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Fellner bei Belästigungsprozess: "Ich weine gleich"

Von Daniel Bischof

Medienmanager Wolfgang Fellner änderte seine Unterlassungsklage gegen Ex-Moderatorin Scharf ab. Ihr Anwalt Rami ortet "Teilerfolg".


Wien. Für seine diplomatische und zurückhaltende Art, dafür war Wolfgang Fellner in seinen TV-Sendungen bisher nicht bekannt. Von seiner aufbrausenden Seite zeigte sich der Medienmanager am Mittwoch nun auch bei einem Prozess vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG).

Als "völligen Blödsinn" bezeichnete er die Vorwürfe des gegnerischen Anwalts Michael Rami, dem er auch gleich vorhielt, Zeit zu schinden. "Im Fußball würden Sie dafür die Gelbe Karte kriegen!", tönte er. Auch von Ramis Anschuldigung, dass er seine Medienmacht missbrauche, wollte Fellner nichts wissen. "Ich weine gleich", sagte er zum Anwalt.

Solche Zwischenrufe waren beim Prozess immer wieder zu hören. Er dreht sich um Belästigungsvorwürfe, die Raphaela Scharf, Ex-Moderatorin bei Fellners Sender oe24.TV, gegen den Medienmacher erhoben hat. Fellner habe sie mit anzüglichen Kommentaren bedacht und während eines Fotoshootings am 14. Mai 2019 am Gesäß begrapscht, sagt Scharf. Nachdem sie Fellner mit ihren Vorwürfen konfrontierte, wurde Scharf im Mai 2019 entlassen. Gegen die Entlassung klagt Scharf in einem Prozess vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

Debatte um Klagsänderung

Fellner bestreitet, Scharf belästigt zu haben. Er sieht eine Retourkutsche der Ex-Moderatorin, da er ihrem Wunsch nach einer Gehaltserhöhung nicht nachgekommen sei. In einem weiteren, parallel laufenden Verfahren hat er Scharf auf Unterlassung geklagt.

Über diese Klage wurde nun vor dem ASG verhandelt. Ursprünglich hatte Fellner gefordert: Scharf müsse es allgemein unterlassen, zu behaupten, dass er sie sexuell belästigt habe. Dieses Begehren änderte Fellner ab. Er will nun, dass Scharf nur mehr die Behauptung unterlässt, wonach er sie beim Fotoshooting begrapscht habe. Fellners Anwälte sehen in der Änderung eine "Präzisierung" der Klage. Scharfs Anwalt Rami, der auch Richter des Verfassungsgerichtshofes ist, ortet hingegen eine "massive Klagseinschränkung" und einen Teilsieg für seine Mandantin.

Fest steht, dass durch die Änderung andere Vorwürfe Scharfs nicht mehr Gegenstand des Verfahrens sind. So hat die Moderatorin Fellner etwa auch vorgeworfen, sie im Zuge von Abendessen mit anzüglichen Bemerkungen belästigt zu haben.

"Harmoniebedürftiger Chef"

Die Richterin befragte die Zeugen auch nur zu ihren Wahrnehmungen bei den Fotoshootings. Darunter eine Stylistin, die bei der Mediengruppe Österreich beschäftigt ist. Sie war auch bei dem Shooting mit Scharf anwesend. "Bei diesem Shooting ist mir absolut nichts aufgefallen, was nicht üblich wäre", sagte sie. Belästigungen und unsittliche Berührungen habe sie keine wahrgenommen.

Rami wiederum ortete in Fellners Aussagen Widersprüche. Der Medienmacher hatte in einem Artikel in seiner Zeitung "Österreich" erklärt, er habe Scharf bei dem Shooting nicht am Gesäß berührt. Scharf hatte zwei Tage nach dem Shooting aber ein Gespräch, in dem sie Fellner mit den Vorwürfen konfrontierte, mit dem Handy aufgenommen. Laut dem Transkript fragt Scharf rhetorisch, ob der Pograpscher denn nie stattgefunden habe. Darauf erwidert Fellner, dass er das nicht wisse.

Fellner erklärte, dass das Transkript manipuliert worden sei. Es gebe einen ersten Teil des Gesprächs, der in dem Transkript weggelassen werde. "Im ersten Teil habe ich dutzende Male festgehalten, dass ich Frau Scharf nicht berührt habe." Erst in weiterer Folge habe er "als harmoniebedürftiger Chef" die "Berührung in den Konjunktiv" gesetzt, um die Sache gütlich zu klären. "Solltest du das Gefühl haben, dass ich dich berührt habe, entschuldige ich mich", habe er zu ihr gesagt.

Welcher Version zu glauben ist, muss die Richterin des ASG entscheiden. Ein Urteil wird es nicht so bald geben: Der nächste Verhandlungstermin ist für den 11. Oktober angesetzt.