Wien. (apa/kle) Der langjährige Vorstand der Meinl Bank, Peter Weinzierl, ist am Dienstag in den Aufsichtsrat des Wiener Instituts bestellt worden. Nachdem die Finanzmarktaufsicht (FMA) zweimal versucht hatte, ihn als Vorstand abzuberufen, trat Weinzierl in der Vorwoche von sich aus zurück.

Sein Wechsel in den Aufsichtsrat könnte nun einen weiteren Streit mit der Aufsichtsbehörde vom Zaun brechen. Denn bevor Weinzierl dort einzieht, muss er sich wie jeder Kandidat in der Bankenbranche einem Fit & Proper-Test bei der FMA unterziehen. Und bei der FMA gilt der Bankmanager als negativ punziert. Allerdings sind die Anforderungen an einen Bankaufsichtsrat laut einem FMA-Sprecher "nicht so streng" wie die an einen Bankvorstand.

Wie Weinzierl am Dienstag vor Journalisten sagte, werde er in der Meinl Bank nach wie vor für diverse juristische Auseinandersetzungen - FMA, Staatsanwaltschaft, Anlegerverfahren - zuständig sein. Seinen Kampf gegen die FMA will er weiterführen. Ob er aber wegen des mittlerweile obsoleten Geschäftsleiter-Abberufungsverfahrens der Aufsicht eine Amtshaftungsklage in Österreich einbringen will, lässt er noch offen. Vorerst setzt Weinzierl, gegen den die Justiz auch in Sachen Geldwäsche ermittelt, auf das laufende Schiedsgerichtsverfahren in Washington.

Seine US-Anwälte hätten ihm gesagt, dass sich durch das Vorgehen der FMA im Abberufungsverfahren die Chancen enorm erhöht hätten, dass das internationale Schiedsgericht die Republik Österreich zu Schadenersatzzahlung verdonnern wird. Die Eigentümer der Meinl Bank haben die Republik bereits Ende 2014 auf 200 Millionen Euro Schadenersatz geklagt. Der Vorwurf: Die heimischen Behörden, allen voran FMA und Staatsanwaltschaft, seien gegen das Institut in diskriminierender Weise vorgegangen, die einer Enteignung gleichkomme.