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Kärntens Heta-Angebot droht zu scheitern

Von Karl Leban

Wirtschaft

Gläubiger mit Ansprüchen von fünf Milliarden Euro lehnen Offert ab - Zwei-Drittel-Mehrheit für Annahme des Angebots damit nicht mehr möglich.


Wien. Monatelang hat Kärnten an seinem Kaufangebot für landesgarantierte Anleihen der Heta, der Nachfolgerin der Pleitebank Hypo Alpe Adria, gefeilt. Seit Donnerstag liegt das Offert - das Land will seine existenzbedrohenden Milliardenhaftungen wegbringen - mit allen Details offiziell vor. Doch wie es scheint, waren alle Mühen umsonst. Zwar läuft die Frist für die Annahme des Angebots noch bis 11. März. Aber schon jetzt zeichnet sich ab, dass Kärnten mit seinem Offert an die Anleihengläubiger der Ex-Hypo nicht weit kommen wird.

Am Donnerstag hat sich jedenfalls eine große Gruppe von Gläubigern aus der Finanzbranche zu Wort gemeldet. Diese Gruppe, der sich zuletzt weitere Heta-Gläubiger angeschlossen haben und deren Forderungen sich auf gut fünf Milliarden Euro belaufen, lehnt das Rückkaufangebot ab. Wissen ließ sie das über eine Presseinformation, die von der Wiener Kommunikationsagentur Ecker & Partner verschickt wurde.

Für das Land Kärnten geht es darum, Heta-Anleihen im Gesamtnennwert von rund elf Milliarden Euro zu kaufen - und das mit einem kräftigen Abschlag. Für die Annahme des Angebots ist jedoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit (bezogen auf den Gesamtnennwert der Bonds) nötig. Und diese Mehrheit ist nun - rein rechnerisch - nicht mehr erreichbar, wenn die nämliche Gläubigergruppe dabei bleibt, das Offert abzulehnen. Stimmen ihre Angaben zum Forderungsvolumen, entfallen auf sie vom Gesamtnennwert der Heta-Anleihen deutlich mehr als 40 Prozent.

Pochen auf Haftungen

Wie die Gläubigergruppe am Donnerstag mitteilte, hat sie sich bereits im Dezember 2015 in einer rechtlich verbindlichen Haltevereinbarung dazu verpflichtet, nur ein Angebot anzunehmen, das ihre Ansprüche vollständig abdeckt. Dies sei beim jetzigen Offert mit einem Preis von 75 Prozent für vorrangige Schuldtitel und von 30 Prozent für nachrangige Anleihen "bei Weitem nicht der Fall".

Ferner heißt es in der Aussendung der Gruppe: "Jedes Angebot, das keine vollständige Rückzahlung aller Ansprüche der Gläubiger vorsieht, stellt das Prinzip der gesetzlich verankerten mündelsicheren Geldanlage in Frage." In diesem Zusammenhang verweist die Gruppe auch auf verfassungsrechtliche Probleme.

Möglichen Verhandlungen will sie sich dennoch nicht verschließen: "Die Gläubigergruppe ist an einer konstruktiven Lösung interessiert und steht nach wie vor für faire und transparente Gespräche mit dem Bund und dem Land Kärnten zu Verfügung." Ziel sei es, gemeinsam mit ihnen einen langfristigen Zahlungsplan nach internationalen Standards für die Bürgschaftsverpflichtungen Kärntens zu erarbeiten, wie in der Aussendung betont wird.

Im Übrigen wäre Kärnten aus Sicht der Gruppe "eindeutig zahlungsfähig". Der vom Land nun angebotene Beitrag von 1,2 Milliarden Euro "spiegelt nicht einmal ansatzweise dessen Vermögenswerte bzw. Leistungsfähigkeit wider", kritisieren die Heta-Gläubiger. Vielmehr habe Kärnten - mit Unterstützung des Bundes - sehr wohl die finanzielle und wirtschaftliche Kapazität, seinen Verbindlichkeiten in vollem Umfang nachzukommen.

Ratschlag aus der Schweiz

Die Schweizer Großbank UBS hat sich am Donnerstag ebenfalls in die Debatte um das Kärntner Offert eingeschaltet. In einer Analyse empfiehlt das Institut den Heta-Gläubigern, das Angebot nicht anzunehmen.

Scheitert Kärnten mit seinem Rückkaufoffert, würde bei der Heta in weiterer Folge der - von der Finanzmarktaufsicht (FMA) ohnehin noch festzulegende - Schuldenschnitt gelten. Die FMA hat ja für Zahlungen der Heta Anfang März 2015 einen Stopp bis Ende Mai 2016 verfügt, in den kommenden Monaten will sie per Dekret festsetzen, wie viel Geld die Heta ausschütten kann und in welcher Höhe somit ihre Schulden "geschnitten" werden.

Jedenfalls müssten die Anleihengläubiger dann die weiter bestehenden Haftungen Kärntens einklagen. Die Heta würde in die Insolvenz schlittern und Kärnten würde nichts anderes übrig bleiben, als den Schritt in die Insolvenz zu setzen. Der Fall einer Landespleite wäre juristisch hochbrisant, da es keine gesetzlichen Regeln dafür gibt. Bezeichnend ist, dass Finanzminister Hans Jörg Schelling zuletzt in einem Interview der "Kleinen Zeitung" auf die Frage, ob er Kärnten pleitegehen ließe, nicht einging.