Klagenfurt. (apa/kle) Zwei Jahre lang hat die Klagenfurter Staatsanwaltschaft die Sonderdividende von 50 Millionen Euro, die beim Verkauf der Hypo Alpe Adria an die Bayerische Landesbank (BayernLB) floss, auf strafrechtliche Relevanz untersucht. Nun hat die Justiz die Ermittlungen endgültig eingestellt. Der Zivilprozess in der Causa, der vor zwei Jahren unterbrochen wurde, soll indes wieder aufgenommen werden.

Sonderdividende - unter diesem Titel flossen beim Verkauf der Hypo-Mehrheitsanteile an die BayernLB 50 Millionen Euro zusätzlich zum Kaufpreis an die damaligen Aktionäre: die Landesholding, die Hypo Burgenland und damit indirekt die Grazer Wechselseitige Versicherung (Grawe), die Mitarbeiter-Privatstiftung der Hypo und die Gruppe um den Investor Tilo Berlin.

Neben diesen vier Aktionären klagte die Hypo Alpe Adria auch die ehemaligen Aufsichtsräte Othmar Ederer, Hans-Jörg Megymorez, Siegfried Grigg und die Ex-Vorstände Thomas Morgl, Josef Kircher, Paul Kocher, Wolfgang Peter, Tilo Berlin und Wolfgang Kulterer.

Vergleich zwischen
Grawe und Hypo


Im Juli 2014 schlossen die Bank Burgenland respektive deren Eigentümerin Grawe und die Mitarbeiter-Privatstiftung mit der Hypo einen Vergleich. Die GraWe zahlte 17,5 Millionen Euro, womit auch Ederer und Grigg aus dem Schneider waren. Die Mitarbeiter-Privatstiftung erkannte einen Anspruch der Hypo in Höhe von 1,575 Millionen Euro an.

Nach Beginn der Ermittlungen unterbrach der Zivilrichter, Thomas Liensberger, am 1. Dezember 2014 den Zivilprozess. Liensberger begründete die Entscheidung damit, dass gegen die selben Personen ermittelt werde, die auch in den Zivilprozess involviert seien. Es bestehe somit Parteienidentität, auch der untersuchte Gegenstand sei identisch,

Mit der Beurteilung der Causa wurde der Gutachter Karl Hengstberger beauftragt. Sein Verdikt fiel zu Gunsten der Beschuldigten aus, ein "subjektiv tatbestandsmäßiges Verhalten" sei nicht feststellbar. Das Verfahren wurde daher im August 2016 eingestellt. Die Hypo respektive ihre Nachfolgegesellschaft, die Heta, stellte daraufhin einen Fortführungsantrag, den ein Richtersenat des Landesgerichts Klagenfurt vor einigen Tagen jedoch abwies.

Fortführungsantrag
für Zivilprozess


Die staatliche Heta macht nun allerdings von der Möglichkeit Gebrauch, den Zivilprozess rund um die Sonderdividende wieder aufleben zu lassen - wenngleich die Chancen auf einen juristischen Erfolg durch die Einstellung des Strafverfahrens nicht gerade höher geworden sind. Ein Sprecher der Heta kündigte noch für Freitag einen Fortführungsantrag an. Strafrechtlich sei die Sache zwar erledigt, den Zivilrechtsweg werde man jedoch weitergehen, sagte der Sprecher zur Austria Presse Agentur.

Immerhin, so hieß es, habe es in dem Verfahren ja bereits Vergleiche gegeben. Offenbar hofft man bei der Heta nun darauf, auch von den übrigen Beklagten noch Geld zu bekommen. Allerdings sind einige der Protagonisten inzwischen in Privatkonkurs - beispielsweise der frühere Hypo-Chef Wolfgang Kulterer. Hier wäre wohl auch bei einer Zuerkennung durch das Gericht nicht viel zu holen.