An Tagen einer Wahl - ob in den Nationalrat, in einen Landtag, in einen Gemeinderat oder, ab 1951 eingeführt, des Bundespräsidenten - bestand in der Steiermark (und vermutlich auch in den anderen Bundesländern) ein striktes Verbot für Gaststättenbetreiber, alkoholische Getränke auszuschenken, um Streitig- oder gar Tätlichkeiten zwischen Gästen wegen verschiedener politischer Ansichten zu vermeiden.

Allgemein gab es damals ja weit mehr Gast- und Wirtshäuser als heute, und da nur wenige Leute ein Auto oder Motorrad besaßen und nicht auf ihren "Alkoholspiegel" oder Promillegehalt im Blut achten mussten, wurde erheblich mehr getrunken als heutzutage. Die Wirte umgingen das Verbot, indem sie Wein, Most, wenn gewünscht auch "Jagatee" oder Schnaps in Kaffeehäferln ausschenkten.

So sah es aus, dass die Gäste Kaffee oder Tee tranken. Man nannte das den "Häferlmost" (Most war das Getränk mit dem niedrigsten Alkoholgrad). Und dass man in einer Gaststätte nicht rauchen sollte, war noch überhaupt kein Thema.

Dr. Franz Rader (Jg. 1931),

ehemaliger Diplomat,

1070 Wien,