106 - „Ich bereue die in der Haft verlorene Zeit“
Drogen, Raub, Gewalt, Waffenhandel: Elias (Name geändert) hat als Jugendlicher „ziemlich viel Scheiß angestellt“ und wurde zu insgesamt zwei Jahren Haft verurteilt. Mit 16 Jahren saß er zum ersten Mal im Gefängnis. Vier Jahre später ist er ein anderer Mensch, betont er. Der 20-Jährige macht jetzt eine IT-Lehre und ist im Sport- und Resozialisierungsverein Phönix aktiv. Dort hilft er jungen Leuten in Haft, ihr Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken. So wie ihm selbst geholfen wurde.
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„Am meisten“, sagt Elias, „bereue ich die Zeit, die ich in der Haft verloren habe.“ Und im Gefängnis ziehen sich die Tage besonders lang hin, erinnert er sich. Wie er diese Zeit in der Zelle erlebt hat und was er daraus für sein späteres Leben mitgenommen hat, erzählt Elias in dieser Folge unseres WZ-Podcasts „Weiter gedacht“. Mit WZ-Redakteur Mathias Ziegler, der mit WZ-Host Petra Tempfer durch die Folge führt, spricht der Ex-Häftling auch darüber, wie er als Jugendlicher in die Kriminalität abgerutscht ist – und ob etwas anders hätte laufen müssen, damit das nicht passiert wäre.
Produziert von „hört hört!“.
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Infos und Quellen
Daten und Fakten
Rund 10.000 Personen sitzen derzeit in Österreich eine Haftstrafe ab, darunter sind 172 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren (die Strafmündigkeit beginnt in Österreich bei 14 Jahren), und zwar 157 Burschen und 15 Mädchen. Auch insgesamt ist der Frauenanteil mit 7 Prozent sehr gering. 60 Prozent der neu Inhaftierten in Österreich sind Ausländer:innen – der Anteil ist hier also wesentlich höher als jene an der Gesamtbevölkerung (knapp 20 Prozent). Weil die Justizanstalten aus allen Nähten platzen (die Belagskapazität ist eigentlich zu 110 Prozent ausgeschöpft), wird immer öfter ein (zumindest teilweises) Absitzen der Haftstrafe daheim mit elektronischer Fußfessel erlaubt.
Auffällig ist die hohe Wiederverurteilungsquote, die zuletzt über alle Altersgruppen bei insgesamt 30 Prozent lag – bei Jugendlichen sind es sogar 56 Prozent, die mindestens ein zweites Mal verurteilt werden. 12 Prozent werden sogar dreimal oder noch öfter rückfällig.
Vorstrafen werden bei Jugendlichen nach fünf und bei Erwachsenen nach zehn Jahren getilgt, danach gilt man wieder als unbescholten. Im Bewerbungsgespräch nach Vorstrafen zu fragen, ist in Österreich grundsätzlich verboten, außer es geht um bestimmte Jobs, bei denen eine einschlägige Vorstrafe ein Hinderungsgrund sein könnte oder für die ein besonderes Vertrauensverhältnis notwendig ist. Zum Beispiel darf eine Bank sicherstellen, dass sie nicht einen verurteilten Finanzbetrüger anstellt. Wer nach Vorstrafen gefragt wird, muss nicht antworten, darf aber auch nicht lügen. Durch seine Verurteilung war Elias übrigens für das Bundesheer untauglich, weil er keine Waffe tragen darf.
Der Sport- und Resozialisierungsverein Phönix wurde im Jahr 2020 gegründet. Seither wurden dort rund 200 junge Menschen betreut, die nach einer Haftstrafe wieder ein „normales“ Leben führen wollen.
Quellen
- Insass:innen im Strafvollzug
- Ausländische Häftlinge in Österreich
- Wiederverurteilungsquote
- Verein Phönix - Training for Life
Das Thema in der WZ
- Baustelle Jugendstrafvollzug
- Abgesessene Jugend
- System Strafe: Wie entscheiden Gerichte in Österreich?
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