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"Prominente werden oft härter verurteilt"

Von Daniel Bischof

"Ich kann Mandanten nur raten, via Handy am besten über gar nichts mehr zu sprechen", so Benecken.
© Horst Galuschka

Der deutsche Strafverteidiger Burkhard Benecken über Aktenleaks, Zufallsfunde und die Rolle der Medien.


Korruptionsvorwürfe gegen hochrangige Politiker, Kämpfe um die Staatsanwaltschaft, geleakte Ermittlungsakten und eine Debatte um Vorverurteilungen: Das Strafrecht steht in Österreich wie selten zuvor im öffentlichen Rampenlicht.

Einen Blick auf die deutsche Perspektive und Rechtslage gibt der Strafverteidiger Burkhard Benecken. In seinem neuesten Buch "Inside Strafverfolgung" hat er sich unter anderem mit der Rolle der Medien bei Strafverfahren befasst. Zu Beneckens Mandanten zählte unter anderem Gina-Lisa Lohfink. Das Model hatte zwei Männern vorgeworfen, sie vergewaltigt zu haben. Die Ermittlungen wurden eingestellt und Lohfink schließlich wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Das von einem Medienspektakel begleitete Verfahren löste eine Justiz- und MeToo-Debatte in Deutschland aus. Mit der "Wiener Zeitung" sprach Benecken über mediale Lagerbildungen, Kritik an der Strafjustiz und Aktenleaks.

"Wiener Zeitung": Herr Benecken, was ändert sich für Sie, wenn Ihr Mandant ein Prominenter ist?

Burkhard Benecken: Bei Prominenten spielt fast immer die mediale Berichterstattung hinein. Das beeinflusst auch die Verteidigung. Oft werden kleine, angebliche Verfehlungen sehr hoch aufgehängt. Ich habe einmal einen Prominenten wegen Trunkenheit am Steuer verteidigt. Beim Prozess standen dreißig Journalisten vor dem Saal. Für den Mordfall, der nebenan lief, hat sich niemand interessiert.

Wie wirkt sich das auf die Verteidigungsstrategie aus?

Die Berichterstattung hat in Deutschland großen Einfluss auf das Vorgehen der Strafjustiz und deren Entscheidungen. Die Strafjustiz kann es nicht leiden, wenn man ihr nachsagt, dass Prominente einen Bonus haben und bevorzugt behandelt werden. "Der kann sich freikaufen", heißt es ja oft. Weil man dieses Vorurteil ausräumen möchte, werden Prominente oft härter angefasst und verurteilt als der Otto Normalverbraucher.

Sie schreiben in Ihrem Buch von einem "Promi-Malus". Gibt es den tatsächlich?

Ja. In Deutschland geht das so weit, dass Prominente schriftliche Strafurteile - sogenannte Strafbefehle - schlucken, nur, damit es nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Das ist teilweise auch dann der Fall, wenn man sich für unschuldig hält.

Haben Prominente aber nicht auch Vorteile? Im Gegensatz zu mittellosen Personen können sie sich einen teuren Wahlverteidiger leisten.

Prominente haben in der Regel überdurchschnittlich viel Geld und können sich hochkarätige Verteidiger leisten. Das ist ein Vorteil gegenüber dem Mittellosen, der auf einen Pflichtverteidiger setzen muss, der ihn unter Umständen an die Justiz "verkauft". Dieser Vorteil hat aber nicht unmittelbar mit der Prominenz zu tun, sondern gilt für alle Vermögenden. Und auch der beste Anwalt kann den Promi-Malus nicht außer Kraft setzen.

Gerade bei prominenten Strafprozessen kommt es laut Ihrem Buch oft zu einem medialen Lagerdenken für oder gegen den Beschuldigten. Warum ist das so?

