Wien. 5G, die nächste Mobilfunkgeneration, steht in den Startlöchern, und Österreich soll dabei eine Vorreiterrolle spielen. Telekomanbieter erhalten nun einen Rechtsanspruch, dass sie die für 5G nötigen Kleinstantennen (maximal 0,03 m3) an Gebäuden im öffentlichen Eigentum anbringen dürfen, sagte Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Sie müssten dafür aber eine "marktübliche" Entschädigung zahlen.
Im Ministerrat wurde eine Novelle zum Telekomgesetz (TKG) beschlossen. Ein Leitungsrecht für private, also für Antennen an privaten Gebäuden, sieht die Novelle nicht vor, auch wenn sich das die Unternehmen gewünscht hätten. Denn das "hätte das Ende meiner politischen Laufbahn bedeutet", so Hofer, und das käme ihm um 16 Jahre zu früh. Dafür sieht die Gesetzesnovelle eine "Verschlankung" der Fernmeldebehörden von jetzt fünf auf künftig nur mehr eine Behörde vor.
Frequenzversteigerung soll Firmen nicht belasten
Die für den Herbst geplante Versteigerung der für 5G nötigen Frequenzen soll die Telekomunternehmen nicht allzu sehr belasten, sagte Hofer und verwies auf das Mindestgebot von lediglich 30 Millionen Euro. Es mache keinen Sinn, erst die Firmen viel Geld für die Frequenzen zahlen zu lassen und sie dann für den Ausbau des Netzes zu subventionieren. Zuletzt - im Jahr 2013 - nahm der Finanzministert mit der Versteigerung von 4G-Mobilfunkfrequenzen rund zwei Milliarden Euro ein - fast das Vierfache des Mindestgebots, was die Mobilfunker noch heute ärgert.