Einer der Hauptgründe für diese Benachteiligung ist die Koppelung der Notstandshilfe am Partner-Einkommen.

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld wird bei der Notstandshilfe auch das Einkommen des Ehepartners oder Lebensgefährten bei der Berechnung des Leistungsanspruches berücksichtigt. Übersteigt das Partner-Einkommen nach Abzug bestimmter Freigrenzen den Anspruch auf Notstandshilfe (entspricht 95 Prozent des vorher bezogenen Grundbetrages des Arbeitslosengeldes), so wird diese entweder gekürzt oder mangels Notlage gar nicht ausbezahlt.

Frauen bekommen "nur" 513 Euro

Das spiegle sich auch in der durchschnittlichen Höhe der Tagsätze wider. Frauen erhalten im Durchschnitt nur eine Notstandshilfe von 513 Euro (Stand 2008), während Männer 642 Euro erhalten, so Schwentner. Bei jeder zehnten Frau wird der Antrag auf Notstandshilfe überhaupt abgelehnt, weil der Partner ein zu hohes Einkommen hat. Bei Männern passiert das dagegen nur in 1,4 Prozent der Fälle.

Die Zahl der Notstandshilfebewilligungen ist im letzen Jahr massiv von 218.000 (2008) auf rund 258.000 gestiegen, parallel dazu sind auch die Ablehnungen von 11.600 auf 14.400 angewachsen. In der Gruppe der Frauen ist die Zahl der Ablehnungen um rund 2.000 auf 12.000 negative Bescheide mangels Notlage gestiegen, bei den Männer um nur 650 Fälle.

Schwentner untermauert ihr Anliegen mit einem Schreiben einer Betroffenen, die sich und ihre Tochter mit nicht mal 180 Euro Notstandshilfe durchbringen muss, weil ihr Partner "zu viel" verdient. Die Frau wohnt aus Geldmangel bei ihrem Freund. Dieser ist nicht Vater des Kindes, sein Einkommen wird dennoch für die Bemessung der Notstandshilfe herangezogen. (APA)