Redaktionelle Leitlinien
1. Präambel
1.1. Die Wiener Zeitung
1.1.1. Die Wiener Zeitung (kurz auch „WZ“) ist ein öffentlich-rechtliches Medium auf Basis des WZEVI-Gesetzes und der dort verankerten Aufgaben, unabhängig und frei von äußeren Einflüssen. Als Kompassmedium fördert sie eine informierte Gesellschaft, in der alle Menschen ihr politisches Potenzial erkennen und das demokratische Zusammenleben bewusst mitgestalten. Die WZ inspiriert Österreichs Bürger:innen mit lösungsorientiertem Journalismus, um deren Verständnis für politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Sachverhalte zu stärken und Orientierung bei Entscheidungen zu geben (Blattlinie in der geltenden Fassung).
1.1.2. Die WZ bekennt sich zu den Grundsätzen der Österreichischen Bundesverfassung und zur Europäischen Integration. Sie verpflichtet sich der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Ehrenkodex des Österreichischen Presserats.
1.1.3. Herausgeberin der WZ ist die Wiener Zeitung GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer. Eigentümerin der Wiener Zeitung GmbH ist die Republik Österreich.
1.2. Zweck der Leitlinien
1.2.1. Die Redaktion der WZ ist sich ihrer Verantwortung als öffentlich-rechtliches Medium bewusst und stellt sicher, dass ihre Redakteur:innen professionell und sicher arbeiten, frei recherchieren und berichten können.
1.2.2. Die WZ verpflichtet sich, unabhängig von wirtschaftlichen, politischen oder anderen externen Einflüssen zu berichten. Ziel der Redaktion ist es, faktenbasierten, fairen und ausgewogenen Journalismus zu betreiben, der das Vertrauen unserer Leser:innen, Zuschauer:innen und Hörer:innen verdient. Diese Regeln sind auch in unserem Redaktionsstatut festgelegt.
1.2.3. Der Zweck dieser redaktionellen Leitlinien ist es, über das Redaktionsstatut hinausgehend, unsere Erwartungen an das Verhalten der redaktionellen und kaufmännischen Mitarbeiter:innen in der Redaktion, unserer Auftragnehmer:innen und aller, die mit dem Medium WZ zusammenarbeiten, festzuhalten. Diese redaktionelle Leitlinien gelten für alle Mitarbeiter:innen der und in der Redaktion, unabhängig von der Form ihres Tätigwerdens. Damit wird die Integrität der WZ und ihrer Berichterstattung in allen veröffentlichten Formaten gewahrt.
2. Grundlagen unserer Arbeit
2.1. Redaktionelle Unabhängigkeit
2.1.1. Die Redaktion trifft Entscheidungen darüber, ob und wie über ein Thema berichtet wird, autonom und ohne jegliche Einflüsse von Politik, Wirtschaft oder Interessenvertretungen. Versuche von außen, auf unsere Berichterstattung Einfluss zu nehmen, weisen wir zurück und behalten uns als Amtsträger:innen auch rechtliche Schritte vor.
2.2. Struktur der Verantwortung
2.2.1. Die Redaktion der WZ wird von der Chefredaktion geleitet, die die Letztverantwortung für alle veröffentlichten Inhalte trägt. Einzelne Aufgaben können delegiert werden.
2.2.2. Vertraulichkeit: Die Mitglieder der Chefredaktion, die Zugang zu personenbezogenen Informationen anderer Mitarbeiter:innen haben, behandeln diese als vertraulich und geben sie nur im Rahmen der ihnen in dieser Funktion obliegenden Aufgaben weiter (zum Beispiel an den Betriebsrat oder an Human Resources).
2.3. Öffentlich-rechtlicher Auftrag
2.3.1. Die Redaktion wird den öffentlich-rechtlichen Auftrag nach dem WZEVI-Gesetz nach Maßgabe des Schutzes der journalistischen Berufsfreiheit und Unabhängigkeit der Redaktion wahren.
2.4. Sicherheit
2.4.1. Wir stellen die Sicherheit unserer Mitarbeiter:innen in den Vordergrund. Rechercheaufträge werden sorgfältig gegen Sicherheitsinteressen abgewogen, im Zweifel überwiegt letzteres. Angriffe physischer oder verbaler Natur gegen unsere Mitarbeiter:innen weisen wir zurück.
