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Drei Schuldsprüche im Fall "Monarola"

Von WZ Online

Wirtschaft

Sieben Monate unbedingt für Ex-Hypo-Vorstand Josef Kirche - nicht
rechtskräftig.


Klagenfurt. Im Hypo-Prozess "Monarola" am Landesgericht Klagenfurt sind am Dienstag alle drei Angeklagten der Untreue schuldig gesprochen worden. Der Schöffensenat verurteilte Ex-Hypo-Vorstand Josef Kircher zu einer Haftstrafe von 22 Monaten, davon sieben Monate unbedingt. Die beiden Mitangeklagten erhielten je 20 Monate, davon sechs Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Anklage warf den drei Männern vor, im Sommer 2007 1,7 Mio. Euro in drei Tranchen im Geldkoffer von der Hypo Liechtenstein nach Klagenfurt transportiert und einen Teil davon in die eigene Tasche gesteckt zu haben. 630.000 Euro wurden demnach als Schmiergeld für kroatische Politiker verwendet, um die Umwidmung eines Grundstücks auf der Insel Pag zu erreichen. Den Schaden bezifferte der Staatsanwalt mit 750.000 Euro. Die Angeklagten hatten sich teilweise geständig verantwortet.

"So etwas darf nicht Schule machen"

Kircher habe seine Befugnis wissentlich missbraucht, indem er die liechtensteinische Gesellschaft Monarola gründen und die Auszahlung der Hypo-Gelder anweisen ließ, erklärte die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Sabine Roßmann. Die beiden anderen Angeklagten wurden als Beitragstäter verurteilt. Die Haftstrafe sei aus general- und spezialpräventiven Gründen zu verhängen gewesen. "So etwas sollte und darf nicht Schule machen", meinte Roßmann. Erschwerungsgrund sei auch, dass "hochgradig organisiert und arbeitsteilig gearbeitet wurde". Einer allein hätte das nicht bewerkstelligen können.

"Sehr vieles bleibt unklar, vieles lässt sich nicht feststellen. Trotzdem reicht das, was feststellbar ist, für ein Urteil", sagte Roßmann. "Glauben tun wir keinem von Ihnen", meinte sie weiter. "Herr Kircher, was bei Ihnen immer wieder ins Auge fällt: Sie spielen Ihre Rolle gern herunter. Aber Sie waren stets mitten dabei. Dementsprechend fehlt uns allen der Glaube daran, dass Ihnen das alles so gleichgültig war." Auch die beiden anderen Angeklagten seien mit ihren Teilgeständnissen nicht vollständig glaubwürdig, meinte die Richterin.

Tatbestand des Betrugs nicht gegeben

Den Tatbestand des Betrugs sah die Richterin nicht gegeben. Eine solche Aktion könne man an Vorstand und Aufsichtsrat nicht vorbeimogeln, sagte sie. Anklagegegenstand sei auch nicht das Hinausparken der zwei Mio. Euro von Kroatien nach Liechtenstein und auch nicht die Schmiergeldzahlungen, sondern lediglich die pflichtwidrige Verwendung der Gelder durch die Angeklagten.

Weder die Verteidiger noch der Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Die Heta als Privatbeteiligte wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Causa ist Teil des Falls Vienna Capital Partners VCP und war vom Gericht ausgeschieden und separat verhandelt worden.