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"Wer wechseln will, sollte das rasch tun"

Von Werner Reisinger

Wirtschaft
Mehrere Monate, wenn nicht Jahre müssen betroffene Kunden auf ein Urteil im Prozess VKI gegen Bawag warten.
© Moritz Ziegler

Änderungskündigung bei Bawag-Girokonten: Bis 31. Jänner 2017 müssen sich Betroffene entscheiden. Der VKI rät zur Eile.


Wien. Zahlreiche Bawag-Kunden staunten nicht schlecht, als sie vergangenen Oktober Post von ihrer Bank bekamen. "(...) das bisher von Ihnen genutzte Girokontomodell wird eingestellt", war in der Zuschrift zu lesen. Gleichzeitig bot die Bank den Kunden an, auf eines der neuen, seit Februar bestehenden Kontomodelle wie etwa die "KontoBox Small" umzusteigen. Wer das bis 31. Dezember 2016 nicht tue, dessen Girokonto werde per 31. Jänner 2017 gekündigt. Für den Leser klangen die Zeilen nach einem lukrativen Angebot, es entstand der Eindruck, dass die neuen Kontomodelle sogar preiswerter sind als das jeweilige alte: "So sparen Sie (...) bis zu 14,70 Euro, denn die ersten drei Monate wird kein Kontoführungsentgelt für das neue Girokontomodell verrechnet", heißt es im Schreiben, das rund 20.000 Bawag-Kunden erhalten haben.

Günstiger? Das Gegenteil ist der Fall: Wer der Änderungskündigung der Bawag zustimmt, muss künftig empfindlich mehr für sein Konto bezahlen als bisher. Die "KontoBox Small", das günstigste der neuen Giromodelle, kostet 4,90 Euro im Monat. Darüber hinaus fallen beim neuen Modell künftig Gebühren beim Geldbeheben am Bankomaten an - monatlich ist nur eine Transaktion inkludiert, jede weitere Behebung kostet 39 Cent.

Frist gilt bis 31. Jänner 2017

Kunden, die beispielsweise 15 Mal pro Monat am Bankomaten abhebt und eine "KontoBox Small" besitzen, kostet das neue Girokonto künftig rund 130 Euro im Jahr - erheblich mehr als bisher. Über die konkreten Kostenunterschiede zum jeweils bestehenden Girokontovertrag ließ die Bank ihre Kunden in der Zuschrift aber im Unklaren - für Konsumentenschutz- und Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) ein Grund, den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Verbandsklage gegen die Bawag zu beauftragen.

Das Vorgehen der Bank sei klar gesetzeswidrig, sagte Stöger im November. Das Bawag-Schreiben enthalte keinerlei Erläuterungen, welche Entgelte und Leistungen sich in welchem Umfang ändern würden. Zudem verstoße die Bank gegen das Zahlungsdienstgesetz: Demnach dürfen für den Verbraucher nachteilige Änderungen frühestens zwei Monate nach dem Angebot in Kraft treten. Laut dem Schreiben der Bawag würden die Änderungen aber sofort wirksam, wenn sich ein Kunde für den Umstieg auf ein neues Girokonto entscheidet. Noch im November gab man sich im Sozialministerium zuversichtlich, mittels VKI-Klage den Kunden einen Zwangsumstieg rund um den Jahreswechsel zu ersparen.

Sowohl Bawag als auch VKI schließen das aus. "Einige Monate, wenn nicht Jahre" würde man auf eine Entscheidung warten müssen, sagt der VKI. Bis zum 31. Jänner 2017 könne man nicht mit einem Urteil rechnen, heißt es aus der Bawag, die ihren Kunden deshalb logischerweise den Umstieg nahelegt.

Wer sich dieser Tage unter der Servicehotline der Bawag informieren will, dem wird bestätigt: Es gelte, was in der Zuschrift vom Oktober zu lesen ist; wer nicht bis 31. Dezember 2016 umsteige, dessen Konto werde per 31. Jänner gekündigt. In Wahrheit haben alle betroffenen Kunden bis 31. Jänner Zeit, einen etwaigen Umstieg zu vollziehen, wie die Pressestelle der Bawag bestätigt. Kunden, die sich heuer nicht mehr an die Bawag wenden, würden Mitte Jänner nochmals ein Erinnerungsschreiben der Bank erhalten. Die Frist per 31. Jänner gelte für alle betroffenen Kunden, das bestätigt die Bawag gegenüber der "Wiener Zeitung" schriftlich.

Die gewählte Vorgangsweise stehe im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, betont die Bank. Dem Schreiben seien sämtliche Entgelte des neuen Modells sowie die Konditionen und Entgelte weiterer möglicher Kontomodelle beigelegt worden. Die Kündigung des Kontovertrags sei fristgerecht erfolgt, es sei "nicht nur die gesetzlich vorgesehene Frist von zwei Monaten, sondern sogar drei Monate eingeräumt" worden, so die Bank. Auch würden keine "Bankomatgebühren" eingeführt, sondern es handle sich bei der angebotenen "KontoBox Small" um ein - branchenübliches - "Einzelverrechnungskonto", bei dem für Transaktionen Entgelte verrechnet werden. Bei Bankomatgebühren handle es sich nicht um Entgelte der kontoführenden Bank, sondern um Gebühren des Bankomatbetreibers.

Das sieht der VKI anders. Laut Gesetz sei es nicht ausreichend, der Änderungskündigung nur eine Liste der neuen Konditionen beizulegen, wie dies die Bawag getan hat. Vielmehr schreibe das Transparenzgebot vor, dass beide - neue und bisher geltende - Konditionen, angeführt werden müssen, sagt die VKI-Juristin Beate Gelbmann.

Kontowechsel dauert länger

"Die Bawag hat zwar die Kündigungsfrist von zwei Monaten eingehalten, nicht aber die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Vorankündigungsfrist von ebenfalls zwei Monaten", sagt Gelbmann. "Die nachteiligen Änderungen werden beim Umstieg aber sofort wirksam und damit auch schon innerhalb der zwingend vorgeschriebenen zweimonatigen Frist."

In den vergangenen Wochen hätten sich zahlreiche Bawag-Kunden an den VKI gewandt. "Viele glauben, dass die Änderungen automatisch wirksam werden, wenn sie auf das Schreiben nicht reagieren. Andere wollen wissen, ob die Bank das Konto tatsächlich kündigen darf", so Gelbmann. Sie rät den Kunden, ihre alten Konditionen mit den neuen abzugleichen oder sich über das Vergleichsportal bankenrechner.at einen Überblick über die Modelle anderer Institute zu verschaffen. Untätig sollte man keinesfalls bleiben: "Wer wechseln will, sollte das jedenfalls rasch tun", sagt die Juristin. Derzeit dauere ein Kontowechsel von einem Bawag-Konto zu einer anderen Bank länger als die gesetzlich vorgesehenen fünf Werktage.