
Etwa 130 Notare sind bereit, eine Sterbeverfügung zu errichten. Eine Liste der aufklärenden Ärzte hat erst Wien.

Der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung wurde beschlossen - könnte aber an der Drittelfinanzierung scheitern.

Der assistierte Suizid ist zwar erlaubt, aber bis jetzt nicht möglich: Es fand sich noch kein Palliativmediziner...

In der Ausbildung der Gesundheitsberufe muss man die Sterbehilfe laut Psychiaterin Gutiérrez-Lobos mehr thematisieren.

Heute soll das Sterbehilfe-Gesetz beschlossen werden - nur ein Abänderungsantrag ist geplant.

Für den Palliativ- und Hospizausbau soll es Geld geben. Das Angebot ist aber erst zur Hälfte umgesetzt.

Im Gegensatz zur Patientenverfügung wird die Sterbeverfügung schlagend, wenn der Betroffene entscheidungsfähig ist.

Wer die Mitwirkung am Suizid in Anspruch nehmen kann, sollten laut Anwalt Greiter ausschließlich Richter entscheiden.

Aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen für Ärzte könnte es bei einem de facto Sterbehilfeverbot bleiben.