KI-Richtlinie für die WZ-Redaktion
1. Präambel
In dieser Richtlinie geht es um die Verwendung von Künstlicher Intelligenz („KI“) in der täglichen Arbeit der Redaktion der Wiener Zeitung (WZ). Diese Richtline beschreibt unser Verständnis von KI-Nutzung im Journalismus – offen, transparent und kritisch. Wir wollen verbindliche Standards setzen – und mit dieser Richtlinie Orientierung für User:innen und Mitarbeiter:innen schaffen.
Unser wichtigster Grundsatz hierbei lautet: Wir setzen künstliche Intelligenz in transparenter Weise ein. Alle Inhalte, die mit KI-Unterstützung erstellt wurden, werden klar gekennzeichnet und vor Veröffentlichung von der Redaktion geprüft.
2. Definition
„Ein KI-System ist ein maschinengestütztes System, das mit einem gewissen Grad an Autonomie arbeitet und nach seiner Inbetriebnahme Eingaben empfängt, diese verarbeitet und auf der Grundlage dieser Verarbeitung Ergebnisse wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugt, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.“ (Quelle: Europäische Kommission 2025: Leitlinien gemäß Artikel 96 der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz); Englisches Original, übersetzt mit KI-Unterstützung am 23.05.2025)
Die Redaktion ist sich bewusst, dass sich diese Definition durch den technischen Fortschritt verändern kann. Sollten Änderungen bei der Definition seitens der EU vorgenommen werden, wird diese in diesem Leitfaden ebenfalls aktualisiert.
3. Geltungsbereich
Diese KI-Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter:innen im redaktionellen Bereich der WZ. Sie umfasst alle redaktionellen Prozesse und Inhalte – von der Themenfindung über Text-, Bild-, Audio- und Videoverarbeitung bis hin zur Veröffentlichung auf unterschiedlichen Kanälen.
Weiters ist diese KI-Richtlinie auch für die Zusammenarbeit mit externen Unternehmen bzw. (Kooperations-)Partner:innen zu berücksichtigen.
4. Grundsätze unseres KI-Einsatzes
Wir verstehen KI als Werkzeug zur redaktionellen Unterstützung, nicht als Ersatz für journalistische Arbeit. Der Einsatz folgt folgenden Grundsätzen:
- Menschliche Letztverantwortung (Human in the Center): Alle Inhalte werden von Journalist:innen geprüft und final freigegeben. Die Letztverantwortung für alle Inhalte liegt bei der Chefredaktion.
- Glaubwürdigkeit und Transparenz: KI-gestützte Prozesse dürfen das Vertrauen in unsere Inhalte nicht beeinträchtigen. Wir kommunizieren den KI-Einsatz offen.
- Unabhängigkeit und Sorgfaltspflicht: Die Verantwortung für Inhalte liegt stets bei der Redaktion – sie kann durch den Einsatz von KI weder ersetzt noch aufgeteilt werden. Die journalistischen Grundprinzipien gelten unverändert.
- Experimentierfreude mit Haltung: Wir testen neue KI-Werkzeuge aktiv, aber immer auf Basis unserer redaktionellen Standards und ethischen Grundsätze. Wir verstehen uns als verantwortungsbewusste Innovationstreiber.
- Qualitätssicherung: KI-generierte Inhalte unterliegen denselben Qualitätsstandards wie traditionell erstellte Inhalte. Unsere Qualitätssicherungsmechanismen werden kontinuierlich an neue technologische Entwicklungen angepasst.
- Fairness und Vielfalt: Wir prüfen KI-generierte Inhalte auf Verzerrungen und Diskriminierungen und sorgen für eine faire Darstellung gesellschaftlicher Gruppen.
5. Erlaubte und unerlaubte Anwendungsfälle
Generell gilt, dass für den Einsatz von KI-Anwendungen die Zustimmung der Chefredaktion erforderlich ist. Die Nutzung von KI-Tools darf ausschließlich mit Unternehmensaccounts erfolgen, die alle uns selbst auferlegten Sicherheitsstandards erfüllen.
