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Was neue Methoden leisten können

Von Alexandra Grass

Wissen

Der Grünen Gentechnik stehen in Europa neue gesetzliche Regelungen bevor. Biologen betonen die Notwendigkeit.


Das bisherige EU-Gentechnikgesetz soll dieses Jahr einer Novellierung unterzogen werden. Weil neue molekularbiologische Werkzeuge wie die Genschere genannte CRISPR-Technologie das Spektrum der Pflanzenzüchtung und damit der sogenannten Grünen Gentechnik erweitern, sollen Zulassungsregeln und Kennzeichnungspflicht an neue Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Biologin Ortrun Mittelsten Scheid vom Gregor Mendel Institut für molekulare Pflanzenbiologie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften betont gegenüber der "Wiener Zeitung" die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen. Die Europäischen Restriktionen bergen nämlich das Risiko, "dass wir uns in neue Abhängigkeiten begeben und technologisch den Anschluss verlieren".

Seit Beginn der Pflanzenzüchtung sind Methoden im Einsatz, mit denen wir aufgrund von natürlich entstehenden Genveränderungen Pflanzen "in unserem Interesse verändern" können. Konventionelle Technologien, bei denen diese Mutationen durch Bestrahlung oder den Einsatz von Chemikalien entstehen, wurden in den letzten Jahren nach und nach durch die Genschere ergänzt. Mit ihr ist es auf einfache, günstige und präzise Weise möglich, Sequenzveränderungen herbeizuführen, die die Eigenschaft eines Organismus verändern. Damit könnten in der Landwirtschaft höhere Erträge erzielt und gesündere Lebensmittel produziert werden, so die Wissenschaft.

Mutationen planen

So ist etwa der "Golden Rice" ein Produkt, das Ende der 1990er Jahre durch gentechnische Verfahren hervorgebracht wurde. Diese Sorte enthält zusätzliche Gene zur Bildung von Provitamin A im Reiskorn und kann damit Mangelernährung entgegenwirken. Ein weiteres Beispiel ist eine Weizensorte, bei der durch Gen-Editierung der Gehalt an Asparagin verringert wurde. Aus dieser Aminosäure entsteht nämlich beim Erhitzen, etwa beim Toasten, giftiges Acrylamid. Die Sorte wird im Feldversuch getestet, ist aber noch nicht auf dem Markt.

Seit rund zehn Jahren kommt die Genschere CRISPR zum Einsatz, deren Entdeckerinnen Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doudna 2020 mit dem Nobelpreis für Chemie ausgezeichnet worden waren. "Zunehmend haben wir die Informationen darüber erlangt, welche Gene für welche Funktionen verantwortlich sind. Wir können die Zielgene definieren, die Mutation planen und testen, ob die Veränderung des Gens die gewünschte Wirkung hat", erklärt die Biologin. Bisher war man darauf angewiesen, solche Veränderungen zufällig zu erzielen. Heute "können wir sehr schnell diese gewünschte Mutation einfügen, ohne dass man gleichzeitig 80 bis 200 negative Mutationen erzeugt. Das verkürzt das Züchtungsverfahren auf wenige Generationen, ist kostengünstig und schnell", nennt Mittelsten Scheid die Vorteile.

Die diesbezügliche EU-Gesetzgebung ist ihrer Ansicht nach "unlogisch und widersprüchlich". Der Gesetzgeber sollte aufgrund der Produkteigenschaften bewerten und nicht aufgrund der Herstellung. Dies wäre viel sinnvoller. Viele Obst- und Getreidesorten, die aus der Mutagenesezüchtung stammen, sind trotz deren Einstufung als Gentechnik von der europäischen Gesetzgebung vom geltenden Gentechnikgesetz wegen erwiesener Unbedenklichkeit mittlerweile ausgenommen.

Dilemma mit dem Gesetz

Dieses Dilemma dürfte es vorwiegend in Europa geben, denn in großen Teilen der Welt werde das Verfahren längst eingesetzt. Bereits mehr als 600 CRISPR-Anwendungen bei Pflanzen scheinen in den Datenbanken auf. Ob Europa das Verfahren akzeptiert, wird eine politische Entscheidung sein, "aber die Aufgabe der Wissenschaft ist es, darauf hinzuweisen, dass es für besondere Bedenken keine Basis gibt".

Ein vernünftiger Einsatz könnte auch dazu führen, "dass wir das Spektrum an Kulturpflanzen erweitern können". Denn das Verfahren erlaube, Wildformen mit nur wenigen Schritten schnell zu domestizieren und damit neue, lokal angepasste Kulturpflanzen zu erhalten.

Der Vorwurf, dass die Gentechnik nur den Großkonzernen nützt, sei im Augenblick unter der strengen Gesetzgebung richtig. Die aktuellen Zulassungsverfahren seien so aufwendig, lang und teuer, "dass sich das nur Großkonzerne überlegen können". Die Gesetze verhindern, dass das Verfahren auch für kleinere Zuchtbetriebe attraktiv wird. Mittelsten Scheid spricht sich für eine Lockerung aus, die vorsieht, dass herkömmliche Prüfverfahren für neue Sorten vor der Zulassung zum Markt als ausreichend deklariert werden.

Auch die Klimakrise wird immer wieder in einem Atemzug mit der Gentechnik genannt. Gentechnik sei aber kein Allheilmittel. "Wir können die Klimakrise nur auf andere Art und Weise angehen, aber immerhin versuchen, unsere Kulturpflanzen besser darauf vorzubereiten, mit den Folgen fertig zu werden", betont die Forscherin.