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Ball für Bundesstaatsanwaltschaft liegt bei der Politik

Von Daniel Bischof

Der Endbericht der Arbeitsgruppe wurde dem Nationalrat übermittelt. Das Justizministerium arbeitet ein Gesetz aus.


Nun ist die Politik am Zug. Die Arbeitsgruppe zur Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft hat dem Nationalrat ihren Endbericht vorgelegt. Das Justizministerium arbeite nun ein Gesetz aus, hieß es am Freitag aus dem Ressort. Laut Justizministerin Alma Zadic (Grüne) handelt es sich dabei um die "größte Justizreform der Zweiten Republik". Aus dem Büro von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hieß es, dass der Bericht geprüft werde.

Nicht nur ÖVP und Grüne müssen sich aber einig werden. Zumindest auch ein Teil der Opposition muss mit an Bord sein. Die Reform bedarf nämlich einer Verfassungsänderung und damit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat. Das wird im 45-seitigen Endbericht festgehalten. Er liegt der "Wiener Zeitung" vor.

Derzeit läuft die Weisungskette von der Justizministerin über die Oberstaatsanwaltschaften zu den Staatsanwaltschaften. Dass die Ministerin Staatsanwälten Weisungen geben kann, ist seit Jahrzehnten ein Konfliktthema. Ebenso umstritten sind die Berichtspflichten, welche die Oberstaatsanwaltschaften (OStA) und Staatsanwaltschaften bei gewissen Ermittlungen und Verfahrensschritten gegenüber der ihnen übergeordneten Einheit haben.

Die Arbeitsgruppe empfiehlt eine Neuordnung der Weisungsspitze. Der Anschein, dass der Minister "aus sachfremden, allenfalls parteipolitischen, Motiven Einfluss auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften" nehmen könne, schade "der Justiz und Politik". Daher soll das Weisungsrecht auf eine Generalstaatsanwaltschaft ausgelagert werden.

Konkret soll die Generalprokuratur zur Generalstaatsanwaltschaft ausgebaut werden. Die Generalprokuratur ist beim Obersten Gerichtshof angesiedelt und kann etwa in Strafverfahren eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes erheben. Diese Funktion soll sie weiter erfüllen. Als zweite Funktion soll sie zusätzlich die Fachaufsicht in Einzelstrafsachen übernehmen und die Weisungsspitze gegenüber den Staatsanwaltschaften sein.

Allerdings soll nicht die Leitung der Generalstaatsanwaltschaft die Weisungskompetenz wahrnehmen und Berichte prüfen, welche die Staatsanwaltschaften erstatten. Dafür sollen neu eingerichtete, unabhängige Senate, die aus jeweils drei Generalanwälten bestehen, zuständig sein.

Knackpunkt Kontrolle

Der Weisungsrat, ein Beratergremium des Justizministers in Weisungsfragen, soll aufgelöst werden. Die Themen Budget, Personal und Dienstaufsicht sollen beim Justizressort verbleiben. Manche Frage lässt die Arbeitsgruppe offen - etwa, in welchem Ausmaß die Staatsanwaltschaften an die Generalstaatsanwaltschaft Bericht erstatten sollen. Ein Punkt bei weiteren Verhandlungen wird auch die parlamentarische Kontrolle sein. Die Arbeitsgruppe spricht sich dafür aus, dass laufende Strafverfahren davon ausgenommen sein sollen. Nach ihrem rechtskräftigen Abschluss sollen sie aber "im Nachhinein auch Gegenstand parlamentarischer Anfragen sein können".

Die Standesvertreter hoffen auf eine rasche Umsetzung des Modells. Mit der Reform würde "endlich der längst überfällige letzte Schritt einer klaren Trennung von Strafjustiz und Politik gegangen", sagte Cornelia Koller, Präsidentin der Staatsanwälte-Vereinigung.