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Neuer Befreiungsversuch aus der Haftungsfalle

Von Karl Leban

Wirtschaft

Kärnten bietet Heta-Gläubigern nun Quote von bis zu 90 Prozent.


Wien/Klagenfurt. Mit ihrem ersten Angebot sind Kärnten und der Bund bei den Gläubigern der Heta, der Nachfolgefirma der Pleitebank Hypo Alpe Adria, abgeblitzt. Das war im März. Am Dienstag haben sie nun ein neues, nachgebessertes Offert gelegt - mit dem Ziel, den Inhabern jener Heta-Anleihen, für die Kärnten seinerzeit Haftungen übernommen hat, ihre Forderungen mit einem Abschlag abzulösen. Dabei geht es um Schuldtitel im Gesamtnennwert von rund elf Milliarden Euro.

Mit dem Ankauf der Bonds will sich Kärnten, vom Bund finanziell unterstützt, von den erdrückenden Haftungen befreien. Vor allem soll damit auch das drohende Szenario einer Insolvenz des Landes abgewendet werden.

Das jetzige Offert - es ist bis 7. Oktober befristet - ist das Resultat von Verhandlungen mit Heta-Gläubigern. Bereits im Mai einigte sich Finanzminister Hans Jörg Schelling mit einer "bedeutenden Anzahl" von Gläubigern in einem Grundsatzpapier auf eine höhere Quote von bis zu 90 Prozent ihrer Forderungen.

Für das erste Angebot hatten Kärnten und der Bund auf vorherige Verhandlungen mit den Gläubigern noch verzichtet, das hatte sich denn auch gerächt. Nun gelten die Erfolgsaussichten als wesentlich besser.

Kärntens Landeschef Peter Kaiser und Minister Schelling sind jedenfalls zuversichtlich, dass es diesmal klappt. De jure braucht es für die Annahme des Angebots eine Zwei-Drittel-Mehrheit, bezogen auf das Gesamtnominale der landesgarantierten Heta-Papiere.

Kärnten zahlt 1,2 Milliarden

Die Heta-Gläubiger stammen aus der in- und ausländischen Finanzbranche, sind also Banken, Fonds oder Versicherer. Jene, die vorrangige Bonds halten (das sind mit Abstand die meisten), sollen laut dem Angebot rund 90 Prozent ihres Geldes zurückbekommen. Voraussetzung dafür ist freilich, dass sie ihre Papiere in eine 18-jährige Nullzinsanleihe mit Bundesgarantie tauschen. Wer sein Geld sofort zurückhaben will, erhält 75 Prozent (darauf hatte schon das Offert vom Frühjahr gelautet).

Inhaber nachrangiger Heta-Papiere sollen bar und sofort 30 Prozent ihrer Forderungen abgegolten bekommen. Bei entsprechender Geduld - wenn sie den Tausch in eine von der Republik garantierte Nullzinsanleihe mit 18 Jahren Laufzeit oder in einen Nullkupon-Schuldschein mit 56 Jahren Laufzeit und ohne Bundesgarantie akzeptieren - sollen es 45 Prozent des Investments sein.

Entscheiden sich die Heta-Gläubiger allesamt für das Cash-Angebot, liegen die Kosten für die öffentliche Hand bei 7,79 Milliarden Euro. Sind sie indes zu 100 Prozent für den Anleihetausch, sind es 10,48 Milliarden (wobei ein vorzeitiger Rückkauf der Nullkuponanleihe zwischen Dezember 2016 und Mai 2017 offeriert wird - zu rund 90 Prozent des Nennwerts).

Eine budgetäre Mehrbelastung sieht Schelling durch das neue Offert nicht. Geplant ist, die Gläubiger großteils über den von Kärnten zugesicherten Betrag von 1,2 Milliarden Euro und über die Erlöse aus den Heta-Asset-Verkäufen zu befriedigen - jeweils vorfinanziert vom Bund. Aus heutiger Sicht sollten die Abwicklungserlöse ungefähr 63 Prozent der Heta-Schulden decken - und Kärntens Beitrag weitere gut 10 Prozent. Berücksichtigt man den Haircut, der den Gläubigern nun geboten wird, könnten am Ende 1,5 bis 2 Milliarden Euro bei der Republik hängen bleiben. An Abwicklungserlösen hatte die Heta zuletzt 5,3 Milliarden Euro auf der Habenseite, 2020 sollen es laut ihren Planungen 7,7 Milliarden sein.