Wien. (apa/kle) Die Finanzmarktaufsicht (FMA) will im Rechtsstreit mit der Meinl Bank um die Abberufung der beiden Bankchefs Peter Weinzierl und Günter Weiß nicht klein beigeben. Die Behörde hat nun den Verwaltungsgerichtshof eingeschaltet, um die Revision eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zu erreichen.

Das BVwG hatte einem Antrag der Meinl Bank auf aufschiebende Wirkung der Absetzung ihrer Geschäftsführer zum Teil stattgegeben. Demnach darf Weinzierl bleiben, bis das eigentliche Beschwerdeverfahren gegen den FMA-Abberufungsbescheid - darüber muss das BVwG erst entscheiden - abgeschlossen ist. Der behördliche Auftrag zur Abberufung des zweiten Bankvorstands, Weiß, ist hingegen rechtskräftig aufrecht.

Per Bescheid vom 24. Juli hatte die FMA verfügt, dass die Meinl Bank binnen drei Monaten neue Vorstände finden muss, um nicht ihre Banklizenz zu verlieren. Die Aufsichtsbehörde wirft Weinzierl und Weiß "grobe Verfehlungen" beim Managen der Bank vor.