Für sogenannte "Massenkündigungen" im Sinne des § 45a Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) gelten besondere gesetzliche Vorschriften. Ein Verstoß kann für das Unternehmen teuer werden, denn in diesem Fall sind die Kündigungen unwirksam. Die gekündigten Arbeitnehmer haben also weiterhin Anspruch auf ihr Gehalt... weiter