Im Fall Jörg Kachelmann (Fernsehmoderator, der vom Vorwurf, seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben, freigesprochen wurde, Anm.) schrieb ein Nachrichtenmagazin für und ein anderes Magazin gegen ihn. Im Fall Lohfink hat der "Stern" pro Gina-Lisa berichtet. Der "Spiegel", der später aufgesprungen ist, hat die Lücke Contra-Gina-Lisa besetzt. Denn man will ja etwas berichten, was die anderen nicht berichtet haben.

Im Fall Gina-Lisa haben Sie heftige Kritik an der Justiz geübt, die Ermittlungen zur Vergewaltigung kritisiert und die Richter als befangen bezeichnet. Wie weit darf so eine Kritik denn gehen?

Nimmt man gerade als Strafverteidiger Ungerechtigkeiten wahr, sollte man die thematisieren und nicht als gottgegeben hinnehmen. Das kann auch wichtige Diskussionen auslösen.

In Österreich kommt die Kritik aber aus der Politik. Die ÖVP sieht sich von einem Netzwerk "linker Zellen" und sozialdemokratischen Staatsanwälten verfolgt.

In der Politik ist die Kritik immer sehr gefärbt. Dass sie sich einbringt, einmischt und sehr oberflächlich Stimmungsmache betreibt, um möglicherweise besser dazustehen, sehe ich sehr kritisch. Für Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz gilt aber selbstverständlich und zu Recht die Unschuldsvermutung.

Gerade Prominente betonen in Strafprozessen ja oft, Opfer einer Verschwörung zu sein und ungerechtfertigterweise verfolgt zu werden. Was halten Sie von dieser aggressiven Strategie?

Es kommt auf den Einzelfall an. Als Verteidiger hat man Akteneinsicht, kennt die Hintergründe und kann nach Rücksprache mit dem Mandanten entscheiden, welche Strategie gefahren wird. Es kann Sinn machen, die Flucht nach vorne anzutreten und den Mandanten als Opfer darzustellen. Wenn ich aber zum Ergebnis komme, an den Vorwürfen könnte etwas dran sein, ist diese Strategie kontraproduktiv.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Christoph Metzelder (Fußballer, gegen den wegen Verbreitung von Kinderpornografie ermittelt wurde und der nach einem Teilgeständnis zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt wurde, Anm.) hatte einen Medienrechtsanwalt. Dieser Anwalt hat alle Medien von vornherein mit einstweiligen Verfügungen überzogen, sodass über den Fall Metzelder in Deutschland bis zur Anklageerhebung kaum berichtet werden durfte. Das hat dazu geführt, dass die Journalisten verärgert waren. Nach dem Motto: "Der macht uns mundtot und greift die Pressefreiheit an." Und natürlich sind dann die Journalisten in ihrem Urteil, bewusst oder unbewusst, vielleicht nicht mehr ganz so fair gegenüber dem Beschuldigten.

Zuletzt waren in Österreich vor allem Aktenleaks in großen Fällen ein Thema. Kaum ist eine Razzia durchgeführt worden, kann die Anordnung bereits im Internet heruntergeladen werden. Gibt es solche Debatten auch in Deutschland?

Es dringen auch hier immer wieder Informationen aus Akten an die Öffentlichkeit. Grundsätzlich haben in Deutschland die Anwälte Akteneinsicht, es gibt aber oft Drittbeteiligte wie Versicherungen. Da kann der Kreis, wer alles in den Akt schauen kann, schnell unübersichtlich werden.

Haben Sie erlebt, dass Staatsanwälte Akten geleakt haben?

Nein. Staatsanwälte sind in Deutschland in diesem Bereich seriös und zurückhaltend. Oft habe ich aber erlebt, dass Informationen von Polizisten an Medien weitergegeben wurden, obwohl das nicht zulässig war. Und weil ich auch viel im Bereich Clan-Kriminalität tätig bin, weiß ich, dass Politiker gezielt Informationen an die Presse gestreut haben.

In welchen Fällen?

