Wien. Die Haupteinnahmequelle des Staates ist die Umsatzsteuer. Und die sprudelt kräftig: Im vergangenen Jahr nahm der Fiskus mit 28,35 Milliarden Euro um rund 1,3 Milliarden Euro (plus 4,8 Prozent) mehr an Umsatzsteuer ein als 2016, wie aus dem Budgetvollzug 2017 hervorgeht.

Hohe Erwartungen hat der Finanzminister in die seit Mai 2016 geltende Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht gesetzt, nämlich ein zusätzliches Steueraufkommen von 900 Millionen Euro jährlich. Der Zuwachs im vergangenen Jahr dürfte aber in erster Linie konjunkturelle Gründe gehabt haben. So schätzt Friedrich Schneider von der Johannes Kepler Universität Linz, dass von den 1,3 Milliarden Euro ungefähr 250 bis 350 Millionen Euro auf die Registrierkassenpflicht zurückgehen. Das sei schon ein schöner Betrag, aber: "Man darf keine Wunder erwarten", sagte Schneider, Volkswirt und Experte für Schattenwirtschaft, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Laut Ökonomin Margit Schratzenstaller-Altzinger vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) war das kräftige Wachstum des privaten Konsums um 3,6 Prozent im Vorjahr eine von zwei Ursachen für den Anstieg des Umsatzsteueraufkommens gegenüber 2016. Das bekräftigt auch Schneider: "Die Leute kaufen mehr." Aber auch die Betrugsbekämpfungsmaßnahmen (Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht) sollten zu Zusatzeinnahmen geführt haben, so Schratzenstaller. "Es könnte sein, dass die Zusatzeinnahmen allerdings nicht so hoch wie ursprünglich erwartet waren, sodass der Bundesvoranschlag nicht erreicht wurde", ergänzt sie. Budgetiert waren 28,8 Milliarden Euro, also um 450 Millionen Euro mehr.

Maßnahme gegen Steuerhinterziehung

Schon im Vorjahr hatte der Finanzminister einräumen müssen, dass die Registrierkassenpflicht im Jahr 2016 nur 300 Millionen Euro gebracht hatte. Allerdings sei dies auch nur ein "Rumpfjahr gewesen". Eine Schmuckdesignerin, ein Taxiunternehmer und ein Tischler hatten die Verfassungsrichter angerufen, weil sie den durch die Registrierkassen verursachten Aufwand für unverhältnismäßig hoch hielten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) war jedoch nicht dieser Meinung. Die am 1. Jänner 2016 in Kraft getretene Registrierkassenpflicht sei "geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit der Steuerhinterziehung und der Umsatzverkürzung entgegenzuwirken", hieß es im März 2016 in der Entscheidung des VfGH. Dieser legte auch fest, dass für das Überschreiten der Umsatzgrenze die Umsätze der ersten vier Monate 2016 maßgeblich seien und nicht die Umsätze des Vorjahres. Der Start für die Registrierkassenpflicht erfolgte daher erst am 1. Mai 2016.