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Bald rollt nun eine Prozesslawine an

Von Karl Leban

Wirtschaft

Finanzminister Schelling rechnet nach Ablehnung des Kärnten-Offerts mit langem Rechtsstreit.


Wien/Klagenfurt. Jetzt ist es offiziell: Kärnten ist mit seinem Abschlagsoffert bei den Anleihegläubigern der Heta, der Nachfolgerin der Pleitebank Hypo Alpe Adria, abgeblitzt. Die erforderliche qualifizierte Mehrheit sei nicht erreicht worden, teilte das Land am Montag mit. Das Angebot ist somit erloschen, und ein weiteres gibt es nicht. Programmiert sind nun jahrelange Gerichtsverfahren - denn die meisten Gläubiger wollen von ihren Forderungen keine Abstriche machen, da sie Kärnten in der Haftungspflicht sehen.

Vorerst aber gilt der von der Finanzmarktaufsicht festzusetzende Haircut, der weit heftiger ausfallen dürfte als der im Angebot, als nächster Akt im Schuldendrama um die Heta. Dieser erfolgt, bevor das Moratorium, wie verfügt, per Ende Mai ausläuft. Den Bescheid zum Schuldenschnitt erwartet Finanzminister Hans Jörg Schelling in den kommenden Wochen, wie er am Montag sagte.

Nach der Haircut-Verfügung ist dann mit einer Flut von Gläubigerklagen gegen Kärnten zu rechnen. Dabei wird dann wohl die gesamte, bei der Heta aushaftende Summe von knapp elf Milliarden Euro eingeklagt werden.

Erste Klage einergroßen Gläubigergruppe

Eine erste Klage, eingebracht beim Landesgericht Klagenfurt, erfolgte schon zu Wochenbeginn. Die "Ad Hoc Gruppe", die Ansprüche von mehr als 2,5 Milliarden Euro geltend macht, will Kärnten damit "zur Einhaltung seiner Verpflichtungen bewegen".

Für den Streit vor Gericht sieht sich Kärnten jedenfalls gerüstet. "Wir haben uns natürlich auch darauf vorbereitet", erklärte Finanzreferentin Gabriele Schaunig am Montag via Presseaussendung.

Die Heta-Gläubiger werfen dem Land vor, es habe sich für sein Angebot bewusst arm gerechnet und könne wesentlich mehr leisten. Indes hat Kärnten stets unterstrichen, dass es außerstande sei, mehr als das Gebotene zu zahlen. Kommt es in der Debatte über die finanziellen Möglichkeiten Kärntens hart auf hart, will das Land auch die Gültigkeit seiner Haftungen bestreiten.

Schelling geht allerdings davon aus, dass sie gelten. Wenn Kärnten das anders sehe, sei das dessen Sache. Der Bund hafte jedenfalls nicht - im Gegensatz zu Deutschland, wo das bei dessen Ländern de jure sehr wohl der Fall ist.

Alles in allem - bei Ausschöpfung des gesamten Instanzenwegs - könnten sich die Rechtsstreitigkeiten nach Einschätzung des Finanzministers acht bis zehn Jahre hinziehen. Solange es kein rechtskräftiges Urteil zu Kärntens Ungunsten gibt, wird das Land aber wohl auch nicht pleitegehen.

Unmittelbar passiert also gar nichts. "Wir bereiten uns auf keine Insolvenz des Landes Kärnten vor", sagte Schelling vor Journalisten. Ein eigenes Länderinsolvenzrecht ist für den ÖVP-Minister vorerst denn auch kein Thema. Frühestens 2017 "sollte man das diskutieren, wenn die letzten Haftungen der Bundesländer für Banken abgereift sind". Was Kärntens Finanzierung betrifft, bleibt das Land, wie Schelling versicherte, bis auf Weiteres bei der Bundesfinanzierungsagentur angedockt.

Schelling: "Gescheitertsind die Gläubiger"

SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder unterstützt Schellings Positionen in Sachen Heta. Die rechtlichen Rahmenbedingungen seien da "recht eindeutig", meinte er in einer Pressekonferenz am Rande der SPÖ-Klubklausur in Saalfelden. Das gesetzliche Prozedere sehe eine Abwicklung vor. "Da hat die Politik mit weiteren Kommentaren nichts verloren." Die Frage, ob es von den Gläubigern gescheit gewesen sei, Kärntens Angebot abzulehnen, müssten diese selbst beantworten. Er selbst habe nach seinem ökonomischen Verständnis mit einer Annahme gerechnet, sagte Schieder.

Ein Scheitern Kärntens respektive des Bundes, der das Angebot noch mit einem quotenerhöhenden Offert einer Nullzinsanleihe der Republik nachgebessert hatte, sieht Schelling nicht. "Gescheitert sind die Gläubiger, die das Angebot annehmen konnten", so der Minister. "Wir haben alles getan, was möglich war." Aber aufseiten der Gläubiger seien "Justamentstandpunkte eingenommen" worden, kritisierte Schelling. Etliche von ihnen hätten "100 Prozent plus Zinsen" gefordert.

Rechtsexperte: "Argentinienist dafür ein Beispiel"

Auf Kärnten freilich lasten jetzt die Sorgen über den Ausgang der zukünftigen Prozesse. Was dazukommen könnte: Zivilgerichtlich könnten die Heta-Gläubiger theoretisch bis zu einer Verjährungsgrenze von 30 Jahren alles pfänden, was sich zu Geld machen lässt, meint der deutsche Anwalt Hendrik Haag. "Argentinien ist dafür ein Beispiel." Kärnten wäre auf unbegrenzte Zeit im Ausnahmezustand, so Haag laut Reuters. Alles stünde unter Pfändungsvorbehalt, und damit hätten die Gläubiger ein starkes Druckmittel.