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Internetprovider beklagen ihre Richterrolle

Von Andrea Möchel

Wirtschaft
Die nächste Staffel schauen: Das Streaming von Serien ist beliebter Zeitvertreib.
© fotolia/rocketclips

Forderung nach Reform der Netzsperren - Experte schlägt zentrale Clearingstelle vor.


Wien. Bei "sparsamen" Internet-Usern sind sie beliebt, bei Filmverleihern und Kreativen verhasst: Die Rede ist von Streaming- und Download-Portalen, die Spielfilme und TV-Serien illegal und kostenlos ins Netz stellen. 2014 forderte der Verein Anti-Piraterie (VAP) einige heimische Internetprovider auf, den Zugang zu Movie4k und kinox zu sperren. Als diese der Aufforderung nicht nachkamen, wurde eine Sammelklage gegen vier große Provider eingebracht. Das Handelsgericht Wien erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung zur Sperre der beiden Streaming-Dienste wegen Urheberrechtsverletzungen. Die Blockade einzelner Internet-Seiten ist seither immer wieder Anlass für Diskussionen und alles andere als unumstritten.

Sperren können leicht umgangen werden

Die einen sehen in Netzsperren eine Gefahr für die Meinungs- und Informationsfreiheit, andere kritisieren, dass damit anstatt der Betreiber der Streaming-Plattformen die Provider bestraft würden. Zudem sind Netzsperren nur wenig effektiv. Einerseits können die hierzulande praktizierten DNS-Sperren von findigen Internetnutzern leicht umgangen werden. Aber auch die Portale selbst tricksen derartige Sperren ohne große Mühe aus. So boten besagte Streaming-Plattformen ihre Inhalte nach der Sperre einfach über neue Adressen an. Die Folge waren erneute Aufforderungen zur Sperre und jahrelange Gerichtsverfahren, bis Ende Dezember 2016 auch die neuen Domains von UPC und A1 blockiert wurden.

"Derzeit müssen eine Reihe österreichischer Provider circa ein Dutzend Domains sperren. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Videostreaming-Webseiten wie kino.to und movie2k", bestätigt ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert der "Wiener Zeitung". "Aus Besprechungen mit Rechteinhabern ist aber bekannt, dass die Anzahl der Domains, deren Sperrung durch die Urheberrechtsindustrie verlangt wird, mittelfristig im drei- bis vierstelligen Bereich liegen wird." Und das bringt heimische Provider angesichts der derzeitigen Rechtslage in ein veritables Dilemma. Einerseits sollen sie, lediglich auf Basis von Abmahnschreiben der Rechteinhaber selbständig entscheiden, ob eine Sperre gesetzt werden muss. Andererseits gibt es eine EU-Verordnung, die für Netzsperren eine hinreichende Rechtsgrundlage vorschreibt.

"Derzeitige Situation unbefriedigend"

Da Abmahnschreiben diese Anforderung nicht erfüllen, muss die Prüfung der Zulässigkeit einer Sperre durch ein Gericht abgewartet und damit eine Klage auf Unterlassung durch die Rechteinhaber riskiert werden. Für die Provider ist dies eine höchst kostspielige Angelegenheit. Die ISPA fordert daher, auch in Gesprächen mit dem Justizministerium, eine Reform der Netzsperren.

"Es ist allen Beteiligten klar, dass die derzeitige Situation unbefriedigend ist", betont ISPA-Chef Schubert "Die Provider wehren sich dagegen, in die Richterrolle gedrängt zu werden und entscheiden zu müssen, welche Seiten gesperrt werden und welche nicht. Die Rechteinhaber wissen, dass - wenn sie mit einer Sperraufforderung an Provider herantreten - diese sich gezwungen sehen, sämtliche gerichtliche Instanzen auszuschöpfen, um ihren Nutzern nicht ungerechtfertigter Weise in ihrem Recht auf Informationszugang sowie in weiteren Grundrechten zu beschneiden."

Untermauert wird die Forderung nach einer Reform nun durch eine Studie, die vom Wiener "Research Institute" durchgeführt wurde. Studienautor ist der international anerkannter IT-Rechtsexperte Christof Tschohl, der als Ausweg eine zentrale "Clearingstelle" vorschlägt. Diese soll einen Interessensausgleich zwischen Urheberrecht und Informations- sowie Meinungsfreiheit gewährleisten. Damit würde die Entscheidung, ob und welche Internetinhalte gesperrt werden müssen, von einer unabhängigen Instanz entschieden.

"Die Telekom-Control-Kommission (TKK), ein Kollegialorgan mit richterlichem Einschlag, wird als naheliegende Option für die Aufgaben einer "Clearingstelle" vorgeschlagen", so Studienautor Tschohl. "Die TKK biete sich insofern als zuständige Behörde an, da sie sowohl eine rechtsprechende Tätigkeit ausübt als auch mit der notwendigen rechtlichen und technischen Kompetenz ausgestattet ist." Im Beschwerdefall sollen die Entscheidungen der Behörde außer Kraft gesetzt und die Zivilgerichte zuständig werden. Die Studie postuliert außerdem den Grundsatz "löschen statt sperren", und bezeichnet Internetsperren durch den Access-Provider lediglich als "ultima ratio". Rechtsexperte Tschohl: "Dementsprechend ist als Voraussetzung für eine Internetsperre zumindest der gescheiterte Versuch nachzuweisen, den Content- oder den Host-Provider zur Verantwortung zu ziehen."