2.5. Freiberufliche Mitarbeiter:innen
2.5.1. Freiberufliche Mitarbeiter:innen erhalten zu Beginn ihrer Zusammenarbeit mit uns ein Onboarding-Dokument, in dem unsere Praxis, Arbeitsweise sowie die Voraussetzungen für die Aufträge enthalten sind. Vor der Beauftragung wird ein Honorar vereinbart, das je nach Erfahrung, Qualität der Beiträge und Aufwand für die Redigatur berechnet wird. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge, die nicht den Qualitätsstandards der WZ entsprechen, auch nach Fertigstellung abzulehnen.
2.6. Anonyme Beiträge
2.6.1. Von der WZ in Auftrag gegebene Artikel werden nur in Ausnahmefällen anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlicht, beispielsweise wenn die Sicherheit, Privatsphäre oder Lebensgrundlage des Autors/der Autorin gefährdet sind oder sein könnten. Dies erfolgt nur mit Zustimmung der Chefredaktion. In solchen Fällen werden die Leser:innen darauf hingewiesen, und es wird eine Erklärung abgegeben, wieso der Beitrag anonym erschienen ist.
2.7. Zahlungen für Hinweise
2.7.1. Hinweise, Interviews oder sonstige Beiträge zu unseren redaktionellen Inhalten werden nicht bezahlt oder mit irgendwelchen Vorteilen bedacht. Die Einordnung und redaktionelle Verarbeitung von Hinweisen obliegt ausnahmslos der Redaktion.
2.8. Kommerzielle oder gesponserte Inhalte
2.8.1. Die Verbreitung von kommerziellen oder gesponserten Inhalten ist nicht vorgesehen. Eine Ausnahme stellen eigene Produkte und Events der Mediengruppe Wiener Zeitung dar. Rechtlich vorgesehene Kennzeichnungspflichten werden jedenfalls eingehalten.
2.8.2. Der Einsatz von Inhalten, die von einer externen nicht-journalistischen Stelle (zB einer Pressestelle in Form von Presseaussendungen) bereitgestellt werden, ist grundsätzlich zu vermeiden. Sollte es doch einmal dazu kommen bzw. die externe nicht-journalistische Stelle aktiv kontaktiert werden (zB durch Anfrage bei einer Pressestelle), wird das transparent offengelegt.
2.9. Einsatz von Künstlicher Intelligenz/automatisch generierte Inhalte
2.9.1. Sollte die WZ automatisch oder mit Künstlicher Intelligenz generierte Inhalte veröffentlichen, so müssen diese immer eindeutig ausgewiesen werden. Die Leitlinien für den Umgang mit KI werden gesondert auf der Website veröffentlicht.
2.10. Rechtliche Angelegenheiten
2.10.1. Mitarbeiter:innen müssen
(a) sich mit dem aktuellen Stand der ihre Arbeit betreffenden Gesetze vertraut machen und bei Unsicherheiten zusätzliche Informationen einholen;
(b) unsere Rechtsabteilung oder/und eine:n spezialisierte:n Medienrechtsexperten:in zu spezifischen Bedenken bezüglich Berichten konsultieren;
(c) sich über die nationalen rechtlichen Bedingungen und laufenden Fälle informieren, die für ihre Arbeit relevant sind.
2.10.2. Urheberrecht: Mitarbeiter:innen und externe Autor:innen dürfen keine Inhalte von nicht autorisierten Drittquellen – seien es Bilder, Texte oder andere Medien – ohne die erforderlichen Genehmigungen verwenden. Eine Ausnahme hiervon stellt das gekennzeichnete Zitat dar.
2.11. Fehler
2.11.1. Alle Fehler in veröffentlichten Inhalten müssen so schnell wie möglich – aber spätestens einen Werktag nach Kenntnis des Fehlers – korrigiert werden. Dies geschieht durch eine transparente Mitteilung an die Leser:innen, die deutlich macht, was korrigiert wurde und warum.
