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Prozess gegen Asylrechtsberater

Von Daniel Bischof

Seinen Studienabschluss soll sich der Mann mit falschen Zeugnissen ergaunert haben .
© xixinxing/stock.adobe

Mann soll sich Jus-Studium erschlichen und Flüchtlinge in die Irre geführt haben.


Wien. Er ist eloquent, intelligent und höflich. Gut gekleidet tritt er auf, in einem Anzug mit der passenden Krawatte. Jus hat der junge Mann studiert, bei einer NGO arbeitete er in der Rechtsberatung. Er unterstützte Flüchtlinge, half ihnen bei ihren Asylverfahren. Ja, er wirkt eigentlich wie ein feiner Kerl, dieser Herr C.

Doch trügt der Schein hier das Sein? Ist dieser Mann ein Hochstapler? Ja, meint die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. In einer 90-seitigen Anklageschrift wirft sie ihm Bestechlichkeit, Urkundenfälschung und schweren gewerbsmäßigen Betrug vor. "Er hat alles gefälscht, was man fälschen kann", erklärt Oberstaatsanwalt Norbert Hauser.

"Zur Gänze schuldig"

"Zur Gänze schuldig", bekennt sich der 28-jährige C. am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht. Mehr will er nicht sagen, er macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. "Ich bitte um Verständnis. Das ist wegen der Nervosität", sagt er.

Der junge Mann wurde im Oktober 2013 wegen Betruges im Zusammenhang mit Handyverkäufen verurteilt. Während seiner Studienzeit soll C. als Fälscher aktiv gewesen sein. Er soll gefälschte Prüfungszeugnisse hergestellt haben, um sich seinen Jus-Abschluss zu erschleichen. Laut Anklage stellte er selbst auch ärztliche Gutachten her. Diese bescheinigten ihm schwerwiegende Behinderungen, wodurch er eine erhöhte Studienbeihilfe kassierte.

Die Schwindeleien sollen damit nicht ihr Ende gefunden haben. Der gebürtige Ägypter fing im September 2016 an, bei einer NGO zu arbeiten - laut Anklage legte er bereits bei seinem Einstellungsgespräch gefälschte Unterlagen vor. Anschließend soll er als Rechtsberater Flüchtlinge in die Irre geführt haben.

Er soll ihnen erklärt haben, er könne gegen Entgelt das Verfahren beschleunigen und dafür sorgen, dass negative Asylbescheide im Rechtsmittelverfahren in positive umgewandelt werden. Ein Flüchtling erstattete darüber Bericht, wodurch die strafrechtlichen Ermittlungen gegen C. überhaupt erst in Gang kamen.

Die NGO kündigte C. Der Fall hatte zur Folge, dass Mitarbeiter von Vereinen, die das Innenministerium mit der gesetzlich verankerten Rechtsberatung für Asylwerber beauftragt, sich nun einer Sicherheitsüberprüfung durch die Behörden unterziehen müssen. Wie es denn überhaupt zu so vielen Vorwürfen gekommen sei, fragt Einzelrichter Christian Noe. C. zögert, antwortet dann aber: "Eine strafbare Handlung kann oft nur durch eine weitere Straftat vertuscht werden. Irgendwann gibt es keinen Ausweg mehr."

Urteil im Mai

Ein Urteil gab es am Donnerstag nicht. Der Staatsanwalt modifizierte die Anklage dahingehend, dass der von C. angerichtete Gesamtschaden nun über 50.000 Euro betragen soll. Ein Einzelrichter ist bei diesen Delikten jedoch nur für Fälle zuständig, die unter 50.000 Euro liegen. Richter Noe erklärte sich daher für unzuständig. Er wird die Strafsache nun mit zwei Laienrichtern in einem für solche Fälle zuständigen Schöffensenat neu verhandeln. Die Verhandlung soll am 7. Mai stattfinden.

C. muss bis dahin weiter in Untersuchungshaft bleiben. Sein Verteidiger Nikolaus Rast hatte einen Enthaftungsantrag für seinen Mandanten gestellt. Er sei erst seit wenigen Monaten verheiratet und könne seine Frau nur im Gefängnis sehen, sagte C. Zudem seien seine Eltern schwer krank und auf Hilfe angewiesen, erklärte er unter Tränen. Aufgrund der Vielzahl an Vorwürfen bestehe Tatbegehungsgefahr, erklärte Noe. Er ordnete die Fortsetzung der U-Haft an.