Als unter der Regierung Kreisky am 6. März 1974 der Zivildienst eingeführt wurde, begrüßten dies nicht nur pazifistische Verbände. Denn bis Mitte der 70er-Jahre gab es für wehrpflichtige Personen, die aus Gewissensgründen den Dienst ablehnten, nur die Alternative, innerhalb des Bundesheeres "Dienst ohne Waffe" zu leisten. Diese sogenannten "Waffenverweigerer" stellten für den normalen Dienst eher einen Störfaktor da.

Von 1975 an konnte nun, wer dies wollte, seine Gewissensvorbehalte vor einer Kommission vortragen. Wurden diese Gewissensgründe anerkannt, durfte er einen Zivildienst von acht Monaten ableisten. Mit der Abschaffung dieser Gewissensprüfung stieg die Zahl der Zivildiener sprunghaft an, was dazu führte, dass der Zivildienst auf neun Monate verlängert wurde (verglichen mit sechs Monaten Grundwehrdienst). Doch an der steigenden Beliebtheit des Zivildienstes konnte dies nichts ändern: Entschieden sich bei der Einführung 1975 lediglich 344 Personen für den Zivildienst, so sind es heute schon über 15.000 pro Jahr. Vier von zehn Wehrpflichtigen machen lieber Zivildienst, Tendenz steigend.