. . . die Gewerbeanmeldung bei fast den meisten Gewerben sofort rechtswirksam ist, wenn alle Voraussetzungen erfüllt und dem Antrag alle notwendigen Unterlagen beigefügt werden? Sowohl Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer als auch juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine etc.) und eingetragene Personengesellschaften benötigen für die Ausübung eines Gewerbes eine Gewerbeberechtigung.

. . . lohnsteuerliche Vorschriften davon unabhängig sind, ob die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer in Österreich oder im Ausland ansässig ist? Dies gilt auch für kurzfristige Beschäftigungen, zum Beispiel bei Saisonniers.

. . . Betriebe, die die Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren abrechnen, nach dem Ende eines jeden Beitragszeitraumes die Beitragsgrundlagen der zur Versicherung gemeldeten Personen (getrennt nach laufenden Bezügen und Sonderzahlungen) je Beitragsgruppe zu summieren und in einer Gesamtsumme unaufgefordert dem zuständigen Krankenversicherungsträger zu melden haben?

Die Beitragsnachweisung für den abgelaufenen Beitragszeitraum ist bis spätestens 15. des Folgemonates zu erstatten. Die Beitragsnachweisung gilt nur dann als erstattet, wenn sie mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) in den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger festgelegten einheitlichen Datensätzen an den zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt wird.

. . . gegenüber den meisten Nicht-EU-Staaten Sonderregelungen gelten, die eine zollfreie bzw. zollermäßigte Einfuhr von Waren ermöglichen? Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Ware von den jeweiligen Zollpräferenzmaßnahmen und/ oder deren Ursprungsregeln erfasst sein muss.

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für Unternehmen unter www.usp.gv.at