunden begrenzt. Das freiwillige Vorsorgekonto macht Doka seinen Mitarbeitern mit "Zuckerln" schmackhaft: Beim Start erhalten sie eine Bonusgutschrift von 38,5 Stunden, außerdem sind im Rahmen eines Erfolgsbeteiligungsmodells eineinhalb Monatslöhne als Jahresprämie möglich.

Kurzarbeit wäre ebenfalls ein Instrument, um Menschen in Beschäftigung zu halten. Dabei handelt es sich um eine zunächst auf sechs Monate befristete Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Basis einer arbeits- und lohnrechtlichen Vereinbarung, die mit den Sozialpartnern getroffen werden muss. Für jede ausgefallene Stunde erhalten die betroffenen Arbeitnehmer vom Arbeitsmarktservice (AMS) eine Kurzarbeitsunterstützung.

Voraussetzung für Kurzarbeit ist freilich, dass ein Unternehmen vorübergehend - nicht saisonbedingt - wirtschaftliche Probleme hat. Es muss also Feuer am Dach sein (zum Beispiel aufgrund eines Auftragseinbruchs).

Während der weltweiten Wirtschaftskrise 2008/09 setzten viele heimische Firmen ihre Beschäftigten vorübergehend auf Kurzarbeit, wodurch sich der Anstieg der Arbeitslosigkeit damals weitgehend in Grenzen hielt. Von einer allgemeinen Wirtschaftskrise, von der sämtliche Branchen erfasst sind, kann derzeit aber keine Rede sein - trotz der aktuellen Konjunkturflaute.

Deshalb ist Kurzarbeit, die bei den Behörden beantragt werden muss, nach geltender Gesetzeslage nur in Einzelfällen gerechtfertigt. Das untermauern auch jüngste Zahlen des AMS: Ende Mai waren in Österreich gerade einmal 1184 Arbeitnehmer in 15 Betrieben auf Kurzarbeit gesetzt.

Soli-Modell wäre wirksam,wird aber kaum angenommen

Ein weiteres Instrument, bei dem es im Kampf gegen steigende Arbeitslosigkeit um kürzere Arbeitszeiten geht, ist das sogenannte Solidaritätsprämienmodell (Soli-Modell). Der Grundgedanke dieses 2001 vom Sozialministerium ins Leben gerufenen Modells: Wer Arbeit hat und bereit ist, kürzer zu arbeiten, kann dadurch andere Arbeitsplätze sichern oder dazu beitragen, dass neue geschaffen werden.

Ein Beispiel: Verdient ein Beschäftigter vorher monatlich 2000 Euro und reduziert sich sein Gehalt durch die Arbeitszeitverkürzung auf 1500 Euro, zahlt das AMS 50 Prozent der Differenz, also 250 Euro, als Prämie dazu. Außerdem übernimmt es die Differenz der Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, weiter die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Das Arbeitsmarktservice gewährt die Beihilfen befristet - für bis zu zwei Jahre.

Aufseiten des AMS würde man sich wünschen, dass mehr Firmen auf das Soli-Modell zurückgreifen. "Besonders verbreitet" ist es jedenfalls nicht: Laut AMS waren im Vorjahr nur 1267 Personen vom Soli-Modell betroffen, in den ersten fünf Monaten 2015 waren es mit 765 noch weniger.

Der Linzer Stahlkonzern Voestalpine nutzt das Solidaritätsprämienmodell indes immer wieder - seit mehr als einem Jahrzehnt. Eingesetzt wird es im Regelfall, um älteren Mitarbeitern, die im Schichtbetrieb arbeiten, nach Jahren der Belastung den Umstieg auf weniger anstrengende Teilzeit zu ermöglichen. Laut Voestalpine zufolge arbeiten seit Nutzung des Soli-Modells mittlerweile mehr als 1500 Beschäftigte in einem Teilzeitverhältnis. Dadurch hätten gut 200 Jobsuchende einen "nachhaltigen Arbeitsplatz" erhalten, heißt es aus dem Konzern.