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Was dürfen Bürgermeister:innen und was nicht

Gesprächspartner

Wolfgang Schubert
Der Jurist Wolfgang Schubert war im Podcast-Studio zu Gast.
© Foto: Wolfgang Schubert
  • Wolfgang Schubert, Jurist und Experte für Gemeinderecht.

Daten und Fakten 

  • Es gibt 2.093 Bürgermeister:innen in Österreich. 10,6 Prozent von ihnen sind weiblich.

  • Bürgermeister:innen verdienen gar nicht so wenig: Bürgermeisterbezüge

  • Bürgermeister:innen werden in den meisten Bundesländern direkt gewählt, in Wien, Niederösterreich und der Steiermark wird eine Partei gewählt. Bürgermeister:innen können beliebig oft wiedergewählt werden. Manche Bürgermeister:innen regieren seit über 40 Jahren. Riedl ist seit 33 Jahren Bürgermeister von Grafenwörth. 

  • Bürgermeister:innen genießen ein hohes Vertrauen – mehr als ein Landeshauptmann bzw. eine Landeshauptfrau, Bundesregierung, Parlament oder politische Parteien.

  • Die Kompetenzen zur Raumordnung teilen sich Bund, Länder und Gemeinden. Die Länder geben Raumordnungsprogramme vor. Jedes Bundesland hat eine eigene Raumordnung. Wie eine Fläche gewidmet und schließlich bebaut wird, entscheidet jede Gemeinde (= Bürgermeister:in) für sich selbst. Das Bundesland kann eine Widmung nur genehmigen oder ablehnen, aber nicht ändern.

  • 70 Prozent der Bürgermeister:innen üben ihr Amt neben ihrem zivilen Beruf aus, 30 Prozent geben an, hauptberufliche Bürgermeister:innen zu sein.

Quellen 

Aus dem WZ-Archiv vom 2. Mai 1865 auf Seite 9:

Österreich ist Europameister beim Versiegeln von Grünflächen. Auch das größte Versiegelungsprojekt im 19. Jahrhundert fand in Österreich statt: Der Bau der Wiener Ringstraße. 1,3 Millionen Quadratmeter Grünflächen wurden dabei verbaut. Über die feierliche Eröffnung der Ringstraße am 1. Mai 1865 berichtete die Wiener Zeitung einen Tag später auf Seite 9. In seiner Ansprache sagte Kaiser Franz Josef: „Ich sehe in der Vollendung der Ringstraße einen wichtigen Abschnitt in dem Werke der Stadterweiterung. Ich habe stets dieser Angelegenheit meine wärmste Fürsorge zugewendet und spreche Ihnen, Herr Bürgermeister, und dem Gemeinderate meine Anerkennung und meinen Dank aus, dass Sie der Verschönerung meiner Residenz eine besondere Sorgfalt angedeihen ließen.“ 

Das Thema in der WZ 

Das Thema in anderen Medien 


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