2.12. Umgang mit der Öffentlichkeit
2.12.1. Unsere wichtigste Beziehung ist die zu unseren Leser:innen. Sachlichkeit ist geboten, unabhängig davon, ob ein Austausch persönlich, telefonisch, per Brief oder E-Mail erfolgt.
2.13. Umgang mit sozialen Medien
2.13.1. Redakteur:innen und freie Mitarbeitende müssen sich der Auswirkungen bewusst sein, die ihre Aktivitäten in sozialen Medien auf die Integrität und Wahrnehmung des Mediums haben können. Inhalte, die als voreingenommen oder unprofessionell wahrgenommen werden, oder das Redaktions- oder Betriebsgeheimnis verletzen könnten, sind zu vermeiden.
3. Regeln der redaktionellen Berichterstattung
3.1. Recherche
3.1.1. Die Gründe für eine Recherche müssen fundiert sein; die Mitarbeiter:innen der WZ führen keine spekulativen Recherchen durch, gehen aber ernsthaften Hinweisen, die einen begründeten Anfangsverdacht ergeben, nach.
3.2. Investigativ
3.2.1. Redakteur:innen und freie Journalist:innen sollen sich bei der Arbeit an einer Geschichte grundsätzlich als Mitarbeitende des Unternehmens ausweisen. Es kann jedoch Fälle geben, in denen eine Undercover-Recherche notwendig ist. In solchen Fällen ist die Genehmigung der Chefredaktion erforderlich.
3.3. Genauigkeit und Verifizierung
3.3.1. In den Beiträgen der WZ werden keine Informationen als Tatsache angegeben, die nicht authentifiziert werden können. Redakteur:innen müssen darauf hinweisen, wenn es uns nicht gelungen ist, Informationen unabhängig zu verifizieren. Transparenz in der Berichterstattung ist uns sehr wichtig. Wir legen großen Wert auf die klare und nachvollziehbare Kennzeichnung unserer Informationsquellen. Jeder Beitrag auf der Website verfügt über eine zusätzliche „Infos&Quellen“-Seite, in der die Genese, Gesprächspartner:innen (soweit dies der Quellenschutz zulässt), Quellen sowie Daten und Fakten zu dem Beitrag erläutert werden.
3.4. Fotografien, Videos und Bilder
3.4.1. Das Verändern von Bildern oder das Verzerren von audiovisuellen Materialien kann aus redaktionellen oder grafischen Gründen beziehungsweise aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes notwendig sein. In diesen und allen anderen Fällen, in denen Bilder verändert oder montiert werden, wird eine klare Kennzeichnung vorgenommen. Generell müssen externe Foto-, Video- und Audioaufnahmen auf ihre Authentizität überprüft und mit Quellenangaben versehen werden.
3.5. Direkte Zitate
3.5.1. Redakteur:innen dürfen direkte Zitate grundsätzlich nicht ändern, um ihren Kontext oder ihre Bedeutung zu verfälschen, dennoch können geringfügige Bearbeitungen zur Klarstellung nötig sein.
3.6. Privatsphäre
3.6.1. In unserer Berichterstattung greifen wir grundsätzlich nicht in die Privatsphäre von Personen ein. Wir veröffentlichen auch keine identifizierenden Details wie Straßennamen und Hausnummern, die es anderen ermöglichen könnten, in die Privatsphäre oder Sicherheit von Personen einzudringen, die Gegenstand der Medienberichterstattung geworden sind.
3.6.2. Eine Ausnahme hierzu stellt die Berichterstattung über Vorgänge dar, bei denen das öffentliche Interesse die Privatsphäre der einzelnen Personen überwiegt oder ein Eingriff in die Privatsphäre einer Person, über die berichtet wird, anderweitig durch die Bedeutung der Geschichte gerechtfertigt ist.
3.6.3. Wir wägen beide Interessen in jedem Einzelfall sorgfältig gegeneinander ab und entscheiden uns im Zweifel für die Wahrung der Privatsphäre.
3.7. Quellenschutz und Informant:innen
3.7.1. Die Wahrung der Vertraulichkeit von Quellen ist essenziell. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Quelle oder einer rechtlichen Verpflichtung dürfen keine Informationen offengelegt werden, die zur Identifizierung führen könnten.
