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Atypisches Lob und zwei "Intimgegner"

Von Daniel Bischof

Mann, der seinen Stiefbruder erschossen hat, wurde wegen grob fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu einem Jahr Haft verurteilt.


Korneuburg. Mit ungewöhnlichen Lobesworten und einer Intimfeindschaft endete der Mordprozess gegen einen 45-jährigen Wiener. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, dass er seinen Stiefbruder mit einem gezielten Kopfschuss in seiner Wohnung in Wien-Währing ermordet habe. Der Schuss habe sich unabsichtlich gelöst, als er seinem Bruder seine Waffe zeigte, erklärte hingegen der Angeklagte. Er bekannte sich der fahrlässigen Tötung schuldig. Am Mittwoch hatte er sich vor einem Geschworenengericht des Landesgerichts Korneuburg zu verantworten.

"Sie müssen sich sicher sein. Wenn Sie Zweifel haben, müssen Sie ihn wegen der für ihn günstigeren Straftat schuldig sprechen", sagte Staatsanwältin Gudrun Bischof in ihrem Schlussplädoyer zu den Geschworenen. Die acht Laienrichter hatten alleine über die Schuld des Angeklagten zu entscheiden. Aufgrund der Ergebnisse des Beweisverfahrens distanzierte sich Bischof von ihrer Mordanklage. So habe dieses ergeben, dass der Angeklagte kein eifersüchtiger und kontrollierender Mensch sei, sagte Bischof in ihren ruhigen, nüchtern-sachlichen Schlussworten. Auch ein sexuelles Verhältnis zwischen dem Getöteten und der Ex-Frau des Angeklagten habe sich "nicht nachweisen lassen". Bisher war die Anklage von einem solchen Verhältnis ausgegangen. Der 45-Jährige soll seinen Stiefbruder aus Eifersucht getötet haben.

Expertin revidierte Gutachten

Der Angeklagte war ursprünglich von einem Gutachten der Blutspurmuster-Analytikerin Silke Brodbeck schwer belastet worden. Sie hatte anfangs ausgeführt, dass der vom ihm beschriebene Tathergang mit den gefundenen Spuren nicht zusammenpasse. Am Dienstag musste sie nach einer ausführlichen Beweisaufnahme einräumen, dass auch die Version des Angeklagten möglich sei.

"Wenn Brodbeck das sagt, führt das zu einer ganz anderen Schlussfolgerung", so Bischof. Sie sei als Staatsanwältin zur Objektivität verpflichtet. Die Geschworenen sollen "die richtigen Schlüsse aus den Beweisen ziehen".

Das Vorgehen von Bischof gehöre in ein Lehrbuch für Staatsanwälte, schwärmte Verteidiger Rudolf Mayer. "In 36 Jahren als Verteidiger habe ich es erst einmal erlebt, dass ein Staatsanwalt diese Größe hat. Fairness pur", sagte er. Er schließe sich vollinhaltlich ihren Ausführungen an. Sein Mandant sei nicht wegen Mordes, sondern wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen.

Der Schusssachverständige habe am Vortag gesagt, er habe schon 100 bis 200 Greifunfälle erlebt, bei denen sich ein Schuss unabsichtlich löste, so Mayer. Außerdem: "Grundlose Morde gibt’s nicht." Außer bei Psychopaten und das sei sein Mandant sicher nicht. Lobesworte für Wolfgang Renzl, einen Privatbeteiligtenvertreter - er vertritt die Interessen der Kinder des Getöteten - hatte Mayer hingegen nicht.

Renzl hatte zuvor die Angaben des Angeklagten in Zweifel gezogen. Die Verteidigung fokussiere sich auf Möglichkeiten, liefere aber keine Erklärung. Es gebe viele Zufälle. Etwa, dass der Angeklagte versehentlich die Waffe geladen habe und das nicht gehört haben soll. Der größte Zufall sei aber, dass das Opfer genau im Kopf getroffen wurde. Der Angeklagte gab an, sich an vieles nicht erinnern zu können. Das sei seltsam - denn ein Trauma würde eigentlich zu besseren Erinnerungen führen, sagte Renzl.

"Haben Sie schon etwas vom Begriff Zufallskette gehört?", griff Mayer ihn an. Er bezeichnete Renzl als "Intimgegner". Mit dem Finger herumzeigend und sonst wild gestikulierend, feuerte sich Mayer auf ihn ein. "Sie haben offensichtlich Traumaforschung studiert", sagte er zu Renzl, dem er "hobbypsychologische Kenntnisse" unterstellte.

Einstimmige Verurteilung

Ein unproduktiveres Verhalten als das von Renzl könne er sich gar nicht vorstellen. Es sei im Interesse der verwaisten Kinder, dass der Angeklagte Geld verdiene. Der Mann - ein ehemaliger Banker - hat den Kindern zivilrechtlich zugesichert, um die 110.000 Euro und künftig Unterhalt zu zahlen. Das sei nur möglich, wenn der Mann Geld verdiene und nicht in Haft sitze, so Mayer. Renzl konnte sich zu diesen Unterstellungen und Vorwürfen nicht mehr äußern.

Die Geschworenen verurteilten den Angeklagten einstimmig wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer einjährigen unbedingten Freiheitsstrafe. Als mildernd wertete das Gericht unter anderem seine bisherige Unbescholtenheit und die lange Verfahrensdauer. Er muss den zwei verwaisten Kindern vorläufig 900 bzw. 600 Euro monatlich zahlen.

Der Mann wirkte während der Urteilsverkündung nach außen hin beinahe emotionslos. Er wurde nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Bisher saß er neun Monate in Untersuchungshaft. Diese waren ihm auf die Strafe anzurechnen. Die bedingte Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe wurde ihm gerichtlich bewilligt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.