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"Bin froh, dass es vorbei ist"

Von Daniel Bischof

Die Freiheitsstrafe von Alfons Mensdorff-Pouilly reduzierte sich von drei auf zwei Jahre. 16 Monate werden bedingt nachgesehen. apa/Hochmuth

Oberlandesgericht reduzierte Strafen für Mensdorff-Pouilly und Fischer im Tetron-Prozess deutlich.


Wien. Wortkarg zeigt sich Alfons Mensdorff-Pouilly am Donnerstag im Justizpalast gegenüber der Öffentlichkeit. Journalisten und Kamerateams umstellen ihn, demonstrativ wendet er den Kopf ab. Während der Mitangeklagte Rudolf Fischer in seinen Schlussworten sein Bedauern zum Ausdruck bringt, hält sich Mensdorff-Pouilly knapp. Er schließe sich den Ausführungen seines Verteidigers an, sagt der Lobbyist.

Mensdorff und Ex-Telekom-Manager Fischer nahmen wegen der Blaulichtfunk-Causa vor einem Drei-Richter-Senat des Oberlandesgerichts Wien Platz. Unter dem ehemaligen Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) ging die Vergabe zur Errichtung eines digitalen Netzes für die Blaulicht-Organisationen über die Bühne. Nach einigen Schwierigkeiten erhielt das Tetron-Konsortium aus Motorola und Alcatel den Zuschlag, wobei die Telekom Austria die Technologie lieferte.

"Kann nur bedauern"

Über die Telekom wurden 1,1 Millionen Euro für angebliche Beratungsleistungen an Mensdorff bezahlt, ohne dass eine Gegenleistung ersichtlich war. Mit den Vorgängen befasste sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss. Fischer und der Lobbyist wurden wegen Untreue angeklagt und im Dezember 2015 vom Straflandesgericht Wien zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt: Mensdorff zu drei Jahren, Fischer zu einem Jahr Haft. Die dagegen erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten wies der Oberste Gerichtshof zurück. Am Donnerstag hat nun das Oberlandesgericht Wien über die Berufung, die sich gegen das Strafausmaß richtet, zu entscheiden.

"Ich kann die Vergangenheit nicht verändern, nur bedauern", sagt Fischer. "Es war nie eine böse Absicht da, dem Unternehmen zu schaden." Das Ermittlungsverfahren habe körperlich und psychisch an ihm gezerrt, so Fischer. Mensdorffs Verteidiger verweist darauf, dass sein Mandant mit der Telekom einen Vergleich geschlossen und so eine Schadenswiedergutmachung geleistet habe.

Der Richtersenat reduziert die Strafen. Fischer fasst neun Monate, davon sechs bedingt, aus. Mensdorff erhält zwei Jahre, davon 16 Monate bedingt. Das Gericht wertet unter anderem die Schadenswiedergutmachung und das Wohlverhalten der beiden nach der Tat als mildernd.

Zugute kommt ihnen, dass das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 die Wertgrenzen für Vermögensdelikte deutlich angehoben hat. Es trat zwar erst zwei Wochen nach dem erstinstanzlichen Urteil in Kraft. Die Wertung des Gesetzgebers könne man aber bei der Strafbemessung berücksichtigen, so der Senat. Nach der Urteilsverkündung eilt Mensdorff Richtung Lift. Sofort wird er wieder von Journalisten umringt. Und da, da kommt sie doch noch, die kleine Bemerkung: "Ich bin froh, dass es vorbei ist. Das wünsche ich meinen schlimmsten Feinden nicht. Auch nicht Journalisten."