Zum Hauptinhalt springen

Ampel auf Rot

Von Karl Leban

Wirtschaft

Die Kartellrichter untersagen dem Glücksspielkonzern Novomatic die Übernahme der Casinos Austria.


Wien. Die Übernahme der Casinos Austria durch den Konkurrenten Novomatic ist in weite Ferne gerückt: Das Kartellgericht hat überraschend für einen Paukenschlag gesorgt, indem es den Zusammenschluss untersagte. Dieser würde den Wettbewerb in Österreich einschränken, hieß es zur Begründung. Mit dem Zusammenschluss würde eine "marktbeherrschende Stellung" entstehen - konkret auf dem Spielbankenmarkt Wien/Baden und auf dem Markt für Automatenglücksspiel in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland sowie in Kärnten und Oberösterreich.

Seit März hatte der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic mit den Wettbewerbsbehörden über Auflagen für die geplante Übernahme der Casinos verhandelt. Dass der Deal ohne Auflagen nicht möglich sein würde, war wegen der Größe beider Unternehmen von Anfang an klar (die teilstaatlichen Casinos haben im vergangenen Jahr 3,6 Milliarden Euro umgesetzt, die Novomatic mehr als zwei Milliarden). Da die Verhandlungen letztlich jedoch keine Einigung brachten, sah sich das Wiener Oberlandesgericht (OLG), das als Kartellgericht fungierte, gezwungen, den Einstieg zu untersagen.

"Marktbeherrschende Stellung oder Monopol"

Das OLG war von der Bundeswettbewerbsbehörde, der BWB, eingeschaltet worden - ein übliches Vorgehen, wenn die Wettbewerbshüter einen Zusammenschluss für bedenklich halten. Wie eine Sprecherin der BWB am Dienstag der Austria Presse Agentur sagte, habe der Gutachter des Kartellgerichts festgestellt, dass die Marktanteile von Casinos/Novomatic in den problematischen Teilmärkten auf 68 bis 100 Prozent gestiegen wären. "Das ist eine marktbeherrschende Stellung oder ein Monopol", betonte die BWB-Sprecherin. Zu den Verhandlungen über die Auflagen hielt sie fest, dass sich die Novomatic da "nur wenig bewegt" habe.

Indes erklärte Novomatic-Chef Harald Neumann, dass ein Großteil der von den Wettbewerbsbehörden geforderten Auflagen für die Novomatic-Gruppe wirtschaftlich nicht vertretbar wäre und zudem eine positive Entwicklung der Casinos Austria konterkariert hätte. In einer Aussendung ließ er weiter mitteilen, dass sich "sein" Konzern Rechtsmittel gegen den Beschluss des Kartellgerichts vorbehalte. De jure hat die Novomatic vier Wochen Zeit, um beim Obersten Gerichtshof gegen die Entscheidung zu berufen. Ob sie das tun wird, ließ sie am Dienstag offen (laut BWB ist der Bescheid noch nicht zugestellt).

Ursprünglich geplant ist jedenfalls, dass die Übernahme der Casinos gemeinsam mit den tschechischen Milliardären Karel Komarek und Jiri Smejc erfolgt. Von mehreren Altaktionären der Casinos, an denen die Staatsholding Öbib zu einem Drittel beteiligt ist, hat sich die Novomatic durchgerechnet knapp 40 Prozent der Anteile gesichert, während sich die Investoren aus Tschechien bei den Casinos mit mehr als 11 Prozent eingekauft haben.

Etliche Überschneidungen bei Geschäftsaktivitäten

Faktum ist freilich, dass sich im Fall des Zusammenschlusses die Aktivitäten aller beteiligten Unternehmen überschnitten hätten. Und das mussten sich die Wettbewerbshüter genauer anschauen. Die Casinos Austria und die Novomatic, aber auch die Firmen von Komarek und Smejc sind allesamt in den Bereichen Spielautomaten, Kasinos, Lotterie sowie teils auch Sportwetten und Online-Glücksspiel als große "Spieler" in mehreren Ländern tätig.

Bei der Novomatic hieß es, dass sie in allen von den Wettbewerbsbehörden als relevant angesehenen Bereichen Auflagen angeboten habe. Trotzdem seien "strukturelle Maßnahmen" für die in Tschechien betriebenen Kasinos verlangt worden, "die sogar einen Verkauf von Standorten vorgesehen hätten". Die BWB stellt das in Abrede. Daneben beklagte die Novomatic, dass "Einschränkungen" bei den VLT-Automaten, den Video-Lottery-Terminals, der Casinos verlangt worden seien. Doch dies hätte für beide Unternehmen einen "signifikanten wirtschaftlichen Nachteil" gehabt.

Bei den Lotterien, der Cashcow der Casinos, hat sich die Novomatic mit 24 Prozent eingekauft. Kartellrechtliche Probleme gab es da keine. Als heikle Schwelle gelten 25 Prozent. Beobachter spekulieren nun, dass die Novomatic ihre Übernahmepläne fallen lässt und sich mit einer Casinos-Beteiligung von unter 25 Prozent begnügt.