Durch das Richtwertmietensystem seien vielmehr starre Mietzins-Obergrenzen gefallen. Die Mieten richten sich nach Marktfaktoren, wie z.B. der Lage. Man zahle nun für gute und weniger gute Wohnungen nicht mehr gleich viel Miete, so Steller.
Letztlich sei es einzig und allein die Entscheidung des Kunden, welche Wohnung er wähle: "Durch das Richtwertsystem sind nachweislich mehr Wohnungen auf den Markt gekommen, was wiederum zu niedrigen Mieten geführt hat." Der Markt funktioniere bestens: "Es hat eine Bereinigung stattgefunden." Und: "Es stehen ausreichend Wohnungen zur Auswahl."
Einen weiteren Beweis dafür, dass sich das am 1. 3. 1994 in Kraft getretene und derzeit in der Fassung von 2001 gültige Richtwertgesetz in der Praxis bewährt habe, nennt Universitätsprofessor Gottfried Call - er ist Leiter des Institutes für Wohnrecht an der Universität Innsbruck: "Laut Auskunft von Gerichten bzw. von Schlichtungsstellen in Wohnangelegenheiten sind seit 1994 kaum Richtwertmietangelegenheiten gerichtsanhängig."
All diese Tatsachen würden also beweisen, dass das Richtwertmietensystem ein wichtiger und richtiger Schritt zu marktgerechten Mietpreisen ist. Der Idee einer Deckelung von Mietzinsen erteilt Steller eine Abfuhr: "Das würde einen Rückschritt in die 'Steinzeit', in die Zeit verbotener Ablösen, bedeuten!"