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026 - Eine Mango voller Ausbeutung

Bis eine Mango von Peru in ein Supermarktregal in Österreich kommt, vergehen mehr als drei Wochen. Dazwischen liegen Erzeuger, Aufkäuferinnen, Exporteure, Importeure, Großhändlerinnen und schließlich der Einzelhandel – also der Supermarkt. Und trotzdem kostet diese Mango im Einkaufswagen nur um die zwei Euro. Wie kann das sein? Die Antwort darauf kann eigentlich nur sein: Ausbeutung, die entlang der Lieferkette passiert. Wir freuen uns also über Diskonter-Preise, während andere, auch Kinder, 15 Stunden am Tag arbeiten und dafür einen Lohn bekommen, der meist unter der Armutsgrenze liegt. Was die EU gesetzlich dagegen unternimmt und ob das tatsächlich die Lösung gegen Menschenrechtsverletzungen dieser Art ist, erklärt Studiogast und Jurist Anton Fischer im Gespräch mit WZ-Redakteurin Petra Tempfer.

39 Min

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Die gesamte weltweite Lieferkette soll durch eine EU-Richtlinie transparent werden.
© Illustration: WZ, Bildquelle: Midjourney

Kinder sind billige Arbeitskräfte. Sie organisieren sich nicht in Gewerkschaften und können sich nicht zur Wehr setzen. Sie sind aber auf die Arbeit, die sie bekommen, angewiesen. Denn ihre Eltern könnten es sich nicht leisten, dass ihre Kinder nicht arbeiten – und das alles für einen Lohn, der meist unter der Armutsgrenze liegt. Vor allem entlang der Lieferkette für Lebensmittel und Kleidung kommt es zu Menschen- und Kinderrechtsverletzungen dieser Art, sagt der Jurist Anton Fischer zu Host und WZ-Redakteurin Petra Tempfer.

Um dem entgegenzuwirken, hat die EU eine Richtlinie entworfen, die aktuell die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament verhandeln. Diese sieht vor, dass Großunternehmen künftig dafür verantwortlich sind, dass die Menschenrechte entlang der gesamten weltweiten Lieferkette eingehalten werden – und nicht nur im eigenen Unternehmen. Und: Auch die Umweltverschmutzung und der Verlust der biologischen Vielfalt müssen bekämpft werden. Sobald die EU-Lieferkettenrichtlinie in Kraft ist, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, den zivilrechtlichen Haftungstatbestand in nationales Recht umzusetzen.

Was vielversprechend klingt, hat laut Anton Fischer aber Lücken. Wichtig wäre vor allem, dass es zur sogenannten Beweislastumkehr kommt, meint er: Dass also nicht der Bauer am Feld beweisen muss, dass seine Menschenrechte verletzt worden sind, sondern dass es Sache der Unternehmen ist, zu beweisen, dass es nicht zu diesen kam.


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Infos und Quellen

Gesprächspartner

Jurist Anton Fischer im Podcast-Studio von Missing Link
Jurist Anton Fischer im Podcast-Studio.
© Rainer Klement

Anton Fischer ist passionierter Jurist, Weltenbummler und leidenschaftlicher Kommunikator. Als etwas untypischer Rechtsberater, Buchautor, Dozent und Kolumnist hat er in Holland, Singapur England und Dubai gelebt und konnte reichlich internationale Rechtserfahrung sammeln. Der auch in England und Wales zugelassene Anwalt (Solicitor of the Senior Courts of England & Wales) „liebt es, kreativ zu sein und die Welt mit eigenen Augen zu sehen“, meint er über sich selbst. Dabei wachse er täglich über sich hinaus.

Daten und Fakten

Quellen

Archiv:

Am 19. Dezember 1918 wurde erstmals ein Gesetz erlassen, das die Kinderarbeit umfangreich reglementierte. Für unter Zwölfjährige war sie fortan verboten, Kinder mussten eine strikte Nachtruhe einhalten, und Arbeitsinspektoren wurden eingeführt. Am 28. Dezember 1918 berichtete die Wiener Zeitung über das neue Gesetz, in dem es unter anderem hieß (Seiten 3, 4 und 5):

  • Als Kinderarbeit gilt die entgeltliche und die, wenn auch nicht besonders entlohnte, regelmäßige Verwendung von Kindern zu Arbeiten jeglicher Art.

  • Kinder dürfen nur insoweit verwendet oder sonst beschäftigt werden, als sie dadurch in ihrer Gesundheit nicht geschädigt, in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung oder in ihrer Sittlichkeit nicht gefährdet und in der Erfüllung ihrer Schulpflicht nicht behindert werden.

  • Wer fremde Kinder verwenden will, hat vorher bei der Gemeindebehörde für jedes Kind eine besondere Arbeitskarte anzusprechen.

Screenshot der Seite 3 der Wiener Zeitung vom 28. Dezember 1918, in der es um Kinderarbeit geht.
Die Gesundheit der Kinder darf nicht „geschädigt" werden, ist im Gesetz zu lesen.
© 28. Dezember 1918, Seite 3, ANNO/Österreichische Nationalbibliothek
Screenshot der Seite 4 der Wiener Zeitung vom 28. Dezember 1918, in der es um Kinderarbeit geht.
Hält sich jemand nicht an das Gesetz, ist eine Geldstrafe möglich.
© 28. Dezember 1918, Seite 4, ANNO/Österreichische Nationalbibliothek
Screenshot der Seite 5 der Wiener Zeitung vom 28. Dezember 1918, in der es um Kinderarbeit geht.
Dass Kinder in Waffenfabriken arbeiten, ist nun verboten.
© 28. Dezember 1918, Seite 5, ANNO/Österreichische Nationalbibliothek

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Kurier: Kinderarbeit: EU nimmt Konzerne an die kurze Leine


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