Podcast024 - Was los? Mit Kinderinfluencern
In dieser Folge sprechen Sandra und Maria über Family Blogger und Kinderinfluencer und zeigen, warum es dabei um weit mehr geht als nur um süße Videos auf Social Media. Denn hinter den scheinbar harmlosen Inhalten verbergen sich auch zahlreiche Risiken.
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In dieser Folge von „Was los?“ sprechen Sandra und Maria über sogenannte Family Blogger und Kinderinfluencer – eine besondere Form von Content-Creator:innen, bei der die minderjährigen Kinder im Mittelpunkt stehen. Vor der Kamera wird gelacht, geweint und es werden Kooperationen umgesetzt.
Social Media wird geflutet von Videos von Kindern, die etwas lustiges in die Kamera sagen, und niedlicher Fotos von Babys in Windeln – alles zur Unterhaltung der eigenen Follower:innen. Doch dahinter steckt weit mehr als nur süßer Content: Mit diesen Darstellungen gehen auch zahlreiche Risiken und Probleme einher.
Welche Rechte haben die Kinder? Was macht das mit ihrer Psyche? Und welche Gefahren entstehen dadurch, dass fremde Menschen die Inhalte sehen, kommentieren und weiterverbreiten können – und ab wann könnte man sogar von Kinderarbeit sprechen?
Außerdem macht Sandra in ihrem Hot Take klar: Für sie ist alles politisch. Rund um das Coachella-Festival findet sie Influencer, die hinfahren, zwar schon fragwürdig, noch schlimmer sind für sie aber die Ausreden, die danach kommen.
Und wie immer gibt es eine Runde Speeddating.
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Infos und Quellen
Daten und Fakten
- Konkrete gesetzliche Bestimmungen, welche die Influencer-Tätigkeit als Kinderarbeit im Sinne des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) einordnen, gibt es in Österreich nicht.
- Kinder besitzen wie alle anderen Menschen in Österreich Persönlichkeitsrechte, wie beispielsweise das Recht auf das eigene Bild, das Recht auf Privatsphäre und auch das Recht auf Anonymität.
- Bei jüngeren Kindern gilt: Eltern dürfen Fotos nur veröffentlichen, wenn sie keinen Eingriff in Privatsphäre, Intimsphäre oder persönliche Würde darstellen. Darunter fallen etwa peinliche oder intime Fotos. Ab dem 14. Lebensjahr können Kinder selbst entscheiden, ob und welche Fotos veröffentlicht werden dürfen.
Quellen
- Unicef: Kinderfotos im Netz: Was Sie über Sharenting wissen sollten
- Kinderrechte: Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
- Kija Wien: Was sind „Kidfluencer“ und ist kidfluencing kinderrechtlich problematisch?
- Onlinesicherheit: Kinderfotos in Social Media – was es zu beachten gilt
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