Das betraf bevorstehende Razzien. Zum Beispiel gab es Razzien im Clanmilieu in Duisburg. Da steht dann der Innenminister vor der gerade durchsuchten Shisha-Bar mit fünf Fernsehteams und zehn Reportern. Woher hatten die denn die Informationen?

In Deutschland steht das wörtliche Zitieren aus Ermittlungsakten, anders als in Österreich, unter Strafe. Es ist erst erlaubt, wenn die Akten in der öffentlichen Verhandlung erläutert wurden. Was halten Sie davon?

Das Verbot hat etwas von einer Zensur. Die Begründung, dass Schöffen und Zeugen durch eine Veröffentlichung vor dem Prozess beeinflusst werden könnten, ist Förmelei. Der Akteninhalt darf ja vor Prozessbeginn wiedergegeben werden, nur nicht wörtlich. Dadurch können die Betroffenen genauso beeinträchtigt werden wie durch eine wortlautgetreue Wiedergabe. Auch der Schutz des Angeklagten ist nicht gegeben, weil der exakte Wortlaut oft viel harmloser ist als das, was Journalisten in ihren erzwungenen Umschreibungen daraus machen. Die Vorschrift hat in einem modernen, rechtsstaatlichen System nichts zu suchen und gehört abgeschafft.

Neben den Aktenleaks beschäftigen vermehrt auch Zufallsfunde Österreichs Justiz. Handys werden wegen einer möglichen Straftat beschlagnahmt, die darauf gefundenen Chats deuten aber wieder auf ganz andere Straftaten hin. Wie ist die Lage in Deutschland?

Die Zunahme ist rasant. Auch in Deutschland können Zufallsfunde auf Handys wie in Österreich frei verwertet werden. Ich hatte gerade erst einen Fall.

Welchen?

Eine Schülerin hat betrunken von einem Park angerufen und angegeben, dass dort ein Mädchen vergewaltigt wird. Das war ein schlechter Scherz. Ihr Handy wurde beschlagnahmt, und die Polizei hat Videos von ihren Cannabis-Pflanzen und Schlägereien, in die sie involviert war, gefunden. Darauf sind dann sieben oder acht Anklageschriften gefolgt. Mein Eindruck ist, dass die Polizei in Deutschland ja gar nicht mehr wie früher im eigentlichen Sinn ermittelt.

Was meinen Sie genau?

Die Polizei beschränkt sich darauf, Handys und PCs sicherzustellen und zu schauen, was sich dort findet. Ich kann jedem Mandanten nur raten, via Handy und Computer am besten über gar nichts mehr zu sprechen. Oft werden auch belanglose Chats aus dem Zusammenhang gerissen. Etwa, wenn ein Drogendealer schreibt, er bringt einem Freund drei CDs vorbei. Auch wenn der tatsächlich nur CDs vorbeibringt: Die Polizei ist sich sicher, dass das drei Kilo Kokain waren.

Sind Sie für eine Neuregelung von Zufallsfunden?

In den USA gilt die Doktrin, dass die "Früchte des verbotenen Baumes" nicht weiterverwendet werden dürfen. Das finde ich an sich richtig. Mein Vorschlag wäre, bei leichterer und mittelschwerer Kriminalität ein Verwertungsverbot zu begründen.

Wo könnte man ansetzen?

Bei der Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen. In Deutschland sind Verbrechen jene Straftaten, wo eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft oder höher vorgesehen ist. Straftaten darunter sind Vergehen – für diese könnte ein Verwertungsverbot bei Zufallsfunden gelten.

Burkhard Benecken ist ein deutscher Strafverteidiger. Beneckens neuestes Buch "Inside Strafverfolgung" (Verlag Benevento, 320 Seiten, 22 Euro) hat er mit seinem Kollegen Hans Reinhardt verfasst. Die beiden betreiben den True Crime-Podcast "Advokaten des Bösen".