3.7.2. Personen, die Informationen liefern und sich dabei einem Risiko aussetzen, können auf ihr Verlangen hin Vertraulichkeit zugesichert bekommen. Ihre Identität ist unter allen Umständen zu schützen. Die zuständigen Redakteur:innen verwahren alle Hinweise auf die Identität dieser Personen sicher, sodass sie nicht – ob absichtlich oder unabsichtlich – verraten werden können.
3.8. Anonyme Zitate
3.8.1. In bestimmten Fällen, wenn eine Quelle besonders schutzwürdig ist, können Protagonist:innen von Geschichten anonymisiert werden. Der wahllose Gebrauch anonymer Quellen kann jedoch dazu missbraucht werden, verdeckte politische, kommerzielle oder andere besondere Interessen zu fördern. Deshalb erfolgt dies nur unter besonderen Voraussetzungen – wenn es zu einer Anonymisierung oder Pseudonymisierung kommt, wird dieser Umstand immer offengelegt.
3.9. Autorisierung von Texten
3.9.1. Im Allgemeinen wird Interviewten oder Dritten kein Recht auf Autorisierung von Texten eingeräumt. In bestimmten Fällen kann es jedoch im Interesse der Genauigkeit notwendig sein, dass Personen den Text oder ihre Zitate einsehen. Die Mitarbeiter:innen der WZ sind jedoch nicht dazu verpflichtet, Texte anzupassen.
3.10. Eigeninteresse
3.10.1. Redakteur:innen dürfen nicht zustimmen, durch Texte, Fotos oder Fußnoten die finanziellen Interessen potenzieller Interviewpartner:innen, Mitwirkender oder deren Sponsor:innen zu fördern, um Zugang zu ihnen zu erhalten. Werbeinformationen über ein Thema sollten nur dann aufgenommen werden, wenn ein journalistisches Interesse an der Berichterstattung darüber besteht (zum Beispiel im Fall eines investigativen Artikels über gewisse Werbemethoden).
3.11. Fairness und Sprachgebrauch
3.11.1. Die WZ strebt eine inklusive und faire Berichterstattung an, die versucht, allen Menschen oder Gruppen eine Stimme zu geben. Je schwerwiegender die Kritik oder die Anschuldigungen sind, über die berichtet wird, desto größer ist die Verpflichtung, dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.
3.11.2. Fairness bedeutet aber nicht, dass allen Standpunkten eine „falsche“ Gleichwertigkeit eingeräumt wird. Wenn wissenschaftliche oder andere Beweise jenseits vernünftiger Zweifel auf eine bestimmte Schlussfolgerung hinweisen, werden konkurrierende Ansichten nicht als gleichwertige Alternativen dargestellt. Gleichzeitig werden auf den Kanälen der WZ keine Inhalte veröffentlicht, die Verleumdung, Hassrede, Verletzung der Privatsphäre oder Missbrauch enthalten.
3.12. Berichterstattung über gewalttätige oder anstößige Inhalte
3.12.1. Die Berichterstattung über gewalttätige oder anstößige Inhalte erfolgt stets achtsam und nur in jenem Detailgrad, der für das öffentliche Interesse unbedingt notwendig ist. Diese Entscheidung ist sorgfältig abzuwägen, letztverantwortlich ist die Chefredaktion. Im Falle einer Berichterstattung steht stets der Persönlichkeitsschutz der betroffenen Personen im Vordergrund, unsere Berichterstattung ist grundsätzlich nicht bloßstellend oder reißerisch.
3.13. Berichterstattung über Kinder und besonders schutzbedürftige Personen
3.13.1. Beim Umgang mit Kindern (unter 16 Jahren, wobei die Kinderrechte nach internationalem Recht Personen unter 18 Jahren abdecken) ist besondere Vorsicht geboten.
3.13.2. Kindern werden keine Fragen gestellt, die über ihr Wissen und ihre Fähigkeit, darauf zu antworten, hinausgehen. Kinder unter 14 Jahren werden ohne Zustimmung zumindest eines Erziehungsberechtigten nicht gefilmt oder interviewt. Auch wenn ein Erziehungsberechtigter zustimmt oder die Kinder über 14 Jahre alt sind, werden sie pseudonymisiert, um ihre Privatsphäre zu schützen.
