Durch das "Europäische Rundfunkabkommen Stockholm 1952" erhielt auch Österreich seine Frequenzzuteilung im UKW-Bereich. Mit 1. Juli 1953 galt das Abkommen und somit konnten auch in Österreich UKW-Sender errichtet werden. In den Gebirgsgegenden war UKW der Mittelwelle weit überlegen. Unabhängig von der Bodenleitfähigkeit funktionierten Sender auf Bergen und Anhöhen – und konnten zusätzlich auch für Fernsehsender genutzt werden. Dadurch konnte die Reichweite klar kalkuliert werden, es gab kaum Schwankungen. Allerdings besaßen nur wenige Menschen ein Radio mit UKW-Empfang, 1957 waren erst rund 40 Prozent der österreichischen Haushalte stolze Besitzer eines solchen Radioapparates. Es gab jedoch noch ein anderes Hindernis gegen die Errichtung von UKW-Sendern, denn noch galt das Verbot der Alliierten, Rundfunk auf Wellen, die kürzer als zehn Meter sind, zu senden. Die Erlaubnis dafür erfolgte erst nach Inkrafttreten des Stockholmer Abkommens. Am 6. September 1953 wurde erstmals über die Sender Wien-Kahlenberg und Klagenfurt-St. Peter gesendet – Linz und Salzburg war das Senden allerdings von den Alliierten noch bis 26. September verboten. Gefürchtet wurde vor allem, dass von Österreich aus kommunistische Propaganda verbreitet wird. Die Abwicklung des UKW-Betriebes war kompliziert: Die Programme wurden aus den Bundesländern per Tonband zu den Sendestandorten gebracht – es gab noch keinen Richtfunk. Die UKW-Sender wurden als eine wichtige Errungenschaft gefeiert, da damit das erste österreichische Radioprogramm nach dem 2. Weltkrieg gestartet wurde.
