Wien. Betrunken war die Frau mit ihrem Rottweiler unterwegs, vorschriftswidrig trug der Hund keinen Beißkorb; locker hielt sie ihn an der Leine, auf ihre Umgebung achtete sie nicht: Dieses Verhalten einer Hundebesitzerin hatte am 10. September 2018 in der Donaustadt zum Tod eines Kleinkindes geführt. Bei einem Spaziergang hatte der Rottweiler den 17 Monate alten Buben attackiert, das Kind erlag seinen schweren Verletzungen zweieinhalb Wochen später im Spital.
Am Montag wurde das Unglück am Wiener Straflandesgericht aufgearbeitet. Richter Gerald Wagner verurteilte die 49-jährige Frau wegen grob fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Haft, davon sechs Monate unbedingt. "Es war grob fahrlässig, wie Sie da mit dem Hund gegangen sind. Das war ein Rottweiler und kein Schoßhund", rügte Wagner sie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Frau hatte sich zu Verhandlungsbeginn schuldig bekannt. Sie war ihren eigenen Angaben zufolge bereits seit 28 Jahren Hundebesitzerin, als das Unglück passierte. Der das Kind attackierende Rüde sei bereits ihr dritter Hund gewesen, drei Jahre habe sie ihn schon gehabt, erklärte sie. Nie sei er auffällig gewesen: "Ich habe nie Vorfälle gehabt."
Allerdings hatte der Hund bereits einmal einen Menschen angefallen. Bereits nach der damals gültigen Gesetzeslage hätte er daher im Freien einen Beißkorb tragen müssen. An diese Vorgabe hielt sich die Hundebesitzerin jedoch nicht. Sie habe davon nichts gewusst, erklärte die Angeklagte.
Alkoholisiert unterwegs
Am 10. September hatte sie sich mit einem Bekannten in ihrer Wohnung getroffen und etwas getrunken. Wie viel, darüber gehen die Meinungen auseinander. Laut einem Alkomatvortest, der nach der Attacke von der Polizei vorgenommen wurde, hatte sie 1,4 Promille intus. Zudem gaben die Polizisten im Zeugenstand übereinstimmend an, dass die Angeklagte stark nach Alkohol gerochen und betrunken gewirkt habe.
Das bestritt die Frau. Sie habe lediglich drei Gläser Prosecco getrunken. "Wie alkoholisiert haben Sie sich gefühlt?", fragte Wagner. "Nicht dramatisch. Sonst wäre ich ja gar nicht rausgegangen."
Die Frau begleitete ihren Bekannten mit dem Hund nach draußen. Großeltern kamen ihr mit ihrem Enkel entgegen, das Kind hatten sie in ihrer Mitte und schaukelten es in die Höhe. "Ich habe die Herrschaften nicht gesehen", sagte sie. Sie habe mit dem Bekannten geredet und nicht auf den Rottweiler geachtet, als sich dieser losgerissen und das Kind gepackt habe. "Für mich ist das so schnell gegangen", sagte sie. "Ich war in einem Schockzustand."
Trotz intensivmedizinischer Betreuung starb der Bub im Spital an seinen schweren Kopf- und Schädelverletzungen. Der Hund wurde nach der Attacke eingeschläfert. Der Fall wurde zum Politikum und führte zu strengeren Strafen für Besitzer von Listenhunden.
"Schuld kleingeredet"
Den Eltern und Großeltern wurde insgesamt ein Trauerschmerzengeld von 65.000 Euro, inklusive Begräbniskosten, zugesprochen. Als strafmildernd wertete Wagner die Unbescholtenheit und den bisher ordentlichen Lebenswandel der Angeklagten und ihr reumütiges Geständnis. "Auch wenn Sie ihre Schuld teils kleingeredet haben", betonte Wagner. Für das Urteil führte er auch generalpräventive Gründe an: Durch die Strafe sollen Halter von Listenhunden abgeschreckt werden.