Wien. Der Stoß kam aus dem Nichts. Gerade noch hatte Herr I. auf sein Handy geschaut, langsam war er am Westbahnhof Richtung U-Bahngleis gegangen, als er den einfahrenden Zug sah. Plötzlich spürte I. Hände, die sich von hinten an ihn pressten, "ich dachte noch, das ist ein Freund, der mich erschrecken will". Doch innerhalb weniger Sekunden lag I. an diesem 8. Mai 2019 auf den Gleisen, den Zug auf sich zurollen sehend.

Am Montag sitzt Herr I. als Zeuge im Saal 106 des Wiener Straflandesgerichts. Er hat überlebt, aufgrund der schweren Verletzungen musste ihm jedoch sein rechter Fuß amputiert werden. Der 20-jährige Mann, der ihn geschubst hat, hat auf einer Bank Platz genommen, kaum zwei Meter von ihm entfernt. Der psychisch kranke Mann wird am Montag in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Cannabis und Wahnvorstellungen

Der Fall zeige auf, wie sich eine psychische Erkrankung aufbauen und wie schwierig der Umgang mit krankheitsuneinsichtigen Betroffenen sein könne, sagt die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter. Sie hat den schizophrenen Mann begutachtet - und schildert ausführlich seine Krankengeschichte.

Der junge Mann war 2015 aus dem Irak nach Österreich geflüchtet, seine Familie erhielt Asyl. Er war unauffällig, ging zur Schule, besuchte Deutschkurse. Doch rund ein Jahr vor der Tat habe er angefangen, "Stimmen zu hören", schildert er. Gegen Menschen, die eine Sonnenbrille und Kopfhörer trugen, entwickelte er eine Abneigung. Gegenüber der Polizei gab er an, dass die Menschen über "die Kopfhörer hören können, was ich zu Hause mache". Von Menschen, die lauter durch die Nase atmeten, fühlte er sich verspottet.

Inwiefern die Wahnvorstellungen durch den Cannabiskonsum des Mannes ausgelöst oder verstärkt wurden, lässt sich laut Wörgötter nicht feststellen. Man wisse grundsätzlich aber, "dass Cannabis und Drogen eine Psychose auslösen können".

Der Zustand des Mannes verschlechterte sich, im November 2018 wurde er zwei Mal im Otto-Wagner-Spital untergebracht. Die Ärzte beschrieben ihn als "hoch psychotisch". Die Unterbringung wurde seitens eines Gutachters des zuständigen Gerichts aber aufgehoben, da keine Selbst- oder Fremdgefährdung bestehe. Zwangsweise festgehalten konnte er dadurch nicht werden, eine freiwillige Behandlung verweigerte der krankheitsuneinsichtige Mann.

Er suchte zwar einen Facharzt für Psychiatrie auf, der ihm eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis diagnostizierte. Der Betroffene zeigte sich aber auch weiterhin nicht kooperativ, ein Umstand, der laut Wörgötter Teil des Krankheitsbildes ist. Eine deutliche Besserung zeigt sich erst, seitdem er in U-Haft ist. Dort wird ihm zwangsweise eine Depotspritze mit den notwendigen Medikamenten verabreicht.