3.13.3. Bei Unter-18-jährigen werden generell keine Beiträge mit Vor- und Zunamen und Foto der Person veröffentlicht.
3.13.4. Wenn das Kind vernünftigerweise in der Lage ist, eine informierte Entscheidung zu treffen, sollte – zusätzlich zur Einverständnis des Erziehungsberechtigten – die Zustimmung des Kindes zur Veröffentlichung eingeholt werden.
3.13.5. Diese Regeln gelten auch für alle anderen besonders schutzbedürftigen Menschen, auch wenn sie über 18 Jahre alt sind.
3.14. Psychische Ausnahmesituationen
3.14.1. Interviewpartner:innen in psychischen Ausnahmesituation – zum Beispiel in Phasen der Trauer, des Schocks oder des Traumas – werden mit besonderer Rücksichtnahme behandelt. Der Persönlichkeitsschutz überwiegt im Zweifel das öffentliche Interesse.
3.15. Selbstverletzung und Suizid
3.15.1. Nach dem Ehrenkodex für die österreichische Presse des Presserats, dessen Mitglied die WZ ist, ist bei der Berichterstattung über Suizide und Selbstverstümmelung sowie Suizidversuche und Selbstverstümmelungsversuche große Zurückhaltung geboten. Weiter heißt es im Ehrenkodex: Verantwortungsvoller Journalismus wägt – auch wegen der Gefahr der Nachahmung – ab, ob ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht und verzichtet auf überschießende Berichterstattung. Mitarbeitende der WZ verzichten daher auf Berichterstattung über bestimmte Suizidmethoden und andere Details, die dazu geeignet wären, eine Nachahmung zu provozieren. Sensible Inhalte werden auf allen Kanälen zu Beginn mit einer Content Note gekennzeichnet, unter Beiträgen dieser Art werden immer Kontaktinformationen von zum Beispiel Help-Lines angegeben.
3.16. Live-Inhalte
3.16.1. Werden Inhalte live gestreamt, so ist bei der Auswahl der Fragen und des Aufnahmeorts besonderes Augenmaß geboten. Keinesfalls darf das Recht am eigenen Bild – insbesondere bei Kindern – verletzt werden. Fragen und sonstige Handlungen der Journalist:innen dürfen nicht dazu geeignet sein, Gesprächspartner:innen gezielt bloßzustellen.
4. Objektivität
4.1. Meinungskommentare
4.1.1. Die Redaktion der WZ erkennt an, dass Objektivität nicht für alle journalistischen Rollen gleichermaßen gilt. Meinungskommentare oder -kolumnen sind klar als solche gekennzeichnet.
4.2. Compliance
4.2.1. Als Mitarbeiter:innen eines Bundesunternehmens sind auch die Journalist:innen der WZ Amtsträger:innen und unterliegen daher in besonderem Maße „Compliance-Regeln“, insbesondere dem Anti-Korruptionsstrafrecht. Sie werden dazu regelmäßig geschult, Informationsmaterial wird unterstützend zur Verfügung gestellt.
4.2.2. Darüber hinaus dürfen sich WZ-Mitarbeitende bei der Materialerstellung nicht von kommerziellen Interessen beeinflussen lassen. Kein:e Mitarbeitende:r oder freiberufliche:r Mitarbeitende:r mit bekannter Verbindung zur WZ darf seine Position nutzen, um private Vorteile für sich oder andere zu erlangen. Versuche, durch Geschenke oder Gefälligkeiten eine wohlwollende Berichterstattung zu erzwingen, müssen der Chefredaktion gemeldet werden. Unternehmensressourcen wie Briefpapier dürfen nicht für persönliche Angelegenheiten verwendet werden. Wenn ein Unternehmen (z. B. eine Fluggesellschaft, ein Hotel, eine politische Institution oder eine Nichtregierungsorganisation) die Kosten für Transport oder Unterkunft eines Journalisten übernommen hat, so muss dies deutlich im entsprechenden journalistischen Beitrag erwähnt werden. Beiträge, auch von gesponserten Reisen, werden nur dann veröffentlicht, wenn sie tatsächlichen journalistischen Wert haben.
