Wien. (apa/dab) Eine Künstlerin ist am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, sich das Erbe eines im März 2015 verstorbenen Mannes unter den Nagel gerissen zu haben. Zuletzt soll die 61-Jährige die Lebensgefährtin des Verstorbenen gewesen sein, was dessen Söhne anzweifeln. Sie behaupten, die Frau habe sich widerrechtlich Sparbücher, Schmuck und Münzen ihres Vaters angeeignet - die "Wiener Zeitung" berichtete.

Die Frau bekannte sich nicht schuldig. Um ihre Unschuld zu beweisen, las ihr Verteidiger während des Prozessverlaufes Tagebucheinträge seiner Mandantin vor. Die Angeklagte soll sie noch zu Lebzeiten des Mannes verfasst haben. "Heute im Café Landtmann gespeist. Fürstlich. 56 Euro", heißt es darin etwa. Auch habe der Mann zu ihr gesagt habe: "Nimm dir, was du brauchst."

Die Vorwürfe des schweren Betrugs, schweren Diebstahls, der Untreue sowie der Fälschung besonders geschützter Urkunden waren der Angeklagten nach mehrmonatiger Verhandlung nicht nachzuweisen. Sie hatte behauptet, die Sparbücher mit einer Einlage von 124.000 Euro und den 3000 Euro teuren Schmuck zu Lebzeiten des Mannes geschenkt bekommen zu haben.

"Das Beweisverfahren hat ergeben, dass er Sie jedenfalls absichern wollte", sagte Richterin Olivia-Nina Frigo. Fest stehe außerdem, dass der wohlhabende Akademiker vor seinem Tod der Angeklagten die Losungswörter seiner Sparbücher nannte und ihr eine Zeichnungsberechtigung für sein Konto einräumte.

Ob der Zugriff darauf widerrechtlich erfolgte, war für den Schöffensenat nicht mehr feststellbar. "Inwieweit die Handlungen der Angeklagten dem Willen des Mannes entsprochen haben, lässt sich mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht klären", so Frigo. Im Zweifel erfolgte daher zugunsten der Angeklagten ein Freispruch. Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt behielt sich eine Rechtsmittelerklärung vor.