Im Islamgesetz 2015 festgeschriebenes Verbot der Auslandsfinanzierung für Imame ist laut VfGH nicht verfassungswidrig.
IGGÖ sieht in den Moscheen-Schließungen und Ausweisungen "politisches Kalkül".
IGGÖ: Kein Problem mit Schließung von Gebetsräumen, die "keine wirklichen Moscheen" seien.
Der Verein "Nizam-i Alem" hat bereits Einspruch gegen die Schließung eingelegt.
Schmidinger: "Den Gegnern des autoritären Regimes in der Türkei ist damit nicht geholfen".

Die Türkei nennt die Maßnahmen "einen Angriff auf muslimische Gemeinden".
Der türkisch-islamische Verein könnte Spenden aus dem Ausland in eine Stiftung stecken.
Die "Wiener Zeitung" analysiert mit Religionsrechtlern die verworrene Rechtslage. Blümel setzte der IGGÖ ein...