4.3. Kommerzielle Produkte
4.3.1. Kein:e Redakteur:in darf kommerzielle Produkte ohne ausdrückliche Genehmigung der Chefredaktion bewerben.
4.3.2. Freiberufliche Mitarbeitende müssen der Chefredaktion melden, wenn sie zum Beispiel als Influencer:innen tätig sind.
4.4. Nebentätigkeiten
4.4.1. Mitarbeiter:innen haben das Recht auf Nebentätigkeiten und private Aktivitäten, einschließlich Engagements in Organisationen und Vereinen. Diese dürfen jedoch nicht die Integrität des Journalismus beeinträchtigen.
4.4.2. Redakteur:innen müssen die Chefredaktion und Human Resources schriftlich informieren, wenn sie als Unternehmensvertreter:innen öffentliche Foren leiten, vor offiziellen Gremien aussagen oder andere Tätigkeiten ausüben, die mit ihrer beruflichen Arbeit in Konflikt stehen könnten. Über die Annahme von Honoraren für solche Engagements müssen ebenfalls Chefredaktion und Human Resources informiert werden.
4.5. Interessenkonflikte
4.5.1. Redakteur:innen und freie Mitarbeitende müssen potenzielle Interessenkonflikte offenlegen, einschließlich finanzieller, persönlicher oder beruflicher Beziehungen, die die Berichterstattung beeinflussen könnten. Entscheidungen hierzu werden von der Chefredaktion überwacht. Jedenfalls ist ein potenzieller Interessenkonflikt auf der Transparenzseite des journalistischen Inhalts offenzulegen.
4.6. Beziehungen
4.6.1. Redakteur:innen sollten nur in Ausnahmefällen Berichterstattung über Personen verfassen, mit denen sie in enger persönlicher, finanzieller oder romantischer Beziehung stehen oder über Vereine und Interessenverbände verbunden sind. Falls ein solcher Konflikt besteht, muss dies der Chefredaktion gemeldet und auch für die Leser:innen klargestellt werden.
5. Gültigkeit und Schlussbestimmungen
5.1. Allgemeines
5.1.1. Mit diesen Richtlinien bekräftigt die Redaktion der WZ ihr Engagement für unabhängigen, faktenbasierten und verantwortungsvollen Journalismus, der den höchsten ethischen und professionellen Standards entspricht.
5.1.2. Fragen zu diesen redaktionellen Leitlinien werden von der Chefredaktion unter redaktion@wienerzeitung.at beantwortet. Die Einhaltung der Leitlinien wird von der Chefredaktion überwacht, bei Unklarheiten oder im Streitfall wird der Redaktionsbeirat beigezogen. Die Leitlinien werden regelmäßig, mindestes jedoch halbjährlich, von Redaktionsbeirat und Chefredaktion auf ihre Aktualität und ihre Wirksamkeit in redaktionellen Prozessen überprüft.
5.2. Ombudsperson
5.2.1. In Konfliktfällen zwischen der Redaktion und der Öffentlichkeit, was die Einhaltung dieser Leitlinien betrifft, kann der/die Vorsitzende des Redaktionsbeirats als Ombudsperson angerufen werden. Der Redaktionsbeirat wird durch freie, geheime Wahlen innerhalb der Redaktion bestimmt und agiert im Fall einer Beschwerde unabhängig. Sollte der/die Vorsitzende des Redaktionsbeirats selbst an der Recherche für die inkriminierte Geschichte beteiligt gewesen sein, wird ein daran unbeteiligtes Mitglied des Redaktionsbeirat als Ombudsperson agieren.
5.3. Änderung und Gültigkeit
5.3.1. Die jeweils gültige Fassung dieser redaktionellen Leitlinien wird auf der Website der WZ unter wz.at/s/leitlinien veröffentlicht. Der WZ steht es frei, Änderungen oder Ergänzungen dieser redaktionellen Leitlinien jederzeit vorzunehmen, und wird die allenfalls adaptierte Fassung ehestmöglich veröffentlichen.
Stand: 02.04..2025