Wien. (kle) Die Debatte der heimischen Banken über eine mögliche Einführung von Bankomatgebühren wirbelt viel Staub auf. Querschüsse kommen jetzt von politischer Seite. Konsumentenschutzminister Alois Stöger drohte den Banken am Donnerstag damit, Gebühren für das Beheben von Bargeld notfalls gesetzlich zu verbieten. Ob das rechtlich möglich wäre, will der SPÖ-Politiker von Juristen prüfen lassen.

Die Grünen und der Pensionistenverband Österreich sagten Stöger ihre Unterstützung zu. Bei der ÖVP ist das noch offen. Die FPÖ ist gegen Bankomatgebühren, will diese aber mit eigenen Anträgen verhindern. Indes stoßen sich die Neos nicht an einer solchen Abgabe, da dies eine "Frage des freien Wettbewerbs" sei.

Viele Kunden hätten mit ihrer Bank eine Vereinbarung über Kontogebühren, die auch das Geldabheben am Bankomaten beinhalte, erklärte Stöger. "Dass die Banken darüber hinaus weitere Gebühren erfinden, um diesen Vertrag zu verändern, sage ich, geht nicht." Sollte dennoch eine Bankomatgebühr eingeführt werden, würde der Minister prüfen lassen, ob es sich dabei um "kartellartige Maßnahmen" handelt.

Nowotny: "Im Rahmen des
Wettbewerbs zu sehen"


Nationalbank-Chef Ewald Nowotny sagte, er sei sich nicht sicher, ob das Thema Bankomatgebühren "ein Fall für die amtliche Preisregelung" sei. Die Frage der Bankomatleistungen sei ein Teil des Dienstleistungsangebots der Banken, und die Preisgestaltung der einzelnen Dienstleistungen sei im freien Wettbewerb von den einzelnen Banken vorzunehmen. Nowotny: "Wir glauben, dass dies im Rahmen des Wettbewerbs zu sehen ist." Die Nationalbank selbst hat den Banken schon vor Monaten nahegelegt, Bankomatgebühren zu erwägen - wegen der aus ihrer Sicht zu geringen Erträge der Branche.

Als "überraschend" bezeichnete auch Klaus Buchleitner, Chef der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, Stögers Vorstoß. Er könne rechtlich nicht nachvollziehen, wieso man in die Preispolitik von Banken und damit in den freien Wettbewerb eingreifen wolle. Dies sei "ganz etwas Neues", sagte Buchleitner. Er selbst wollte sich am Donnerstag beim Thema Bankomatgebühren jedoch nicht in die Karten schauen lassen. Bisher haben nur die Sparkassen sowie Raiffeisen Oberösterreich und Vorarlberg öffentlich erklärt, dass diese Gebühr für sie denkbar sei.

Neues Gesetz verbrieft
Recht auf ein Basiskonto


Unbegründet ist derweil die Sorge von Sparern, dass es bald Null- oder Negativzinsen auf ihre Einlagen geben könnte. Nach österreichischem Recht ist das hierzulande gar nicht möglich. Denn 2009 hat der Oberste Gerichtshof eine Klausel, die einer Bank null Zinsen ermöglicht hätte, gekippt. Das Höchstgericht stützte sich in seinem Urteil auf die Definition von Spareinlagen im Bankwesengesetz (§ 31): Spareinlagen hätten demnach "typischerweise Vermögensbildungs- und Gewinnerzielungsfunktion". Eine "Nullverzinsung" widerspreche dem (und somit auch jede Form einer Negativverzinsung).

Unterdessen hat der Nationalrat am gestrigen Donnerstag das sogenannte Verbraucherzahlungskontogesetz beschlossen. Dieses beinhaltet die Einführung eines Basiskontos sowie eine bessere Vergleichsmöglichkeit von Bankgebühren. Dass alle Bürger das Recht auf ein Konto ohne Überziehungsmöglichkeit haben müssen, ist eine EU-Vorgabe. In Österreich haben zirka 150.000 Menschen kein Konto, weil sie verschuldet sind oder waren oder ein zu geringes Einkommen haben. Jetzt dürfen sie von Banken nicht mehr abgewiesen werden. Kostenlos ist das Basiskonto aber nicht.