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Weiter gedacht - der Podcast der WZ
Wir präsentieren jede Woche eine neue Geschichte, stellen eure Fragen und geben Einblicke in unser 320 Jahre altes Archiv. Petra Tempfer und Bernd Vasari sprechen über Aktuelles und Hintergründe mit Expert:innen, Jurist:innen oder Politiker:innen im Studio und besuchen auch Menschen direkt vor Ort.
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Alles wird teurer – vor allem auch die Miete. Aber darf der/die Vermieter:in einfach so mit den Preisen raufgehen? Nicht unbedingt. Der Jurist Anton Fischer analysiert in dieser Folge mit Host Petra Tempfer die Unterschiede, die sich aus rechtlicher Sicht ergeben, denn: Es gibt das Mietrechtsgesetz und Wohnungen, in denen es vollständig oder nur zum Teil angewendet wird, sowie jenen Bereich, in dem das Gesetz überhaupt nicht gilt. Im Vollanwendungsbereich hat man die meisten Rechte und Möglichkeiten wie Fristen, Fälligkeitstermine oder das Sonderkündigungsrecht.
Die Betriebskosten dürfen generell nicht beliebig erhöht werden. Wer im Altbau wohnt, für den gelten zum Teil eigene Regeln, und auch zwischen den Bundesländern gibt es Unterschiede. Steht eine Mieterhöhung ins Haus und ist man nicht ganz sicher, ob das mit rechten Dingen zugeht, kann man sich Unterstützung in rechtlichen Fragen zum Beispiel bei der Mietervereinigung oder der Arbeiterkammer holen.