
Gleichstellung heißt auch, niemanden sprachlich zu bevorzugen. Doch was heißt es für das Bildungsministerium...

Die aktuelle Publikation zum Österreichischen Bundesverfassungsrecht ist eine dogmatische Analyse mit nostalgischem...

Es ist nicht einzusehen, dass Kinder in Grundrechtsfragen schlechtergestellt werden sollten als Erwachsene.

Die "freiwillige" Erduldung eines Tests wäre unzulässig, wenn bei einer Verweigerung Konsequenzen drohen...

Bei der Gesetzgebung sind auch Minderheiten zu berücksichtigen.

Die österreichische Verfassung hat die Legalität in beeindruckender Deutlichkeit festgeschrieben.

Den ersten Regeln im Jahr 1920 folgten im Laufe vieler Jahrzehnte zahlreiche Reformen.
Clemens Jabloner über das B-VG als Verfassung des revolutionären Wandels.