Das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 ist noch nicht zu Ende, aber zurzeit liegen immerhin bereits 7/8 des Jahres hinter uns und daher können wir beginnen, über eine erste Zwischenbilanz der Gedenkveranstaltungen und sonstiger Aktivitäten nachzudenken.
Was mir in diesen Tagen besonders stark bewusst wurde, ist die Tatsache, wie sehr auch zeitlich weit auseinanderliegende Ereignisse miteinander vernetzt und verknüpft sind beziehungsweise aufeinander einwirken.
Die Revolution des Jahres 1848 ist zwar gescheitert, aber ihre Auswirkungen reichten bis in die Zeit nach der Gründung der Republik hinein. Die Ergebnisse des Ersten Weltkrieges hatten direkten Einfluss auf den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges. Der französische Marschall Ferdinand Foch soll beim Abschluss des Friedensvertrages von Versailles gesagt haben, dies sei kein Friedensvertrag, sondern nur ein Waffenstillstand für zwei Jahrzehnte: Höchst erstaunlich, mit welcher Präzision dieses pessimistische Urteil eingetroffen ist.
Die Erste Republik in Österreich wiederum hatte (trotz eines mutigen und zukunftsorientierten Beginns) als letztlich gescheiterte Epoche einen starken Einfluss auf die Zweite Republik, und zwar beim Vermeiden der Fehler aus der Zeit der Ersten Republik. Und dass der Beginn der europäischen Integration und der Aufbau der EU seine stärksten Antriebskräfte im Bemühen hatte, einen weiteren großen europäischen Krieg zu vermeiden, ist unbestritten.
1848 wirkt bis in die Bundesverfassung nach
Vor diesem Hintergrund kann man mit einer gewissen Genugtuung feststellen, dass es im Frühjahr 2018 - nicht zuletzt durch eine große und informative Ausstellung im NÖ Landhaus - gelungen ist, den oft als "vergessene Revolution" bezeichneten Aufbruch des Jahres 1848 wieder stärker ins Gedächtnis zu rufen. Diese Revolution ist zwar niedergeschlagen worden, aber mehrere Generationen von Politikern und Intellektuellen bis zu Viktor Adler und Otto Bauer wurden von den Zielen der 1848er-Revolution stark beeinflusst, die ja tatsächlich in den Staatsgrundgesetzen von 1867 einen konkreten Niederschlag gefunden hat und auf diesem Weg bis in die heute noch geltende österreichische Bundesverfassung hineinwirkt.
Die Gründung der Republik am 12. November 1918 wurde heuer so intensiv gefeiert wie noch nie in der Geschichte unseres Landes. Sie erfolgte bekanntlich in Übereinstimmung zwischen Deutschnationalen, Christlichsozialen und Sozialdemokraten; und da der Übergang von der Habsburger Monarchie mit einer mehr als 600-jährigen Geschichte zur Republik Deutschösterreich ja wirklich ein historisches Ereignis war, beschloss die Konstituierende Nationalversammlung wenige Monate später, nämlich am 25. April 1919, den 12. November zum "Staatsfeiertag" zu erklären.