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008 - Was dürfen Bürgermeister:innen und was nicht

Die WZ-Recherchen zu den Grundstückdeals des Grafenwörther Bürgermeisters und Gemeindebundpräsidenten Alfred Riedl führten zu einer breiten Diskussion über den hohen Bodenverbrauch bei Versiegelungen und die Rolle, die dabei heimische Bürgermeister:innen spielen. Nur welche Rechte und Pflichten hat ein:e Bürgermeister:in? Wer kontrolliert Bürgermeister:innen? Ab wann begehen Bürgermeister:innen Amtsmissbrauch?

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Welche Rechte und Pflichten hat ein:e Bürgermeister:in?
© Illustration: WZ, Bildquelle: Midjourney

Wie die WZ berichtete, werden in Grafenwörth hunderte Häuser auf die Wiese gebaut – trotz Klimakrise und schwindender Böden. Der Bürgermeister und Präsident des Gemeindebunds, Alfred Riedl, hat damit viel Geld verdient. Weitere Recherchen der WZ tragen immer mehr Details über weitere Grundstückdeals des Bürgermeisters an die Oberfläche. Bekannt ist bisher, dass er an den Deals rund 1,3 Millionen Euro verdiente. Oppositionsparteien werfen Riedl Befangenheit und Amtsmissbrauch vor. Riedl bestreitet die Vorwürfe, alles sei korrekt abgelaufen.

Die Recherche hat Auswirkungen für Riedl, der nun sein Amt als Gemeindebundpräsident ruhend stellte. Zudem prüft mittlerweile die Bezirkshauptmannschaft Tulln die Vorgänge. Weiters entstand eine breite Diskussion über den hohen Bodenverbrauch bei Versiegelungen und die Rolle, die dabei die heimischen Bürgermeister spielen. Nur welche Rechte und Pflichten haben Bürgermeister:innen? Wer kontrolliert Bürgermeister:innen? Ab wann begehen Bürgermeister:innen Amtsmissbrauch? Diese und weitere Fragen beantwortet der Jurist und Experte für Gemeinderecht, Wolfgang Schubert, der heute bei WZ-Redakteur und Host Bernd Vasari zu Gast ist. Er erklärt, was sich ändert, wenn das Amtsgeheimnis aufgehoben wird. Zudem können moralische Ansprüche nicht immer in Gesetz gegossen werden, die Antwort müssen am Ende die Wähler:innen geben.


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Infos und Quellen

Gesprächspartner

Wolfgang Schubert
Der Jurist Wolfgang Schubert war im Podcast-Studio zu Gast.
© Foto: Wolfgang Schubert
  • Wolfgang Schubert, Jurist und Experte für Gemeinderecht.

Daten und Fakten

  • Es gibt 2.093 Bürgermeister:innen in Österreich. 10,6 Prozent von ihnen sind weiblich.

  • Bürgermeister:innen verdienen gar nicht so wenig: Bürgermeisterbezüge

  • Bürgermeister:innen werden in den meisten Bundesländern direkt gewählt, in Wien, Niederösterreich und der Steiermark wird eine Partei gewählt. Bürgermeister:innen können beliebig oft wiedergewählt werden. Manche Bürgermeister:innen regieren seit über 40 Jahren. Riedl ist seit 33 Jahren Bürgermeister von Grafenwörth.

  • Bürgermeister:innen genießen ein hohes Vertrauen – mehr als ein Landeshauptmann bzw. eine Landeshauptfrau, Bundesregierung, Parlament oder politische Parteien.

  • Die Kompetenzen zur Raumordnung teilen sich Bund, Länder und Gemeinden. Die Länder geben Raumordnungsprogramme vor. Jedes Bundesland hat eine eigene Raumordnung. Wie eine Fläche gewidmet und schließlich bebaut wird, entscheidet jede Gemeinde (= Bürgermeister:in) für sich selbst. Das Bundesland kann eine Widmung nur genehmigen oder ablehnen, aber nicht ändern.

  • 70 Prozent der Bürgermeister:innen üben ihr Amt neben ihrem zivilen Beruf aus, 30 Prozent geben an, hauptberufliche Bürgermeister:innen zu sein.

Quellen

Aus dem WZ-Archiv vom 2. Mai 1865 auf Seite 9:

Österreich ist Europameister beim Versiegeln von Grünflächen. Auch das größte Versiegelungsprojekt im 19. Jahrhundert fand in Österreich statt: Der Bau der Wiener Ringstraße. 1,3 Millionen Quadratmeter Grünflächen wurden dabei verbaut. Über die feierliche Eröffnung der Ringstraße am 1. Mai 1865 berichtete die Wiener Zeitung einen Tag später auf Seite 9. In seiner Ansprache sagte Kaiser Franz Josef: „Ich sehe in der Vollendung der Ringstraße einen wichtigen Abschnitt in dem Werke der Stadterweiterung. Ich habe stets dieser Angelegenheit meine wärmste Fürsorge zugewendet und spreche Ihnen, Herr Bürgermeister, und dem Gemeinderate meine Anerkennung und meinen Dank aus, dass Sie der Verschönerung meiner Residenz eine besondere Sorgfalt angedeihen ließen.“

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