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Die Steuerreform positiv nutzen

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft

Forschungsprämie, Mitarbeiterbeteiligungen, Elektroautos: Neuerungen, die Unternehmern etwas bringen.


Wien. Start-up-Gründer brauchen ein gut durchdachtes Geschäftsmodell, Geld und - last but not least - einen kundigen Steuerberater. "Bei den Steuern ändert sich dauernd etwas", sagt Mark Stüttler, Gründer des Tiroler Start-up-Unternehmens Mushroom Production Center GmbH, das unter der Marke "Tyroler Glückspilze" Bio-Pilze produziert. "Mir fehlt die Zeit, mich damit zu beschäftigen - ohne Steuerberater geht nichts."

Steuertipps für Jungunternehmer haben die Experten des Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen LeitnerLeitner zusammengestellt. "Durch die Steuerreform 2015/16 gibt es Neuerungen, die von Start-ups positiv genutzt werden können", sagt Franz Haimerl, Initiator des Mentoring-Programmes Slax (StartupLeitner Axelerator). Zur Erinnerung: Mit 1.1.2016 wurde die Gesellschaftsteuer bei der Gründung einer GmbH abgeschafft. Zuvor musste 1 Prozent vom eingezahlten Kapital abgeführt werden.

Mehr Förderung für eigenbetriebliche Forschung

Forschung & Entwicklung werden stärker gefördert: Unternehmen erhielten bisher eine Forschungsprämie von 10 Prozent für Forschungsaufwendungen aus eigenbetrieblicher Forschung vom Finanzamt zurückerstattet. Seit heuer beträgt die Prämie 12 Prozent und macht F&E-Vorhaben für Unternehmen noch attraktiver.

Mit dem heurigen Jahr wurde auch der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen von 1460 Euro auf 3000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr angehoben. Die Beteiligung muss allerdings vom jeweiligen Mitarbeiter länger als fünf Jahre gehalten werden, und der Vorteil muss allen Arbeitnehmern oder einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern zukommen.

Gutscheine für Mahlzeiten können seit heuer in allen Gaststätten und nicht nur in nahegelegenen Lokalen eingelöst werden. Es sind weiterhin 4,40 Euro pro Arbeitstag und Mitarbeiter steuerfrei. Der Firmenchef hat auch die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern Essensbons zur Einlösung in Lebensmittelgeschäften im Wert von 1,10 Euro pro Arbeitstag steuerfrei zur Verfügung zu stellen.

Unternehmer, die über die Anschaffung eines Firmenautos nachdenken, sollte auch ein Elektroauto in Erwägung ziehen. Seit 1. Jänner 2016 sind die Anschaffungskosten von E-Autos im Gegensatz zu anderen Pkw vorsteuerabzugsberechtigt. Der volle Vorsteuerabzug steht bei Anschaffungskosten bis zu 40.000 Euro netto zu.

200 Euro Prämie für Registrierkasse

Für die Anschaffung einer Registrierkasse gibt es vom Staat eine Prämie von 200 Euro. Sie kann je nach Anschaffungszeitpunkt, jedoch frühestens mit der Steuererklärung 2015 geltend gemacht werden. Im Zuge der Veranlagung erfolgt dann die Gutschrift auf dem Abgabenkonto.