Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist am Freitag wegen Bestechlichkeit zu fünfzehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Eine Verurteilung wegen Bestechung zu zwölf Monaten bedingter Haft gab es im Wiener Straflandesgericht für Walter Grubmüller, den Betreiber der Privatklinik Währing. Die Probezeit für die Bewährung wurde von der Richterin auf drei Jahre festgesetzt. In zwei Anklagepunkten wurden die beiden freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die beiden Angeklagten meldeten volle Berufung an.

Schuldig erkannt wurden Strache und Grubmüller im Zusammenhang mit zwei Spenden Grubmüllers an die Bundes-FPÖ vom Oktober 2016 bzw. August 2017, die erste in Höhe von 2.000 Euro, die zweite in Höhe von 10.000 Euro. Nach der ersten Spende habe Strache als damaliger FPÖ-Obmann eine "faktische Einflussnahme" auf FPÖ-Abgeordnete bzw. -Funktionäre vorgenommen, um mittels eines Initiativantrags der Freiheitlichen eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, welche der Privatklinik Währing eine Aufnahme in den PRIKRAF möglich machen sollte.

Richterin sah pflichtwidriges Verhalten

Den Vorwürfen der Anklagebehörde folgte Richterin Claudia Moravec-Loidolt. "Ein faktischer Zusammenhang ist eindeutig erwiesen als Gegenleistung für die Spende eines wohlhabenden Freundes". Ein Zusammenhang zwischen den Spenden und dem Initiativantrag sei zeitlich gegeben und zeige sich auch darin, dass Strache für Grubmüller aktiv geworden sei.

"Straches Bemühungen, Engagement war eine Gegenleistung für die Spende vom Oktober 2016", hielt Moravec-Loidolt fest. Nachdem die FPÖ den Initiativantrag eingebracht hatte, sei die Überweisung der weiteren 10.000 Euro gefolgt. Der Initiativantrag habe ausschließlich der Privatklinik Währing und nicht "dem Interesse aller Privatkliniken in Österreich gedient". Strache habe pflichtwidrig gehandelt, weil er ein parteiisches Anliegen Grubmüllers unterstützt habe. "Es ging ausschließlich um die Privatklinik Währing."

Grubmüller und Strache sei bewusst gewesen, es brauche eine Gesetzänderung für die Aufnahme in den Prikraf. Und bei einer solchen handle es sich um die "ureigene Aufgabe eines Nationalratsabgeordneten".

Grubmüller habe die insgesamt 12.000 Euro nur deshalb gespendet, um sich der Unterstützung der FPÖ im Zusammenhang mit der PRIKRAF-Gesetzesänderung zu vergewissern, zeigte sich die Richterin überzeugt. Ein anderes Motiv sei nicht erkennbar.

Freispruch in zwei Punkten

Von zwei Anklagepunkten wurden Strache und Grubmüller im Zweifel freigesprochen. Zum einen handelte es sich dabei um eine Einladung Grubmüllers an Strache nach Korfu gehandelt, die im April 2018 für August desselben Jahres an Strache ergangen sein soll. Strache hatte eine solche Reise nie angetreten.

Außerdem hatte die WKStA Grubmüller bezichtigt, Strache Ende April 2019 eine weitere Spende für den FPÖ-Wahlkampf vor der Europawahl 2019 offeriert zu haben. In diesen beiden Anklagepunkten reiche die Beweislage für Schuldsprüche nicht aus, befand die Richterin.

"Da ist jeder Euro zu viel"

In seinem Schlussplädoyer sprach Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig von der WKStA von "sehr dichten Beweisen - gerade für ein Korruptionsdelikt". So lege die auf den Handys der beiden Angeklagten sichergestellte Kommunikation "ungeschminkt offen, was bezweckt wurde".

Auch wenn teilweise vertreten worden sei, dass die Geldspenden von 10.000 und 2.000 Euro nicht viel seien, es gehe darum, saubere Amtsgeschäfte zu haben, so Weratschnig: "Da ist jeder Euro zu viel." Dass Strache "geldwerte Vorteile" versprochen worden seien, sei unzweifelhaft.

Laut Rechtsanwalt Helmut Grubmüller, der Bruder und Verteidiger von Walter Grubmüller, sind die Beweise gegen seinen Mandanten "keinesfalls dicht": "Die Beweise, die meinen Mandanten entlasten, sind dicht." Die Vorwürfe seien unrichtig, sein Bruder sei vielmehr das Opfer. 

Seinem Mandanten sei übel mitgespielt worden, sagte der Anwalt. Der Klinik Währing sei rechtswidrigerweise nicht der Zugang zu den Prikraf-Mitteln gewährt worden. Sein Mandant habe sich kein Gesetz gekauft, dieses habe er auch gar nicht gebraucht. Zudem sei die Spende an die FPÖ "hochoffiziell erfolgt". Er habe sie absichtlich auf diesem Weg getätigt, "damit sie aufscheint", so Helmut Grubmüller. Sein Mandant habe damit seiner "massiven Enttäuschung" über die SPÖ, deren Mitglied er jahrzehntelang war, Ausdruck verleihen wollen.

"Zahlreiche Fehlannahmen"

Auch Johann Pauer, Straches Verteidiger, erklärte, dass sein Mandant unschuldig sei. Die WKStA sei aufgrund "zahlreicher Fehlannahmen" zu ihrem Strafantrag gekommen. Strache habe sich für eine generelle Öffnung des Prikrafs eingesetzt, da es dort einen juristischen Missstand gegeben habe.

"Der Initiativantrag war nicht einmal im Ansatz geeignet, einen Gesetzwerdungsprozess auszulösen", sagte Pauer. Es wäre sich nicht einmal ausgegangen, dass dieser rechtzeitig im Gesundheitsausschuss behandelt werde. "Niemand, der bei Trost ist, zahlt 12.000 Euro, das ihm nichts bringt."

"Kein einziger Zeuge hat von einer Einflussnahme meines Mandanten gesprochen", führte Pauer ins Treffen. Von einem strafbaren Verhalten "kann keine Rede sein", insistierte der Verteidiger. Das Beweisverfahren habe ergeben, dass Strache nicht bestechlich sei.