5.1 Erlaubt (mit redaktioneller Prüfung)
Textverarbeitung
- Transkription und Untertitelung von Audio-/Video-Inhalten
- Textzusammenfassungen, -kürzungen, -vereinfachungen
- Übersetzungen
- Ideengenerierung, Rechercheunterstützung, Interviewvorbereitung
- Generierung von Headlines, Teasern, Social-Media-Texten
- Sprachstil-Anpassungen und Verbesserungen von Textentwürfen
- Personalisierung von Newslettern und Content-Empfehlungen
- Lektorat und Korrektorat
Bild, Audio und Video
- KI-generierte Illustrationen zur Bebilderung (mit eindeutiger Kennzeichnung)
- Automatische Untertitelung von Videoinhalten
- Automatisierte Audioversionen von Texten (Text-to-Speech)
- KI-gestützte Bildoptimierung und -bearbeitung
Datenjournalismus
- Analyse großer Datensätze mit KI-Unterstützung Visualisierung komplexer Daten und Zusammenhänge
- Erstellung datenbasierter Routineberichte
5.2 Nicht erlaubt:
- Veröffentlichung KI-generierter Inhalte ohne redaktionelle Bearbeitung und Freigabe
- Veröffentlichung von KI-generierten Inhalten ohne Kennzeichnung
- Automatisierte Veröffentlichung von KI-generierten Texten ohne redaktionelle Kontrolle
- Deepfakes, Gesichtsvertauschung, Stimmverfälschung ohne deutliche Kennzeichnung und journalistischen Mehrwert
- Einsatz von KI zur Imitation von Identitäten realer Personen ohne deren Zustimmung
- Nutzung nicht geprüfter und vom Unternehmen freigegebener KI-Tools zur faktischen Recherche oder Faktenprüfung
- Einsatz von KI zur automatisierten Erstellung von Meinungsbeiträgen
- Verwendung von KI für investigative Recherche ohne menschliche Überprüfung
6. Transparenzpflichten
Inhalte, die mithilfe von künstlicher Intelligenz erstellt wurden, müssen als solche transparent und dem Layout der WZ entsprechend gekennzeichnet werden. Es muss explizit angegeben werden, dass KI-Tools bei der Erstellung eines Inhalts verwendet wurden.
Einige Beispiele für Kennzeichnungen:
- Dieser Text ist eine durch KI-Unterstützung erstellte Zusammenfassung.
- Dieses Bild wurde mithilfe eines KI-Tools generiert.
- Für die Recherche zu diesem Investigativ-Video wurde auf ein KI-Tool zurückgegriffen.
- Unser Lektorat verwendet als Unterstützung ein KI-Tool.
- Die Interviews wurden mit KI-Unterstützung transkribiert.
In komplexeren Fällen (z.B. umfassender KI-Einsatz bei Datenanalysen) veröffentlichen wir auf Anfrage detaillierte Informationen zur Methodik.
7. Datenethik und Sicherheit
Personenbezogene oder sensible Daten dürfen nicht an KI-Systeme übermittelt werden.
Es gelten die Vorgaben des Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die internen Informationssicherheitsrichtlinien der Mediengruppe Wiener Zeitung.
Bei der Eingabe von Daten in KI-Tools muss vorab überlegt werden, welche Daten eingegeben werden und von welchen Quellen diese stammen. Sperrvorbehalte, also Vorgaben, dass gewisse Inhalte nicht in KI-Systeme eingegeben bzw. für Text- und Data-Mining verwendet werden dürfen, müssen berücksichtigt werden.
Die redaktionelle Nutzung von KI erfolgt stets im Einklang mit geltendem Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrecht.
8. Evaluation und Weiterentwicklung
Diese Richtlinie wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst – insbesondere bei neuen rechtlichen, technologischen oder strategischen Entwicklungen.
10. Abschließende Bemerkung
Diese Richtlinie steht exemplarisch für unseren Anspruch, technologische Innovation mit journalistischer Verantwortung zu verbinden. Dabei behalten wir stets im Blick, was unsere publizistische Arbeit ausmacht: kritische Reflexion, menschliches Urteilsvermögen und ein tiefes Verständnis für gesellschaftliche Relevanz.
Wir freuen uns über Anregungen zu unserer KI-Richtlinie und geben auch gerne unsere Erfahrungen damit weiter. Für alle Anfragen steht die Redaktion unter redaktion@wienerzeitung.at zur Verfügung.